Umzug – Stromanbieter mitnehmen oder wechseln?

Stromanbieter

Mehr als neun Millionen Menschen ziehen jedes Jahr in Deutschland in eine neue Wohnung. Bei einem Umzug sollten Sie unbedingt Ihren bisherigen Energieversorger kontaktieren und den Umzug mitteilen. Eine Ummeldung im Rathaus alleine reicht nicht aus, da keine Übermittlung der Daten erfolgt. Schlimmstenfalls haben Sie sonst zwei Verträge parallel. Es ist bereits vorgekommen, dass Personen den Stromverbrauch ihrer Nachfolger in der alten Wohnung finanziert haben. Den entstehenden Rückerstattungsanspruch mussten sie nachträglich gegen ihre Nachmieter rechtlich durchsetzen. Damit Ihnen das nicht passiert, finden Sie in diesem Ratgeber, welche Schritte Sie beim Umzug beachten müssen und ob ein Wechsel des Anbieters sinnvoll ist.

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Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Versorger zufrieden sind, spricht erstmal nichts gegen eine Tarifmitnahme, vorausgesetzt Ihr bisheriger Versorger liefert auch am neuen Wohnsitz. Bei einem Umzug innerhalb des bisherigen Wohnorts dürfte das ohnehin der Fall sein. Zudem bleiben die Vertragskonditionen in aller Regel unverändert.

Ziehen Sie in einen anderen Kreis oder in ein anderes Bundesland, sollten Sie unbedingt Kontakt zu Ihrem Vertragspartner aufnehmen. Denn oftmals ändern sich die Konditionen, da Strompreise in Abhängigkeit von der Region stark variieren. Das unterschiedliche Strompreisniveau ergibt sich zum einen durch regional unterschiedliche Netzentgelte, zum anderen durch den örtlichen Wettbewerb. Somit können sich die Konditionen ändern, auch wenn Sie eine gültige Preisgarantie besitzen. Lassen Sie sich die neuen Konditionen bestätigen und führen Sie im Anschluss unbedingt einen Strompreisvergleich durch.

Wenn Sie weiterhin von Ihrem aktuellen Anbieter überzeugt sind, sollten Sie ihn mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Umzug über den Wohnungswechsel informieren. Die meisten Energieversorger bieten Online-Formulare an, mit dem sich die Ummeldung erledigen lässt. Im Nachgang müssen Sie die Zählerstände der alten und der neuen Wohnung übermitteln. Sollten Sie vergessen sich umzumelden, werden Sie automatisch vom Grundversorger, dem örtlichen Anbieter mit den meisten Kunden in der Region, versorgt. Demnach sollten Sie sich früh genug um den Strom in der neuen Wohnung kümmern, wenn Sie beabsichtigen, Ihren alten Tarif mitzunehmen. Zudem ersetzt ein neuer Stromvertrag beim Grundversorger nicht die Kündigung des bestehenden Stromvertrages in der alten Wohnung.

Stromanbieter kündigen

Laut dem Energiewirtschaftsgesetz sind Haushaltskunden im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kündigung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Allerdings sieht das Gesetz ebenfalls vor, dass Stromanbieter ein Recht auf Vertragsbestand haben. Innerhalb von zwei Wochen kann der aktuelle Energieanbieter prüfen, ob eine Belieferung zu gleichen Konditionen in der neuen Wohnung möglich ist, in diesem Fall besteht kein Sonderkündigungsrecht. Die meisten Stromanbieter reagieren kulant auf Sonderkündigungsschreiben und verzichten auf das Recht zur Vertragsfortführung. Einige Anbieter hingegen haben in ihren AGB sogar festgelegt, dass sich Stromkunden dazu verpflichten, den Vertrag auch bei Umzug fortzuführen. In diesem Fall müssen Verbraucher die Fortführung des Vertrages unter gleichen Konditionen akzeptieren und ordentlich kündigen.

Dem Monitoringbericht 2021 zufolge befinden sich derzeit 25 Prozent der Privatkunden in der Grundversorgung. Grundversorgungsverträge haben eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende und sind somit schnell kündbar.

Sollten Sie einen Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger, aber außerhalb der Grundversorgung, oder einen Vertrag bei einem anderen Anbieter haben, finden Sie die Kündigungsfristen in den Vertragsunterlagen. Altverträge, welche vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden, haben eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten. Bei Verträgen, die danach geschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist nach der Erstvertragslaufzeit maximal einen Monat zum Laufzeitende. Sollten Sie die Kündigungsfrist verpassen, verlängert der Vertrag sich in der Regel um ein weiteres Jahr. Ab Juli 2022 wird eine Verlängerung nur noch auf unbestimmte Zeit zulässig sein. Kündigen können Sie dann monatlich.

Stromanbieter wechseln

Im Jahr 2020 haben rund 1,4 Millionen Haushalte Ihren Stromanbieter umzugsbedingt gewechselt. Ein Anbieterwechsel war in der Vergangenheit in den meisten Fällen mit einer Ersparnis verbunden. Vor den Turbulenzen am Strommarkt und den massiv steigenden Preisen brachte ein neuer Vertrag laut Stiftung Warentest oft 100 Euro oder mehr Ersparnis pro Jahr.

Besonders diejenigen können profitieren, die jahrelang keinen Anbieterwechsel vollzogen haben oder in der Grundversorgung sind. Denn sowohl Grundversorgungsverträge, als auch alternative Energieverträge, nach Ablauf der Preisgarantie, haben keinen Bestandsschutz. Das heißt, Preise dürfen grundsätzlich erhöht werden. Für Preiserhöhungen in einem laufenden Stromvertrag gilt eine Mitteilungsfrist von mindestens einem Monat; in der Grundversorgung sind es sechs Wochen. In beiden Fällen haben Sie also genug Zeit, um zu reagieren und Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.

Verbraucher präferieren jedoch tendenziell den bewährten Anbieter. Horror-Storys von fehlgeschlagenen Wechseln schrecken zusätzlich ab. Die Dominanz der Grundversorger in Deutschland ist daher weiterhin ungebrochen. 62 Prozent der deutschen Haushalte beziehen Strom vom regionalen Standardanbieter. Diese Marktmacht kann ausgenutzt werden, was zu höheren Preisen für den Verbraucher führen kann. Ein Strompreisvergleich lohnt sich in der Regel und sollte vor allem beim Umzug in Betracht gezogen werden. Bequemlichkeit hat sowohl beim Grundversorger als auch bei alternativen Anbietern meist seinen Preis.

Fazit

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Strompreise kann es ratsam sein, den alten Stromvertrag mit umziehen zu lassen. Studieren Sie im Vorfeld Ihren Vertrag hinsichtlich Kündigungsfrist und Restvertragslaufzeit und holen Sie sich Angebote für den neuen Wohnsitz ein. Ein kurzer Austausch mit dem aktuellen Lieferanten sollte in jedem Fall stattfinden. Das Gespräch kann zudem für Preisverhandlungen genutzt werden. Eine “blinde Vertragsmitnahme” sollten Sie vermeiden, da sich die Konditionen beim Umzug oftmals ändern. Eine Preiserhöhung aufgrund der neuen Adresse führt zu einem Sonderkündigungsrecht. In dem Fall können Sie ohne Probleme Ihren Stromanbieter bei einem Umzug wechseln. Sofern Sie innerhalb derselben Ortschaft umziehen oder die Kondition vom Vertragspartner gehalten werden kann, müssen Sie ordentlich kündigen, falls Sie einen Wechselwunsch haben sollten. Die Bequemlichkeit des Menschen und die daraus resultierende Treue als Verbraucher ist hinlänglich bekannt, daher zahlen treue Kunden leider meist drauf. Verbrauchern wird empfohlen mindestens alle zwei bis drei Jahre Ihren Vertrag zu überprüfen und bei Bedarf zu wechseln, denn so lässt sich in aller Regel sehr einfach Geld sparen.

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