Verzögerungen der Mietzahlungen – Ursachen und Lösungen

Als Mieter kann man in verschiedene Situationen geraten, die es erschweren oder sogar unmöglich machen, die Miete zu bezahlen. Hier erfahren Sie, welche Lösungen es für das Zahlungsproblem gibt und welche Maßnahmen der Vermieter bei ausstehenden Zahlungen ergreifen kann.

Wer zu oft mit seiner Miete in Verzug gerät, dem droht eine fristlose Kündigung.

Das droht bei ausstehenden Mietzahlungen

In der Regel ist die Miete bis zum dritten Werktag des betreffenden Monats zu zahlen. So regelt es das Mietrecht seit 2001 mit der sogenannten Vorauszahlungsklausel und so ist es auch in den meisten Mietverträgen aufgeführt. Dennoch kann der Mieter in Absprache mit dem Vermieter auch ein anderes Fälligkeitsdatum festlegen – etwa zum 15. jeden Monats. Abweichende Vereinbarungen dürfen dabei jedoch nicht zum Nachteil des Mieters ausfallen.

Zahlt der Mieter seine Miete nicht oder nicht pünktlich, verstößt er damit gegen seine Hauptpflicht, die in § 535 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgeschrieben ist. Bei einem einmaligen Verstoß lässt sich die Situation in einem Gespräch meist schnell klären.

Wird die Miete immer wieder zu spät gezahlt, kann es zu einer Abmahnung durch den Vermieter kommen. Gleichzeitig kann er den Mieter dazu auffordern, zukünftig seine Miete rechtzeitig zu zahlen unter Androhung der fristlosen Kündigung.

Zahlt der Mieter zwei aufeinanderfolgende Mieten gar nicht, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Abmahnung fristlos zu kündigen. Wenn der Mieter sich weigert, aus der Wohnung auszuziehen, droht ihm eine Räumungsklage.

Ursachen und Lösungen bei verzögerten Mietzahlungen

Es gibt Situationen im Leben, die einen großen Geldverlust oder Einbußen beim monatlichen Einkommen mit sich bringen. Das geringere finanzielle Polster kann dann dazu führen, dass regelmäßige Ausgaben wie die Mietzahlung nicht rechtzeitig oder zeitweise auch gar nicht geleistet werden können.

Ist das der Fall, sollte der Mieter schnellstmöglich Kontakt zum Vermieter aufnehmen und ihm die Situation erklären, sowie eine gemeinsame Lösung dafür finden.

Ursache 1: Zu geringes Einkommen und Jobverlust

Das Problem: Der Mieter kann seinen Mietzahlungen nicht nachkommen, weil er seinen Arbeitsplatz verloren hat oder das Einkommen wenigstens eine Zeitlang zu gering ist.

Die Lösung: Wer über einen längeren Zeitraum arbeitslos, aber grundsätzlich erwerbsfähig ist, kann je nach Situation Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) beantragen. Wer anspruchsberechtigt ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Die Höhe der finanziellen Unterstützung errechnet sich dabei jeweils aus unterschiedlichen Faktoren.

Das Arbeitslosengeld dient dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Zahlungen für die Miete werden beim Arbeitslosengeld II zusätzlich geleistet und gehen in der Regel direkt an den Vermieter. Dazu gibt es jedoch keine standardmäßigen Angaben, da die Mietpreise in Deutschland je Bundesland anders ausfallen. Es kommt auf die Bruttokaltmiete an.

Liegt diese über dem, was als angemessen angesehen wird, zahlt das Arbeitsamt die Miete für sechs Monate, danach muss der Mieter die Mietkosten senken und gegebenenfalls in eine günstigere Wohnung umziehen.

Wer zwar einen Arbeitsplatz hat, aber aus bestimmten Gründen zumindest für eine gewisse Zeit zu wenig Geld verdient, um seine Miete bezahlen zu können, kann in Absprache mit dem Vermieter die fehlende Wohnungsmiete in Raten bezahlen.

Dadurch wird das Konto des Betroffenen nicht zu stark belastet und der Vermieter muss nicht allzu lange auf seine Zahlung warten. Das gilt auch für diejenigen, die wegen des Eintritts in die Rente weniger Geld zur Verfügung haben.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Wohngeld zu beantragen, um damit die Mietkosten decken zu können. Dazu muss man allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die im Wohngeldgesetz erfasst sind. So haben Hartz IV-Empfänger nur in einzelnen Fällen Anspruch auf diese Leistung.

Ursache 2:  Unfall und Krankheit

Das Problem: Der Mieter kann seine Miete nicht zahlen, weil er durch die Folgen eines Unfalls oder einer schweren Krankheit seinen Job nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausführen kann. Auch eine völlige Berufsunfähigkeit ist denkbar.

Die Lösung: Vor einem Unfall oder einer plötzlichen schweren Erkrankung ist niemand gefeit. Dies kann zu verschiedenen Szenarien führen:

  • Berufsunfähigkeit: Der eigentliche Job kann nicht mehr ausgeführt werden. Unter Umständen ist eine Tätigkeit in einem anderen Bereich möglich.
  • Erwerbsminderung: Eine Vollzeitbeschäftigung ist nicht mehr zu bewältigen und man ist nur noch wenige Stunden in der Woche im Beruf einsetzbar.
  • Erwerbsunfähigkeit: Es besteht keine Möglichkeit mehr, einer Arbeit nachzugehen.

Als Betroffener kann man staatliche Unterstützung beantragen. Einerseits kann hier frühzeitig eine gesetzliche Rente in Anspruch genommen werden. Bei Arbeitsunfällen springt in bestimmten Branchen auch die staatliche Berufsgenossenschaft mit Rentenzahlungen ein. Welche der Absicherungen zum Tragen kommt, hängt von der jeweiligen Situation ab. Um allerdings einen Anspruch darauf zu haben, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Dennoch ist die gesetzliche Rente häufig sehr niedrig und sorgt bei den Betroffenen für finanzielle Einbußen. Am besten ist es daher, früh genug privat vorzusorgen und eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Dann ist man im Ernstfall abgesichert. Doch laut einer Studie der VuMA Arbeitsgemeinschaft ist nur knapp jeder Fünfte gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit versichert.

Wer durch einen Unfall nicht mehr erwerbsfähig ist, hat schnell finanzielle Probleme.

Ursache 3: Scheidung

Das Problem: Dem Mieter fehlen aufgrund einer Scheidung die nötigen Geldmittel, um die Wohnung weiterhin zu finanzieren.

Die Lösung:  Eine Scheidung ist teuer und kann das Konto schwer belasten, sodass unter Umständen die Mietkosten nur schwer gedeckt werden können. Wie beim zu geringen Einkommen gibt es auch hier die Möglichkeit, eine ausgefallene Mietzahlung ratenweise nachzuholen und so einer Abmahnung oder gar fristlosen Kündigung zu entgehen.

Außerdem kann der Betroffene durch Einsparungen an anderer Stelle dafür sorgen, dass er genug Geld für die Miete zur Verfügung hat. So kann er auf den Kauf neuer oder zu teurer Kleidung oder anderer Güter verzichten und bei Lebensmitteln zu preiswerteren Alternativen greifen.

Anstatt zum Beispiel mehrmals in der Woche essen zu gehen, kann man sich zuhause selbst etwas zubereiten und auch bei den Getränken lässt es sich auf den Preis achten.

Weitere Sparmaßnahmen sind ein geringerer Strom- und Wasserverbrauch sowie die Senkung der Heizkosten. Damit kann man recht einfach die Nebenkosten senken und einiges an Geld sparen.

Wer knapp bei Kasse ist, sollte beim Einkaufen auf günstige Produkte achten.

Ursache 4: Schulden und Privatinsolvenz

Das Problem: Der Mieter hat sich schwer verschuldet und kann anstehende Zahlungen nicht leisten.  Unter Umständen hat er deswegen sogar Privatinsolvenz angemeldet.

Die Lösung: Wer zwei aufeinanderfolgende Mieten nicht zahlt, dem droht die fristlose Kündigung. Das gilt auch, wenn der Mieter seine Miete in kleineren Raten bezahlt und sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten ein ausstehender Geldbetrag ansammelt, der zwei Monatsmieten entspricht.

Schuldner sollten sich daher unbedingt darum bemühen, das Geld für die Miete aufzutreiben und gegebenenfalls die Familie oder Freunde darum zu bitten, Geld vorzustrecken.

Wer so hoch verschuldet ist, dass nur die Privatinsolvenz bleibt, muss bis zum Beginn des Insolvenzverfahrens seine Mietschulden beglichen haben, um einer fristlosen Kündigung zu entgehen. Betroffene sollten in dieser Situation eher andere Zahlung auslassen als die Miete, um in der Wohnung bleiben zu können.

Während des Insolvenzverfahrens müssen Mieter weiterhin den laufenden Mietzins bezahlen. Ist das nicht möglich, übernimmt auf Antrag das Amt die Zahlungen. Hat der insolvente Mieter jedoch weiterhin ein regelmäßiges Einkommen, darf er den unpfändbaren Anteil behalten und sollte diesen unter anderem für die Zahlung der Miete nutzen.

Im Falle einer Privatinsolvenz sollte der Vermieter frühzeitig darüber informiert werden, damit er nicht erst durch die Benachrichtigung des Treuhänders vom Insolvenzverfahren erfährt und sich über die Mietzahlungen sorgen muss.

Ursache 5: Nachlässigkeit und technische Schwierigkeiten

Das Problem: Der Mieter hat es aus Nachlässigkeit versäumt, die Miete rechtzeitig zu bezahlen oder bei der Überweisung des Geldbetrages ist ein technischer Fehler aufgetreten, sodass der Mieter unwissentlich nicht pünktlich bezahlt hat.

Die Lösung: Wer es versäumt hat, die Miete zu bezahlen, oder die Miete aufgrund eines technischen Problems nicht überwiesen wurde, ist dem Vermieter eine Monatsmiete schuldig.

Sobald dem Mieter der Missstand auffällt, sollte er die Zahlung schnellstmöglich nachholen und den Vermieter am besten auch über den Grund der verspäteten Zahlung informieren und sich dafür entschuldigen.

 

Bilder

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