Pressemitteilung – Damit am Haus nichts einfriert

Offenbach/Main, 10.01.2018 (lifePR) – Kaum fallen die ersten Schneeflocken, werden die Gehwege schnell wieder rutschig. Im Winter müssen Hausbesitzer neben dem Schnee auch schwere Eiszapfen am Haus entfernen, damit diese nicht auf Fußgänger oder parkende Pkws herabstürzen können. Denn im Schadensfall haftet der Hauseigentümer. Deshalb ist es ratsam, Schilder aufzustellen, die vor Dachlawinen warnen und sogenannte Heizbänder anzuschaffen, welche Rohre und Dachrinnen eisfrei halten.  

Nach aktueller Rechtslage können Hauseigentümer verklagt werden, wenn Fußgänger oder Autos durch herunterfallenden Schnee sowie Eiszapfen geschädigt werden. Solche Fälle lassen sich vermeiden. Zum Beispiel sorgen spezielle Heizbänder in der Regenrinne und im Fallrohr dafür, dass das Schmelzwasser ungehindert abfließt.

Frost ist nicht nur außerhalb des Hauses, sondern auch innen eine Gefahrenquelle. So kann etwa in Leitungen und Rohranlagen von selten genutzten oder wenig geheizten Räumen das Wasser gefrieren. Durch den erhöhten Druck des Eises kommt es zu kleinen Rissen, die sich beim nächsten Tauwetter als Leck bemerkbar machen und im schlimmsten Fall zu einem Rohrbruch führen. Ein wirksamer Schutz gegen Frostschäden dieser Art sind Begleitheizungen, die für den notwendigen Temperaturausgleich sorgen. Sie werden an der Oberfläche verlegt und über einen energieeffizienten Thermostaten elektrisch angeschlossen. Die Kosten dieser vorbeugenden Maßnahme, die kostspielige Schadensersatzforderungen verhindert, sind vergleichsweise günstig.

Heizbänder für Dachrinnen, Fallrohre und Leitungen hat der Wärmespezialist Danfoss im Programm. Mit ihnen können Sach- und Personenschäden durch Frost oder Eisbildung komplett ausgeschlossen werden.

Mehr Infos im Internet unter www.waerme.danfoss.com

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