Kündigung einer Mietwohnung

Wer kommt für die Kosten der Wohnungskündigung auf?

Wenn Sie Ihrem Mieter aufgrund einer Verletzung des Mietvertrages rechtens kündigen, entstehen Kosten für diesen Aufwand. Nicht nur direkte Kosten für Anwalt, Gericht und ähnliches, sondern auch indirekte Kosten entstehen, zum Beispiel für leer stehende Wohnungen, die neu vermietet werden müssen. Allerdings kann auch der Mieter eine Kostenerstattung beanspruchen, falls die Kündigung zu Unrecht erfolgt ist.

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Wenn Sie als Vermieter kündigen

Kündigen Sie dem Mieter aufgrund eines Verstoßes gegen den Mietvertrag, können Sie alle Kosten in Rechnung stellen, die in diesem Zusammenhang stehen. Dazu gilt der Grundsatz, dass Sie als Vermieter so zu stellen sind, als wäre die Kündigung nicht ausgesprochen worden. Wurde dem Mieter wegen Zahlungsverzug gekündigt und Sie schließen einen Mietaufhebungsvertrag, ist er Ihnen gegenüber trotzdem schadenersatzverpflichtet.

Welche Kosten kann der Vermieter bei einer Kündigung geltend machen?

Bei einer Kündigung aufgrund einer Vertragsverletzung können Sie als Vermieter ohne spezielle Mietrechtskenntnisse die Kosten für einen Rechtsanwalt geltend machen. Es sind verschiedene Formvorschriften notwendig, die einem Laien nicht bekannt sind. Gewerbliche Großvermieter mit Kenntnissen des Mietrechts können diese Kosten nicht ohne Weiteres geltend machen. Kosten für entgangene Miete aufgrund Leerstand können in der Höhe verlangt werden, die beim Fortbestand des Vertrages bezogen worden wären. Auch Kosten für entgangene Mieten aufgrund geringer Einnahmen können geltend gemacht werden. Sind vom Mieter Renovierungskosten zu tragen, da dies im Mietvertrag entsprechend vermerkt ist, und die gebräuchlichen Fristen für die Arbeiten noch nicht abgelaufen sind, kann der Mieter nicht dazu verpflichtet werden. Ist es jedoch nicht möglich, die Wohnung aufgrund des Zustandes beim Auszug zu vermieten, dürfen Sie Renovierungsarbeiten in Auftrag geben und diese Kosten zurückfordern. Entstehen Kosten für die Suche neuer Mieter, zum Beispiel für Makler oder Inserate, sind diese Kosten ebenfalls eine Folge der Kündigung und dürfen erhoben werden. Der Aufwand zur Wohnungsübergabe oder zur Wahrnehmung von Besichtigungsterminen dürfen nicht geltend gemacht werden.

Welche Kosten darf der Mieter geltend machen?

Falls der Vermieter den Verpflichtungen des Mietvertrags nicht nachkommt, hat der Mieter die Möglichkeit, den Mietvertrag zu kündigen und darf daraus entstehende Kosten zurückfordern. Dazu gehören Kosten, die durch den Wohnungswechsel entstehen. Entstandene Schäden müssen ersetzt werden, zum Beispiel, wenn Investitionen in der Wohnung nicht mehr genutzt werden können. Falls diese Gegenstände jedoch zur neuen Wohnung mitgenommen werden, dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Kosten des Umzugs dürfen ebenfalls geltend gemacht werden. Und zwar nicht nur reine Umzugskosten, sondern alle anderen Kosten, die bei der Suche nach neuen Wohnungen entstehen, auch Einzugskosten, Kosten für Inserate, Umbauten, Ummeldungskosten und ähnliches. Muss eine höhere Miete als in der alten Wohnung gezahlt werden, kann diese Differenz in Rechnung gestellt werden. Der Schadenersatz muss monatlich vom Vermieter gezahlt werden. Potenzielle Mieterhöhungen in Bezug auf die alte Wohnung müssen berücksichtigt werden. Kosten für einen Rechtsstreit kann der Mieter ebenfalls zurückfordern.

Was, wenn Mieter freiwillig ausziehen?

Bei einem freiwilligen Auszug trotz unrechtmäßiger Kündigung hat der Mieter dennoch einen Anspruch auf Schadensersatz, den der Vermieter zahlen muss.

Die gemeinsame Kündigung

Falls beide Parteien aufgrund einer Vertragsverletzung zur Kündigung berechtigt sind, entsteht auf beiden Seiten kein Schadenersatzanspruch, selbst dann nicht, wenn nur eine Seite kündigt.

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