Meine Eigentumswohnung vermieten (Teil 1)

Eine Eigentumswohnung zu vermieten, statt sie selbst zu bewohnen, kann lukrativ sein. Aber es gibt dabei einiges zu beachten.

1. Den Mietpreis bestimmen

Auch wenn diese Art der Mietpreisregulation momentan stark in der Kritik steht, sollten Sie herausfinden, ob es an Ihrem Ort eine Mietpreisbremse gibt. Denn darüber entscheidet das Bundesland, in dem die Wohnung sich befindet. Des weiteren ist es sinnvoll, sich vergleichbare Mieten in der Nachbarschaft anzusehen und sich daran zu orientieren. Hierüber gibt Ihnen www.miet-check.de Auskunft. Last but not least sollten Sie sich überlegen, an welche Zielgruppe Sie vermieten möchten. In diesem Zusammenhang müssen Sie sich die Frage beantworten, welche Art Mieter Sie mit welchem Mietpreis anziehen. Bei vergleichsweise hohen Mieten lohnt sich die Überlegung, ob diejenigen Mieter, die sich für Ihre Wohnung interessieren werden, diese Mietzahlung auch langfristig (gesichert) aufbringen können.

2. Eine Anzeige zur Vermietung aufgeben

Erstellen Sie eine Anzeige, dann dürfen bestimmte Angaben zur Energieversorgung des Hauses nicht fehlen, damit potentielle Mieter die zu erwartenden Kosten einschätzen können. Sie benötigen:

  • Energieausweistyp (sog. Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis)
  • Energieeffizienzklasse (bei neueren Ausweisen)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Heizungsart
  • Energiebedarf in kWh (pro Quadratmeter)

3. Berechtigte Fragen an den Mieter stellen

Als Vermieter haben Sie ein berechtigtes Interesse an bestimmten Informationen zur Person des Mieters. Zum Beispiel zu Einkommen, Arbeitgeber, Anzahl der zukünftigen Bewohner. Auch Fragen nach der sog. Verbraucherinsolvenz sind zulässig. Nicht zulässig sind zum Beispiel Fragen nach einer Haftstrafe, eventuell laufenden Ermittlungsverfahren, politischer Orientierung oder Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft. Gleiches gilt für den Gesundheitszustand, Schwangerschaft oder Kinderwunsch. Fragen Sie dennoch nach diesen sehr persönlichen Daten, darf der Befragte die Wahrheit verschweigen. Mit anderen Worten: Er darf Ihnen erzählen, was Sie hören möchten – ohne dass er später dafür (gerichtlich) belangt werden könnte.

4. Die Bonität prüfen

Haben Sie einen geeigneten Mieter gefunden, können Sie diesen bitten, seine finanzielle Liquidität mit einer SCHUFA-Auskunft nachzuweisen. Ebenso können Sie den Mieter bitten Ihnen einen Nachweis über die erfolgten korrekten Zahlungen an den Vor-Vermieter vorzulegen. Entweder als eine formlose Bestätigung des Vor-Vermieters oder in Form von Kontoauszügen.

5. Den Mietvertrag aufsetzen

Speziell bei (starr formulierten) Renovierungsfristen und zum Thema Schönheitsreparaturen werden häufig unzulässige Forderungen verwendet, die den ganzen entsprechenden Passus (z.B. zu Schönheitsreparaturen) ungültig machen können (s. auch „Ihr Mietvertrag – ungültige Vereinbarungen“)

Details zur korrekten Vereinbarung von Schönheitsreparaturen im Mietvertrag finden Sie hier.

6. Die Kaution bestimmen

Auf die Zahlung einer Mietkaution kann der Vermieter nur dann bestehen, wenn diese auch im Mietvertrag vereinbart wurde. Die vereinbarte Kautionszahlung des Mieters an den Vermieter wird zu Beginn des Mietzeitraumes fällig (nicht schon bei Abschluss des Mietvertrages). Nebenkosten dürfen für die Mietkaution nicht berücksichtig werden. Die Mietkaution darf die Summe von 3 Netto-Kaltmieten nicht übersteigen. Das Geld ist vom Vermieter auf ein von seinen anderen Konten getrenntes, verzinstes Bankkonto anzulegen.

7. Die Nebenkosten sinnvoll und korrekt abrechnen

Machen Sie es sich einfach! Vereinbaren Sie im Mietvertrag, dass der Verteilerschlüssel, den die Verwaltung der Wohnanlage für die jährliche Nebenkostenabrechnung Ihnen gegenüber nutzt, auch für Ihre Mieter gilt.

Lesen Sie hier Teil 2 des Artikels „Meine Eigentumswohnung vermieten.“

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Wir können jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Eine Haftung ist somit ausgeschlossen.

 

 

 

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