Pressemitteilung – Haus & Grund zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge

Kiel, 14.12.2017 (lifePR) – „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Dieser logische Grundsatz muss auch bei Straßenausbaubeiträgen gelten,“ sagte Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein anlässlich der heutigen Landtagsdebatte zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge. Die Kommunen würden entscheiden, ob und wie Gemeindestraßen erneuert oder ausgebaut werden. Den Anlieger dafür die Zeche zahlen zu lassen, sei überkommen. Städte und Gemeinden hätten nunmehr die Chance, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Der Landtag schaffe dafür heute die gesetzliche Grundlage.

„Straßenausbaubeiträge sind ein alter Zopf, der endlich abgeschnitten werden muss. Wie bei allen anderen Straßen auch, müssen die Kosten der Erneuerung und des Ausbaus aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden,“ rief der Verbandschef denjenigen in Städten und Gemeinden zu, die auf dem Status quo beharrten und sich gegen zeitgemäße Veränderungen sperrten. Wenn es ein Gesetz ermögliche, Anlieger in den Ruin zu treiben, müsse sich etwas ändern. Straßenausbaubeiträge mögen 1875 in Preußen – damals sei mit § 15 des preußischen Fluchtliniengesetzes die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeiträge geschaffen worden – ihre Richtigkeit gehabt haben. Dieses Instrument gehöre nunmehr ebenso ins Museum wie Krone, Zepter und die Sektsteuer zur Finanzierung der Reichskriegsflotte.

„Die Kommunalwahl 2018 verspricht spannend zu werden. Die Bürger werden ihre Gemeindevertreter fragen, wie sie zu den Straßenausbaubeiträgen stehen,“ prognostizierte Blažek abschließend. Haus & Grund werde für die 92 Ortsvereine im Lande Musterschreiben zur Verfügung stellen. Damit würden die Städte und Gemeinden aufgefordert werden, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, die nicht nur existenzbedrohend, sondern schlicht ungerecht seien. Schließlich hätten die Anlieger die Straßen seinerzeit durch Erschließungsbeiträge bereits bei der Erstellung bezahlt. Oftmals würden die Grundstückseigentümer doppelt abkassiert, weil die Kommunen ihrer Pflicht, Straßen zu unterhalten nicht nachkämen. Ein Schelm, wer Böses dabei denke, dass nach zwanzig bis dreißig Jahren eine Erneuerung durchgeführt würde, weil dann die Anlieger dafür blechen müssten.

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