Mietkaution

Die Mietkaution ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Absicherung des Vermieters gegen ein Verhalten des Mieters, welches nicht den Auflagen aus dem Mietvertrag entspricht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Mieter die fällige Miete oder auch die Nebenkosten nicht zahlen kann, oder wenn bei Beenden des Mietverhältnisses reparaturpflichtige Schäden am Mietobjekt festgestellt werden, die vom Mieter verursacht wurden.

Vom Gesetzgeber ist der Maximalwert der Kaution als das Dreifache einer Nettomonatsmiete nach § 551 BGB festgelegt, dieser Betrag muss im Mietvertrag festgehalten werden und kann vom Mieter in bar oder per Überweisung bezahlt werden. Am häufigsten findet immer noch die Barzahlung statt, der Mieter hat außerdem die Möglichkeit, die Kaution in drei Raten zu bezahlen, die erste muss sofort zu Anfang des Mietverhältnisses geleistet werden, die anderen beiden in den Monaten darauf.
Nach Erhalt der Kaution vom Mieter muss der Vermieter dieses Geld separat von seinem eigenen Vermögen anlegen, zum Beispiel in einem Kautionssparbuch oder einem neuen Konto. Wichtig ist hierbei, dass er dies zu dem zu diesem Zeitpunkt üblichen Zinssatz für Spareinlagen ausführt, momentan bewegt sich dieser in Deutschland bei etwa 0,5 bis 1,2 Prozent. Verstößt der Vermieter gegen diese Anlagepflicht, kann er vom Mieter wegen Untreue belangt werden, die Zinsgewinne aus dieser Anlage stehen nämlich dem Mieter zu. DieMietkaution kann sowohl unter dem Namen des Mieters in dem Kautionssparbuch, welches er danach dem Vermieter übergibt, oder vom Vermieter selbst unter seinem eigenen Namen angelegt werden. Für den Vermieter ist es im Falle eines Mietrückstandes des Mieters oder eines Schadens einfacher an das Geld zu gelangen, wenn er es auf seinen Namen angelegt hat.

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Andere Arten der Mietkaution sind zum Beispiel die Mietbürgschaft, bei der die Kaution von jemand anderem in Vertretung des Mieters geleistet wird, oft von Eltern für ihre Kinder, die Kautionsversicherung, bei welcher eine Versicherungsgesellschaft die Kaution leistet, während der Mieter nur jährliche Servicegebühren bezahlen muss, und die Bankbürgschaft, bei welcher ein Kreditinstitut als Bürge für den Mieter eintritt und im Falle einer notwendigen Auszahlung der Kaution dessen Konto belastet. Bei Beendigung des Mietverhältnisses schließlich muss die Kaution dem Mieter innerhalb von 6 bis 12 Monaten vom Vermieter zurückerstattet werden, sofern keine Zahlungsrückstände des Mieters oder Schadensersatzansprüche vorliegen.

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