Pressemitteilung – Wer bei Kündigung nicht auszieht, muss zahlen

Mieter, denen ordnungsgemäß gekündigt wurde, die aber trotzdem nicht ausziehen, müssen für diese Monate mit einer saftigen Nachzahlung rechnen. Denn der Vermieter darf dann so viel Geld verlangen, wie er von einem neuen Mieter hätte bekommen können. In dem entschiedenen Fall ging es um die Miete für ein Einfamilienhaus mit gut 100 Quadratmetern Wohnfläche in München. Die Vermieter hatten Eigenbedarf angemeldet und zu Ende Oktober 2011 ordnungsgemäß gekündigt. Die Mieter gaben die Wohnung aber erst eineinhalb Jahre später zurück.

Miete und Heizkosten zahlten sie in dieser Zeit wie vom Mietvertrag vorgesehen weiter. Nun müssen die ehemaligen Mieter etwa 7.300 Euro nachzahlen. Denn laut BGH haben die Vermieter Anspruch auf die deutlich höhere heute übliche Miete. Dass die Vermieter das Haus gar nicht weitervermieten, sondern in der Familie nutzen wollten, spiele keine Rolle, erklären ARAG Experten (BGH, Az.: VIII ZR 17/16).

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