Kratzer in der Keramik – So gehen Sie vor!

In Ihrem Waschbecken zeigt sich ein dicker Kratzer oder eine Abplatzung? In beiden Fällen sollten Sie die Oberfläche so schnell wie möglich behandeln, denn der Schaden sieht nicht nur unschön aus, er ist auch unhygienisch. In der Vertiefung bleiben Keime und Bakterien haften, Schmutz kann sich hier leicht sammeln und Kalk setzt sich fest. Reparaturen können teuer werden, ganz zu schweigen von einer Neuanschaffung. Wie Sie im Schadensfall vorgehen und was Sie dabei beachten, verraten Ihnen die Badexperten von www.calmwaters.de. 

Wer zahlt?
Die erste Frage, die Sie sich vermutlich stellen, ist: Wer kommt für den Schaden auf? Das ist im Grunde einfach zu beantworten. Ist zweifelslos der Mieter schuld an dem Schaden in der Keramik, so muss er die Kosten für eine Reparatur oder Erneuerung tragen. Fällt zum Beispiel eine schwere Parfümflasche in das Waschbecken, die Gürtelschnalle reibt ungünstig am Doppelwaschtisch oder in der Eile am Morgen rutscht der Rasierapparat aus der Hand mit dem Ergebnis einer fiesen Abplatzung mitten im Becken – all solche selbstverschuldeten Schäden hat der Mieter selbst zu tragen. Anders sieht das aus, wenn der Mieter – oder sein Umfeld – nicht verantwortlich für den Schaden im Waschtisch ist. Dann steht nämlich der Vermieter in der Pflicht. Waschtische zählen ebenso wir die Badewanne, die Dusche, das WC oder eventuell auch die Einbauküche zu den mitgemieteten Einrichtungsgegenständen. Zeigt sich in der Keramik ein Schaden, kontaktieren Sie Ihren Vermieter. In den meisten Fällen ist der Schaden allerdings auf ein selbstverursachtes Missgeschick zurückzuführen. Ihre Möglichkeiten: Reparatur oder Neuanschaffung.

DIY-Reparatur
Wenn es sich bei der Schadstelle um einen kleinen bis mittelgroßen Kratzer handelt, sollten Mieter die Reparatur zuerst in Eigenregie durchführen. Schon eine Politur mit spezieller Paste kann den Kratzer in der Oberfläche ausblenden. Bei Waschbecken aus weichem Material wie Mineralguss funktioniert die Politur meist sehr gut, während die typische Keramik aufgrund ihrer eher harten Glasur eher schwieriger zu reparieren ist. Für die Beseitigung von Abplatzungen probieren Sie ein spezielles Reparatur-Set aus. Mit einer Spachtelmasse und anschließender Lackierung ist von der Schadstelle in vielen Fällen nichts mehr zu sehen.

Plan B: Neuanschaffung
Erzielt die Reparatur in Eigenregie nicht das gewünschte Ergebnis, sollten sie entweder einen Fachmann rufen oder über ein neues Waschbecken nachdenken. Da bei tiefen Schäden auch Spezialisten mitunter keine Lösung anbieten, empfiehlt sich oftmals die direkte Neuanschaffung. Kleine Handwaschbecken gibt es bereits ab 30 Euro, moderne Varianten wie das Aufsatzwaschbecken können Mieter schon für 45 Euro erwerben. Hochwertige Varianten aus Mineralguss kosten ab 100 Euro und für einen großen Doppelwaschtisch planen Sie am besten ab 300 Euro ein.

Ein Fall für die Versicherung?
Egal welche Art von Waschbecken Sie benötigen, den Schaden können Sie Ihrer privaten Haftpflichtversicherung melden – sofern Mietsachschäden in Ihrer Privathaftpflicht eingeschlossen
sind. Denn: Das Waschbecken ist ein mitgemieteter Einrichtungsgegenstand und gehört dem Vermieter. Beschädigt der Mieter den Waschtisch und möchte diesen nun erneuern, zahlt der
Versicherer den Zeitwert des Waschbeckens. Die Kosten tragen Sie so nicht alleine. Doch Mieter sollten beachten, dass wirklich nur der Zeitwert des Beckens von der Versicherung übernommen wird – bei zwanzig Jahre alten Universalmodellen wird nicht allzu viel Zuschuss der Versicherung überbleiben. Auch Kosten für einen Handwerker, der das beschädigte Waschbecken demontiert und das neue installiert, tragen Mieter selbst. Oder sie schließen das Waschbecken sachgerecht selbst an.

Grundlos beschädigt?
Nicht immer tragen der Mieter selbst, sein Haustier, Freunde und Bekannte zu einer Beschädigung des Waschbeckens bei. Manchmal liegt der Schaden in anderen Einflussfaktoren oder im Material selbst begründet. Spannungsrisse etwa sind tiefe Risse, die aufgrund von Materialspannungen entstehen und für deren Existenz der Mieter nicht verantwortlich ist. Ebenso sieht das bei alten Keramiken aus, deren Lack nach Jahrzehnten der Nutzung abzublättern beginnt. Dann steht der Vermieter in der Pflicht. Nach deutschem Recht darf er bei kleinen Schäden eine Mietminderung anbieten, während in schwerwiegenden Fällen ein Austausch vorzuziehen ist. Hierbei gilt, dass das neue Waschbecken von mindestens der gleichen Qualität wie das vorherige sein muss.

Ein Kommentar zu “Kratzer in der Keramik – So gehen Sie vor!”

  1. Danke für den Tipp mit der Haftpflichtversicherung. Ich werde mal schauen, ob ein Schaden am Waschbecken bei mir mit drin ist. Mir ist auch etwas heruntergefallen und es ist nun ein großer Sprung drin. Ich werde meine Vermieterin mal anrufen und fragen. Sie wollte eh bald eine Badsanierung machen lassen, dann wäre die Reparatur vielleicht doppelte Arbeit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert