Die Hausordnung – Rechte und Pfichten des Mieters

Damit eine gewisse Ordnung in einem Mehrparteienhaus herrscht, regelt die Hausordnung in Mietshäusern das Zusammenleben. Es muss aber generell keine Hausordnung aufgestellt werden. Gerade bei kleinen Mietobjekten erscheint eine mündliche Absprache mit dem Mieter oftmals sinnvoller. Wohnen allerdings mehrere Parteien in einer Immobilie, so erscheint die Dringlichkeit einer Hausordnung wichtig. Das Zusammenleben von Parteien wird einfacher, das sich ja alle nach der gleichen Hausordnung richten müssen.

Was darf der Vermieter von seinem Mieter erwarten?

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Die Hausordnung ist Teil des Mietvertrages!

Mit einer Hausordnung können Vermieter ihren Mietern bestimmte Pflichten auferlegen, um so das Zusammenleben im Haus zu regeln. Das kann eine Anordnung sein, wenn Gemeinschaftsräume genutzt werden können oder wann Ruhezeiten eingehalten werden müssen. Die turnusmäßige Reinigung des Treppenhauses, aber auch der Winterdienst kann auf die Mieter umgelegt werden. Trotzdem müssen Vermieter auch einiges beachten, wenn sie eine Hausordnung aufstellen. Dabei gibt es Unterschiede und zwar ob die Hausordnung im Mietvertrag verankert ist oder ob sie lediglich als Information im Treppenhaus hängt.

Werden vom Vermieter dem Mieter bestimmte Arbeiten wie Schnellschuppen, die Treppenhausreinigung oder den Hof kehren auferlegt, so muss das als Bestandteil im Mietvertrag stehen. Das heißt also, dass die Hausordnung eine Anfügung zum Mietvertrag sein muss oder schriftlich im Mietvertrag erscheint. Wird die Hausordnung aber lediglich im Flur aus Aushang aufgehängt, oder überreicht der Vermieter diese getrennt vom Mietvertrag, darf dem Mieter keine Aufgaben und Pflichten erhalten, die über eine gesetzliche Pflicht hinausreichen. Die Hausordnung enthält dann nur eine ordnende Regelung, wie beispielsweise die Nutzung von Gemeinschaftsräumen oder Schließzeiten der Haustür. Ebenso darf die Hausordnung den Mieter nicht in seinem Persönlichkeitsrecht einschränken. Wer als Vermieter seine Hausordnung im Mietvertrag festschreibt, kann damit eine Änderung der Hausordnung nur mit Zustimmung des Mieters erreichen. Wird sie dagegen außerhalb des Mietvertrages fixiert, kann der Vermieter einseitige Änderungen an der Hausordnung vornehmen.

Was darf nicht in der Hausordnung stehen!

Die Hausordnung darf einem Mieter generell nicht verbieten in seiner Wohnung Musik zu machen. Ebenso darf Tierhaltung nicht grundsätzlich abgelehnt werden.

Andere Verbote:

  • Besuchsverbot
  • Verbieten von Kinderlärm
  • Bade- und Duschverbot nach 22 Uhr
  • Kinderwagenverbot im Flur
  • Übernachtungsverbot von Besuchern
  • Regelung der Zimmertemperatur in der Wohnung des Mieters

Diese Regelungen dürfen nicht verboten werden, da sie gegen geltendes Recht verstoßen.

Ein Vermieter der beispielsweise verbieten möchte in der Wohnung eine Waschmaschine laufen zu lassen oder die Zeiten vorschreibt, könnte bei einer Klage den kürzeren ziehen. Denn nach Meinung der Gerichte sind normale Wohngeräusche zu denen auch die Geräusche einer Waschmaschine gehören, die von anderen Mietern geduldet werden müssen. So entschied das Oberlandesgericht Köln, dass auch am Sonntag die Waschmaschine laufen darf.

Diese Punkte können in der Hausordnung stehen!

So findet man Ruhezeiten als Bestandteil fast in jeder Hausordnung. Die Nachtruhe geht von 22 bis 6 Uhr. Die Mittagsruhe ist nicht einheitlich geregelt, kann aber von 12 bis 15 Uhr belegt werden. Diese Ruhezeiten müssen nicht unbedingt im Mietvertrag erwähnt werden, da sie auch gesetzlich geregelt sind.
Wenn Mieter beispielsweise eine Waschküche gemeinsam nutzen, erscheint eine Regelung der Nutzung vom Mieter sinnvoll. So kann die Hausordnung besagen, dass welcher Mieter und wann die Waschküche und eine eventuell bereitstehende Gemeinschaftswaschmaschine genutzt werden kann. Auch diese Vorschriften sind nicht unbedingt Bestandteil des Mietvertrages.
Hat das Mietshaus einen Gemeinschaftsgarten, so sollte die Hausordnung schon beinhalten, was man im Garten darf und was nicht. Man denke hier an das Aufstellen von Liegestühle, Blumenkübeln oder der Anbau von Gemüse. Auch diese Regeln brauchen nicht im Mietvertrag zu stehen. Möchte der Vermieter aber, dass Mieter den Rasen mähen oder den Garten generell in Ordnung halten, muss das in den Mietvertrag.
Grillen ist ein beliebtes Streitthema. Es gibt dafür keine einheitliche Gesetzesregelung. Generell kann man sagen ist Grillen auf Balkonen, Terrassen oder im Garten erlaubt. Der Vermieter kann das aber im Mietvertrag verbieten oder komplett einschränken.
Um die Einhaltung von Ordnung im Haus zu garantieren, kann ein Vermieter seinen Mietern untersagen, Müll vor der Wohnungstür zu platzieren. Ein Vermieter kann aber auch Arbeiten am Haus bestimmen. Man denke hier an Schneeschippen, Laubkehren oder die Reinigung des Treppenhauses in der Woche. Diese Arbeiten müssen dann allerdings unbedingt im Mietvertrag erscheinen, denn andernfalls braucht der Mieter diese Arbeiten nicht zu machen.

Fazit:
Wenn die Hausordnung ein Bestandteil des Mietvertrages ist, kann der Vermieter sie nicht einfach abändern. Ist sie aber Bestandteil des Mietvertrages, so kann der Vermieter einseitige Änderungen ausführen. Aber auch nur, wenn sie einen ordnenden Charakter haben, wie beispielsweise eine Einrichtung eines Waschraumes, dann darf er nachträgliche Anweisungen für diesen Raum erlassen.

Ein Kommentar zu “Die Hausordnung – Rechte und Pfichten des Mieters”

  1. Danke für die Infos! Eine kurze Frage habe ich allerdings dazu:
    Wir wohnen seit 8 Jahren in einem Mehrfamilienhaus als Mieter und haben einen sehr ausführlichen Mietvertrag mit vielen Pflichten, aber wenig Rechten damals erhalten. Ausserdem auch eine Hausordnung, an die wir uns halten müssen. Ruhezeiten usw. Jetzt ist ein junges Paar im Dachgeschoß eingezogen, haben ihren Mietvertrag mit dem Hausherren mündlich ausgemacht und kennen keine Hausordnung. Brauchen die sich an gar nichts halten? Können die einem quasi Tag und Nacht auf der Nase bzw den Nerven herumtrampeln? Finde ich nicht gerecht. Ich dachte, in einer Hausgemeinschaft haben alle Parteien die gleichen Rechte und Pflichen (sogar der Vermieter). Bitte?
    .

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