Vergleichsmiete

Eine Vergleichsmiete zeigt den Mietspiegel der Städte und Gemeinden

Eine Vergleichsmiete wird immer aus den üblichen Entgelten gebildet. Diese errechnet sich aus der Ausstattung, Lage, Art, Größe und Beschaffenheit von Wohnungen, die in der gleichen Gemeinde oder Nachbargemeinde vereinbart worden sind. Bei der Ermittlung der Miete wird der Wohnraum, bei dem die Höhe der Miete durch ein Gesetz (z. B. Kostenmiete) oder durch eine spezielle Förderzusage festgelegt wurde. Seit der Änderung des Mietrechts im Mai 2013 wird auch die energetische Ausstattung und Beschaffenheit eines Hauses oder einer Wohnung mit berücksichtigt. Hier geht es vor allem um Fragen zur Wärmedämmung und Energieversorgung.

In einigen Gemeinden in Deutschland gibt es einen Mietspiegel, der sich in dieser Form der Miete wiederspiegelt. Ist kein Mietspiegel für die Gemeinde vorhanden, dann kann die Miete über eine besondere unabhängige Mietdatenbank durch mindestens drei ähnliche, vergleichbare Objekte nachgewiesen werden. Auch durch ein Sachverständigenguthaben vom Vermieter kann die Höhe der Miete festgelegt und nachgewiesen werden.Eine ortsübliche Miete ist der Maßstab für die rechtmäßige Mieterhöhung. Diese ist nur bei einem nicht preisgebundenen Mietobjekt möglich, wenn keine Indexmiete oder Staffelmiete vorab vereinbart wurde. DieVergleichsmiete kann bei Gewerberäumen aus Statistiken erstellt werden und untersteht keinen gesetzlichen Regelungen.

Jeder Vermieter kann verlangen, dass einer Erhöhung der Miete auch bei Vergleichsverträgen zugestimmt wird, wenn eine Miete zum Zeitpunkt, zu dem sie erhöht wird, seit 15 Monaten unverändert war. Die Miete darf sich bei Erhöhungen innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20% erhöhen. Diese Kappungsgrenze ist festgelegt, um vor zu hohen Mieterhöhungen zu schützen. Wichtig ist, dass eine ausreichende Versorgung der Anwohner mit Mietwohnungen zu fairen Bedingungen in der Gemeinde inklusive der Nachbargemeinden vorhanden sind. Die Gebiete werden durch spezielle Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen für eine Dauer von jeweils fünf Jahren bestimmt.

Die Kappungsgrenze gilt nicht, wenn eine Erhöhung den Betrag der letzten Ausgleichszahlung nicht übersteigt. Eine Vergleichmiete ist schließlich wichtig für jeden, der auf der Suche nach einer Wohnung ist, oder aktuell mit einer Mieterhöhung konfrontiert wird.

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