Pressemitteilung – Mieter müssen nicht immer für Rasen am Haus zahlen

Nebenkosten eines Mietshauses werden in der Regel auf alle Mietparteien umgelegt. Gehören dazu auch Rasenflächen am Haus, die alle Mieter nutzen dürfen, müssen sie entsprechend auch die Kosten für die Pflege der Grünflächen übernehmen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Umlage der Kosten nur dann berechtigt ist, wenn der zur Immobilie gehörende Garten ausschließlich den Mietern vobehalten ist. Duldet der Mietshausbesitzer, dass sich auf seiner weitläufigen Grünfläche auch Spaziergänger tummeln, kann er die Kosten für die Pflege der Fläche nicht auf die Mieter umlegen. Mit solch einer öffentlichen Nutzung gehe unter Umständen der erforderliche Bezug zur Mietsache verloren, so die Richter (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 33/15).

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Ein Kommentar zu “Pressemitteilung – Mieter müssen nicht immer für Rasen am Haus zahlen”

  1. ich wohne in Einfamienhaus ur Miete. Dieses Haus wurde nun verkauft. Meine Frage ist, muß ich einen neuen veränderten Mietsvertrag (höhere Miete, veränderte Nebvenkosten ) zustimmen.
    Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.
    mit freundl. Gruß H. Schulz

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