Mietpreisbremse

Der Wohnungsmarkt und die Mietpreisbremse sind ein kompaktes Thema, das auch Sie interessierten sollte.
Dabei ist es gleich, ob Sie Vermieter oder Mieter sind, denn jeder sollte doch zu seinem Recht kommen. Die Mietpreisgrenze wird wahrscheinlich ab April 2015 wirksam. Wie schnell die Umsetzung dann erfolgt, liegt an den einzelnen Bundesländern selber. Dabei steht fest, dass ortsübliche Mieten entsprechend dem durchschnittlichen Bundesweiten Durchschnitt nicht überschritten werden.

Die Mietpreisbremse sieht vor, dass in bestimmten Ballungsgebieten und in begehrten Wohnanlagen in Großstädten die Miete nicht ins Unermessliche steigen darf. Dieser Gesetzesentwurf soll zukünftig verhindern, dass Mieten bis zu 30 Prozent steigen dürfen. Miete hin, Miete her, es ist ein wichtiges Thema, denn gerade in Großstädten war in bevorzugten Wohngebieten alles was das Thema Miete betraf offen.
Es sind sehr wichtige Neuregelungen, auf die alle hoffen. Sie sieht auf der einen Seite vor, dass bei Wiedervermietungen von schon bereits vorhanden Wohnungen, eine bestehende Miete nur um 10 % angehoben werden darf, passend zu der ortsüblich vorhandenen Miete.
Jeder zukünftige Mieter hat ein Recht darauf zu erfahren wie hoch die Miete seines Vorgängers war. Auf der anderen Seite werden neu errichtete Wohnung von dieser Mietbegrenzung ausgeschlossen.

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Wäre dies nicht so, würden Investitionen und Neubauten behindert werden und das ist ja nicht im „Sinne des Erfinders“. Unser Wirtschaft, besonders der Immobilienmarkt, boomen und das soll auch so bleiben.
Ein Vermieter darf auch ein frei gewordene Wohnung wieder zu der schon üblichen Miete wieder vermieten und muss nicht darunter bleiben. Vermieter und Mieter sollten schon gleich gestellt werden, denn letztendlich hat jeder von seiner Seite aus betrachtet Recht.

Ein neuer Mieter hat auch das Recht zu erfahren, was seine Vorgänger für diese Wohnung bezahlt haben. Das ist natürlich für den Vermieter nicht so ganz einfach nachzuvollziehen. Es ist aber immer Sache des Mieters zu überprüfen, ob er zu viel Miete bezahlt. Das kann er dann durch Mietervereine jederzeit überprüfen lassen. Ein Vermieter hat aber auch weiterhin das Recht, Sanierungskosten auf den Mieter umzulegen.
Auch Vermieter haben Rechte und sie werden sich in Zukunft unsicher bleiben, wie weit sie die Miete erhöhen dürfen. Dies sollte dann konkretisiert werden. Auch hier gilt wieder das Prinzip von Angebot und Nachfrage!

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