Absturzsicherungen retten Menschenleben

(lifepr) Kassel, 15.06.2017 – Undichte Stellen und Schäden auf Dächern müssen umgehend behoben werden. Landwirte führen diese Arbeiten oft selbst durch. Dabei setzen sie sich einem hohen Unfallrisiko aus. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät deshalb, die risikoreichen Dacharbeiten durch Fachfirmen erledigen zu lassen und weist  darauf hin, dass Dächer grundsätzlich nur ausreichend gesichert betreten werden dürfen. 

Wer Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten auf dem Dach trotz des hohen Risikos selbst durchführen will, muss die nachfolgend genannten Punkte beachten. Wichtig: Minimieren Sie auch schon bei der Überprüfung der Dacheindeckung das Unfallrisiko.

Sicher Arbeiten auf dem Dach – das Wichtigste in Kürze:

Planen Sie die Arbeiten im Vorfeld: Sind Sie oder Ihre Mitarbeiter fachlich und körperlich geeignet diese Arbeiten auszuführen? Sind die geeigneten Arbeits- und Sicherungsmittel im Betrieb vorhanden bzw. können geliehen werden?

Sind diese Punkte erfüllt, wählen Sie ein sicheres Arbeitsverfahren aus. Der Einsatz einer Hubarbeitsbühne bietet vor allem bei der Sichtung der Dachflächen einen sicheren Stand. Auch eine Arbeitsplattform am Frontlader des Schleppers oder an einem Teleskoplader, bietet einen sicheren Arbeitsplatz, um die Dachflächen zu kontrollieren. Zum Teil können Instandsetzungsarbeiten direkt von der Arbeitsplattform beziehungsweise von der Hubarbeitsbühne aus erledigt werden.

Muss das Dach betreten werden, sind Sicherungsmaßnahmen nötig:

Ab einer Höhe von zwei Metern muss vor Beginn der Dacharbeiten ein Dachfanggerüst aufgestellt werden, das alle Dachkanten gegen Absturz absichert, in deren Nähe (Montage-)arbeiten verrichtet werden sollen. Fanggerüste an Dächern mit einer Neigung von 22,5 Grad und mehr müssen im Traufbereich zusätzlich mit seitlichen Netzen oder Drahtgittern ausgestattet werden.

Bei nicht begehbaren Dächern muss zudem das Durchbrechen verhindert werden. Nicht durchtrittsicher sind Wellplatteneindeckungen zum Beispiel aus Faserzement oder Kunststoff und Trapezbleche. Sie vermitteln ein trügerisches Gefühl einer Stabilität, die nicht gegeben ist.

Vor dem Begehen solcher Dachflächen müssen mindestens 30 Millimeter dicke und 50 Zentimeter breite Laufbohlen auf dem Dach ausgelegt werden. Die Bretter dürfen nicht verrutschen, um den nötigen Schutz beim Arbeiten bieten zu können.

Darüber hinaus muss in allen Gebäuden ohne Geschoss- beziehungsweise Zwischendecken, also zum Beispiel in Hallen oder Scheunen, unter der Dachfläche ein Auffangnetz eingespannt werden. Auch beim Umdecken von Dächern mit gleichzeitigem Austausch der alten Latten, auf denen die Ziegel liegen, muss zusätzlich im Gebäudeinneren ein Auffangnetz gegen Personenabsturz eingezogen werden.

Es empfiehlt sich bei der Auswahl von Dacheindeckungen darauf zu achten, dass diese durchsturzsicher sind. Dies verringert die Unfallgefahr, wenn aus Versehen ein Tritt neben die Laufbohlen geht.

Läuft über das Dach eine Stromleitung, so ist diese vor Arbeitsbeginn spannungsfrei zu schalten beziehungsweise abzuisolieren.

Bei einer Arbeitshöhe von sieben Metern und mehr ist die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGe-Plan) verpflichtend. Der SiGe-Plan für Hallen und Ställe steht als kostenloser Download im Internet unter www.svlfg.de  > Prävention > Fachinformationen von A- Z > B > Bauarbeiten zur Verfügung. SiGe-Pläne helfen bei der Planung und Durchführung notwendiger Dacharbeiten, damit keine wichtigen Sicherungsmaßnahmen vergessen werden.

Vorsorge durch Sicherheitsdachhaken

Wer mit Dachhaken vorsorgt, kann später kleinere Dacharbeiten sicher ausführen. Sie bieten eine einfache und kostengünstige Lösung, um sich von Anfang an wirksam gegen Abstürze abzusichern. Sicherheitsdachhaken können bei Neubauten und auch bei bestehenden Gebäuden angebracht werden. Sie ermöglichen das Einhängen von Dachleitern und sind Anschlagspunkte für Sicherungsgeschirre. Beim Kauf und der Montage des Sicherheitsdachhakens ist aber zu beachten, dass es verschiedene Ausführungen gibt:

Sicherheitsdachhaken nach EN 517 bieten nur Sicherheit bei einem Absturz in der Dachfall-Linie.

Sicherheitsdachhaken, die auch Schutz bei einem seitlichen Absturz im Bereich des Ortganges bieten sollen, müssen auch nach EN 517 B geprüft sein (Belastung auch nach links und rechts).

Der Haken beim Haken: Die genannten Dachhaken werden hauptsächlich im Firstbereich montiert. Beim Übersteigen des Firstes oder bei Pultdächern bieten sie keine Sicherheit, da die Belastung entgegen der Falllinie entsteht.

Sicherheitsdachhaken nach EN 795 lösen auch dieses Problem. Diese Haken werden zusätzlich zur Schraub- oder Nagelbefestigung mit einer Seilschlaufe um den Sparren befestigt. Sie bieten somit Sicherheit bei Abstürzen in alle Richtungen.

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