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Jobs in Köln
Für viele Menschen ist die Jobsuche sehr beschwerlich und mühseelig. Das muss aber nicht sein, denn auf Joboter.de finden Sie “Jobs Köln“, wenn Sie die Jobsuche direkt für Köln starten.
Wenn Sie sich nicht auf die Arge verlassen und selbst nach attraktiven Jobs suchen, finden Sie in Köln rentable Angebote, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die private Suche ermöglicht obendrein eine direkte Auswahl für Jobs, die ihren Fähigkeiten entsprechen und wo Sie wissen, dass Sie in diesem Job positiv gefördert sind.
Köln bietet einen breit gefächerten Arbeitsmarkt. Wer als Unternehmer Jobs zu vermitteln hat, teilt attraktive Stellenangebote aber nicht immer der Arge oder dem Arbeitsamt mit. Joboter ist eine Jobbörse im Internet, wo Unternehmer ihre Jobs gerne einstellen und somit dem öffentlichen Arbeitsmarkt zugänglich gestalten.
Ihre Suche wird von schnellem Erfolg gekrönt sein, egal ob es sich um einen Job in Ihrem erlernten Beruf handelt, oder ob Sie als Quereinsteiger in neuem Metier beginnen wollen. “Jobs Köln” im Eingabefeld der Jobsuche, sind mit ein wenig Eigeninitiative und Kreativität einfach zu finden. Wer bei der Jobsuche bereits individuell und kreativ ist, wird im neuen Unternehmen ebenfalls durch diese positiven Eigenschaften überzeugen.
In der heutigen Zeit von Internet und Co., gestaltet sich die Jobsuche viel einfacher als noch vor einigen Jahren. Joboter bietet Jobs in verschiedenen Bereichen und Genres an, so dass Sie Ihren Traumjob finden können. Moderne Jobsuche geht weit über die Arge oder das Arbeitsamt hinaus und führt für Arbeit suchende Menschen immer zum Erfolg. Unternehmer wissen Eigeninitiative potenzieller Arbeitnehmer zu schätzen. Daher werden viele Jobs gar nicht an die staatlichen Behörden gemeldet, sondern mit einer Suche im Internet neu besetzt. Mit dieser Möglichkeit haben Arbeitgeber, sowie Unternehmen die Sicherheit, dass sich nur Bewerber melden, die tatsächliches Interesse an der Arbeit, sowie die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten mitbringen.
Es gibt zahlreiche neue Berufe auf dem Arbeitsmarkt. Diese Angebote werden hauptsächlich von Unternehmen wie beispielsweise Joboter angeboten, da die Arge kaum taugliche Bewerber in Unternehmen schicken würde. Der Vorteil einer Jobbörse im Internet besteht darin, dass Arbeitnehmer und potenzieller Arbeitgeber in direkten Kontakt treten können und Bewerbungen einfach online eingesandt werden können. Mit dieser Variante werden freie Jobs schneller besetzt und für Bewerber entsteht eine weitaus geringere Wartezeit, als es bei herkömmlichen Bewerbungen in schriftlicher Form der Fall ist.
Das Internet bietet eine breite Palette Jobangebote für Köln und hält somit für alle Interessierten, perfekte und attraktive Jobs bereit.
Wohnen auf Usedom – Kaiserbäder und Naturparadiese
Usedom – das ist Sonnenschein auf der Haut – der salzige Duft von See und Strand und das erfrischend satte Grün der Wälder. Auf die stilleren Gemüter warten die glitzernden Wasserflächen des Achterwassers mit ihrer überwältigend vielfältigen Flora und Fauna.
Usedom ist eine “Mondäne ohne Allüren”. Die Bandbreite ihrer verschiedenartigen Lebens- und Wohnentwürfen ist bemerkenswert. Neben den Kaiserbädern – Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin mit ihrer klassizistischen Bäderarchitektur und ihren facettenreichen Boulevards bietet Usedom kleine verträumte Ortschaften – eingebettet in idyllische, stille Landschaften, die ein beschauliches, komfortables Wohnen ermöglichen.
Usedom zeigt sich – auch nach 20 Jahren – noch nicht perfekt gestylt. Die Insel nimmt durch den Reiz des Kreativen für sich ein und bietet noch “Spiel-Räume”, die mit individuellen Entwürfen ausgestaltet werden können. Durch die Vielfalt ihrer Landschaften, die sonnendurchwirkte Natur und den atmosphärischen Gegensatz zwischen Meereswellen und stillem Achterwasser, korrespondiert sie mit allen Temperamenten und bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Zudem ist sie bei aller idyllischen Abgeschiedenheit gut mit dem Auto, der Bahn oder mit dem Flugzeug erreichbar: Zwischen Usedom und Berlin liegen nur 240 Kilometer, Hamburg ist etwa 300 km entfernt. Heringsdorf verfügt zudem über einen Flugplatz und auch mit der Bahn ist die Insel gut erreichbar. Ein eigenes, individuell eingerichtetes Ferien-Domizil auf der Insel kann deshalb beides sein: eine Wohlfühl-Insel für die Eigner und eine zeitweise renditeträchtige Immobilie durch Vermietung an Feriengäste. Auch die Steuervorteile, die für Fremdvermietungen geltend gemacht werden können, sind durchaus erwähnenswert. Die Insel Usedom bietet in ihrer Vielfältigkeit immer wieder neue Anreize zu Erkundungen aller möglichen Art. Dampferfahrten, Angeln, Reiten, Wandern oder Shopping und Konzerte – Usedom hält zu jeder Jahreszeit niveaureiche Erlebnisse bereit.
In Usedoms prächtigen Kaiserbädern Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin mit facettenreichen Boulevards, Shopping Malls, zahlreichen kulinarischen Restaurants und kulturellen Events lässt es sich komfortabel leben. Die alte Bäderarchitektur der Kaiserbäder strahlt inzwischen wieder in restauriertem Glanz. Die Gebäude bieten traumhaft schöne Altbauwohnungen in direkter Meeresnähe. Eine neue, auf Zuwächse ausgelegte Infrastruktur – Shopping und Natur pur – Usedom ist ein Bestseller mit vielen Seiten. Durch die vorhandene – teilweise noch restaurierungsbedürftige – Bausubstanz der alten klassizistischen Bauten stehen noch immer ausbaufähige Ressourcen zur Verfügung, die den Immobilienmarkt der Insel Usedom sowohl für Mieter, als auch für den Erwerb von Immobilien-Eigentum interessant machen.
Wohnen auf Usedom kann aber auch Rückzug in die stille Landschaft des Achterwassers bedeuten – in den lieblichen, kleinen Ortschaften inmitten der Natur. Hier genießen Sie jenseits der Touristenströme idyllische, ungestörte Ruhe. Sie können den Fischern zusehen und sich eines naturverbundenen Lebens freuen. Die gut ausgebauten Radwege machen Ausflüge auf der Insel zu einer reinen Freude. Wassersportmöglichkeiten stehen in Hülle und Fülle zur Verfügung und die touristischen Events und Freizeitangebote sorgen dafür, dass sich das Leben auf der Insel nicht nur auf Naturerlebnisse beschränken muss.
Die nächstgrößeren Städte – Stralsund und Rostock – sind eine gute Autostunde entfernt – der polnische Teil der Insel sowie das Stettiner Haff mit seinen traumhaft schönen Stränden und Bademöglichkeiten, den verzauberten Ortschaften und der glitzernden Weite des Wassers, sind schnell erreichbar. In der Unberührtheit dieser Landschaft kann die Seele die Flügel weiten und sich von der Anspannung des alltäglichen Stresses erholen. Im Norden der Insel liegen die kleinen Orte Karlshagen, Trassenheide und Zinnowitz mit ihren zu Badefreuden und Strandleben auffordernden kilometerweiten Sandstränden, ihrem Waldreichtum und dem Jachthafen.
Die Form der Insel Usedom zeigt auch eine schmale Region, die – nur wenige Hundert Meter breit – die Ostsee vom Achterwasser trennt. Hier liegen die “Bernsteinbäder”. Die Orte Zempin, Koserow, Loddin und Ückeritz bieten ein eher familiäres Ambiente in der ganz eigenen, waldreichen Atmosphäre dieses Inselteils. Kleinere Hotels und Pensionen, viele private hochwertige Immobilien verbunden mit einer guten Infrastruktur machen auch diese Gegend sehr anziehend und attraktiv als Wohnsitz oder für eine Ferienwohnung auf Usedom.
Immobilien im Tessin
Das Kanton Tessin liegt in der Schweiz und zählt zum italienisch sprachigen Teil des Landes. Der höchste Berg im Tessin ist das Rheinwaldhorn mit knapp 3500 Metern Höhe. Am bekanntesten dürfte aber der Lago Maggiore sein. Dieser idyllisch gelegene See zieht jedes Jahr viele Touristen in die Region. Besonders beliebt sind die Orte Lugano und Locarno, aber es gibt darüber hinaus noch viele kleinere Dörfer, die nicht von den Touristen überlagert sind. Hier kann man einige ruhige Stunden genießen und sich vom italienischen Flair und dem angenehmen mediterranen Klima verwöhnen lassen. Doch natürlich gibt es auch immer wieder Menschen, die während eines Urlaubs entscheiden, dass sie gerne im Tessin leben möchten. Oder aber zumindest an diesem Ort ein Ferienhaus oder Ähnliches hätten, um jederzeit wieder herkommen zu können.
Wer ernsthaft vorhat, Immobilien im Tessin zu suchen, der sollte sich zunächst einmal einige Sprachkenntnisse verschaffen. Italienisch ist die Amtssprache und diese sollte schon einigermaßen beherrscht werden, zumindest dann, wenn man das ganze Jahr über im Tessin wohnen, leben und womöglich auch arbeiten möchte. Hat man sich nun für diesen Schritt entschieden, geht es um die konkrete Suche und Auswahl eines Objektes. Wie schon erwähnt, ist es natürlich auch möglich, Ferienwohnungen im Tessin zu kaufen. Es gibt viele Ferienhäuser oder Ferienwohnungen, die von den Eigentümern verkauft werden sollen. Für umgerechnet etwa 220000 Euro bekommt man beispielsweise eine 85 qm große Ferienwohnung. Diese liegt in einem Haus, in dem noch andere Ferienwohnungen zu finden sind. Sie verfügt über dreieinhalb Zimmer und einige Extras wie Kabelfernsehen, einen überdachten Stellplatz für das Auto, einen Fahrstuhl im Haus und mehr. Die Wohnung befindet sich im Dorfkern von Quartino, sodass ein Dorfladen und eine Bahnstation in nur wenigen Minuten zu erreichen sind. Auch der Lago Maggiore befindet sich nur wenige Autominuten entfernt. Hier könnten mögliche Feriengäste also eine schöne Zeit verbringen.
Neben Ferienwohnungen kann man im Tessin natürlich auch ganze Ferienhäuser kaufen. Für diese muss man aber natürlich noch ein wenig mehr Geld in die Hand nehmen, andererseits bringen sie natürlich auch höhere Einnahmen. Außerdem darf man auch nicht vergessen, dass man durch eine eigene Ferienimmobilie auch selber jederzeit die Möglichkeit hat, in dieser schönen Region Urlaub zu machen. Ferienhäuser gibt es in verschiedenen Orten im Tessin wie beispielsweise in Prugiasco. Für umgerechnet 230000 Euro bekommt man ein saniertes Haus, das kaum Wünsche offen lässt. Oftmals kann man gegen einen Aufpreis auch die Einrichtung mit erwerben. Die meisten Hotels befinden sich neben Locarno wohl in Ascona. Für ein Hotel in Ascona muss man aber natürlich noch tiefer in die Tasche greifen.
So schön solche Ferienimmobilien auch sind, zum Wohnen eignen sie sich natürlich nicht. Sie werden als Ferienobjekte angeboten und müssen auch als solche genutzt werden. Wobei ein eigener Urlaub natürlich erlaubt ist. Dieser sollte nur eine gewöhnliche Urlaubsspanne von vier oder sechs Wochen nicht überschreiten. Wer mit dem Gedanken spielt, in den Tessin auszuwandern, der sollte sich nach einem Wohnhaus oder einer Wohnung umschauen. Wenn man Glück hat, kann man vielleicht sogar ein Haus finden, bei dem man Wohnen und Arbeiten miteinander verbinden kann. So gibt es beispielsweise manchmal das Angebot, eine alte Tankstelle oder ein ehemaliges Restaurant zu kaufen. Hier befindet sich dann der Raum für das Gewerbe und die Wohnungen in einer Immobilie.
Die Preise für solche Objekte sind natürlich sehr unterschiedlich. Sie hängen von der Größe, dem Zustand und natürlich auch der Lage ab. Für ein neu gebautes Einfamilienhaus am Lago Maggiore muss man schon tief in die Tasche greifen. Diese werden für umgerechnet etwa 600000 Euro verkauft. Natürlich sind die meisten Preise noch verhandelbar, aber als Richtwert sind diese Angaben schon zu verstehen. Wer sich allerdings auch mit einem etwas älteren Haus anfreunden kann, kann natürlich auch unterhalb dieser Preise etwas Passendes und Schönes zum Wohnen finden. Am besten beauftragt man einen Makler mit der Immobiliensuche, der mit dem Gebiet vertraut ist.
Möbel kaufen Sie online gut und günstig
Wenn Sie vorhaben, sich neue Möbel für Ihre Traum-Wohnung zu kaufen, sollten Sie sich ruhig einmal online umschauen. Es gibt verschiedene Internet Shops, wo Sie Möbel für Ihre Traum-Wohnung online kaufen können. Diese Möbel-Shops haben eine riesige Auswahl und Sie können dort hochwertige Möbel kaufen.
Dort bekommen Sie sowohl ein XXL Sofa als auch einen neuen Kleiderschrank für Ihre Traum-Wohnung. Sie bekommen sehr detaillierte Informationen und auch Bilder, allerdings können Sie die XXL Couch nicht Probesitzen. Dafür hat online kaufen den Vorteil, dass Sie einen neuen Kleiderschrank meist günstiger erwerben als anderswo. Ein weiterer Vorteil der Online-Shops ist ihre große Auswahl an verschiedenen Stilrichtungen. Wenn Sie eher ungewöhnliche Objekte oder ausgefallene Trends mögen, finden Sie in Möbel-Shops im Internet den richtigen Ort.
Wenn Sie für Ihre Traum-Wohnung Möbel online kaufen wollen, werden Sie feststellen, dass etliche Anbieter von Online-Möbeln diese kostenlos nach Hause liefern. Sie können also zwischen einigen Tausend Exemplaren einen neuen Kleiderschrank für Ihre Traum-Wohnung wählen und müssen ihn nur noch an der Tür in Empfang nehmen. Möbel kaufen ist einfach und spart Ihnen viel Zeit, die Sie sonst in Möbelhäusern verbracht hätten. Andererseits müssen Sie sich bei einem Online-Kauf auf die Informationen des Anbieters verlassen, denn Sie können einen neuen Kleiderschrank nur live in einem Möbelhaus begutachten.
Doch viele Möbel-Shops im Internet sind TÜV-geprüft und haben ein Trusted-Shop Gütesiegel mit einer Geld-zurück-Garantie. Wenn Sie online einen neuen Kleiderschrank kaufen, müssen Sie natürlich den Aufbau des Schrankes selbst übernehmen.
Bundesgerichtshof zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen
Der Bundesgerichtshof hat heute über eine Mieterhöhungsklage entschieden, bei der der Vermieter sein Verlangen auf einen für die Nachbarstadt erstellten Mietspiegel gestützt hat, der von dem örtlichen Mieterverein, dem örtlichen Haus- und Gründeigentümerverein sowie dem Bürgermeisteramt gemeinsam erstellt worden ist.
Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung des Klägers in Backnang. Mit der Klage verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 76,69 € monatlich. Der Berechnung der Mieterhöhung hat der Vermieter den Mietspiegel der Nachbarstadt Schorndorf zugrunde gelegt und dies damit begründet, dass es sich dabei um eine mit Backnang vergleichbare Gemeinde handele. Das Amtsgericht hat der Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens und unter Verwertung des Mietspiegels für Schorndorf stattgegeben. Das Landgericht hat die Berufung des Mieters zurückgewiesen.
Die dagegen gerichtete Revision des Mieters hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen ordnungsgemäß nach § 558a BGB* begründet hat. Die Bezugnahme auf den Mietspiegel der Nachbarstadt Schorndorf war ausreichend, weil für die Stadt Backnang kein Mietspiegel erstellt worden ist und weil beide Städte, wie der Sachverständige ausgeführt hat, unter anderem im Hinblick auf das Mietniveau vergleichbar sind.
Der Bundesgerichtshof hat weiter entschieden, dass auch nach Einführung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d*** BGB) durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 ein einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB**) alleinige Grundlage der dem Gericht obliegenden Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete sein kann. Zwar kommt dem einfachen Mietspiegel nicht die dem qualifizierten Mietspiegel vorbehaltene gesetzliche Vermutungswirkung dahingehend zu, dass die im Mietspiegel genannten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB). Der einfache Mietspiegel stellt aber ein Indiz für diese Annahme dar. Das gilt auch dann, wenn der einfache Mietspiegel, wie im entschiedenen Fall, nicht von der Gemeinde, sondern gemeinsam von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter erstellt wurde. Ob diese Indizwirkung im Einzelfall zum Nachweis der Ortsüblichkeit der verlangten Miete ausreicht, hängt davon ab, welche Einwendungen der Mieter gegen den Erkenntniswert des Mietspiegels erhebt. Trägt er etwa substantiiert vor, den Verfassern habe es an der erforderlichen Sachkunde gefehlt oder sie hätten sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen oder unzureichendes Datenmaterial verwendet, muss das Gericht dem nachgehen. Bleiben danach Zweifel an der Verlässlichkeit des Mietspiegels, so ist die Indizwirkung erschüttert. Der Vermieter muss dann anderweit Beweis für seine Behauptung antreten, die von ihm verlangte Miete liege innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Im entschiedenen Fall hat der Mieter jedoch keine Einwendungen erhoben, durch die die Indizwirkung des – einfachen – Mietspiegels für Schorndorf erschüttert worden ist. Das Landgericht hat sich somit zu Recht auf diesen Mietspiegel gestützt und die Ortsüblichkeit der vom Vermieter verlangten Miete festgestellt.
*§ 558a BGB: Form und Begründung der Mieterhöhung
(1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.
(2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf
1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d),
2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e),
3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,
4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen.
…
**§ 558c BGB: Mietspiegel
(1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
(2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden.
(3) Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.
(4) Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Die Mietspiegel und ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden.
…
***§ 558d BGB: Qualifizierter Mietspiegel
(1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist.
(2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
(3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
Urteil vom 16. Juni 2010 – VIII ZR 99/09
AG Backnang – Urteil vom 14. März 2008 – 4 C 581/07
LG Stuttgart – Urteil vom 25. März 2009 – 5 S 123/08
Karlsruhe, den 16. Juni 2010
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Begründung einer Mieterhöhung durch “Typengutachten” über vergleichbare Wohnungen
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die formellen Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens gegenüber einem Wohnungsmieter auch durch ein Sachverständigengutachten erfüllt werden können, das sich nicht unmittelbar auf die Wohnung des Mieters, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen bezieht.
Die Beklagte ist Mieterin einer von der klagenden Immobiliengesellschaft vermieteten Wohnung in Bad Homburg. Die Vermieterin verlangt Zustimmung zur Erhöhung der monatlichen Miete um 54,65 € ab dem 1. April 2008. Dem Mieterhöhungsverlangen war ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete beigefügt. Es handelt sich um ein “Typengutachten”. Das heißt, das Gutachten bezieht sich nicht unmittelbar auf die Wohnung der beklagten Mieterin, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen. Die Mieterin stimmte der beabsichtigen Mieterhöhung nicht zu. Sie meint, das zur Begründung herangezogene Sachverständigengutachten sei mangelhaft. Dies führe zur formellen Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens. Das Amtsgericht ist dem nicht gefolgt und hat der auf Zustimmung zur Mieterhöhung gerichteten Klage der Vermieterin stattgegeben. Die dagegen gerichtete Berufung der Mieterin hat das Landgericht zurückgewiesen.
Auch die Revision der Mieterin hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Mieterhöhungsverlangen der Vermieterin die formellen Anforderungen des § 558a BGB* erfüllt. Mit der nach dieser Vorschrift erforderlichen Begründung eines Mieterhöhungsverlangens sollen dem Mieter die Tatsachen mitgeteilt werden, die er zur Prüfung einer vom Vermieter begehrten Mieterhöhung benötigt. Im Falle der Beifügung eines Sachverständigengutachtens ist die Begründungspflicht erfüllt, wenn der Sachverständige eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete trifft und die zu beurteilende Wohnung in das ortsübliche Preisgefüge einordnet.
Im entschiedenen Fall genügt das Gutachten den danach zu stellenden Anforderungen. Auch ein so genanntes Typengutachten versetzt den Mieter in die Lage, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und diese zumindest ansatzweise zu überprüfen. Die zur Begutachtung herangezogenen Wohnungen können auch – wie im entschiedenen Fall – aus dem eigenen Bestand des Vermieters stammen.
§ 558 BGB: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
(1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. …
(2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. …
…
*§ 558a BGB: Form und Begründung der Mieterhöhung
(1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.
(2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf
1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d),
2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e),
3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,
4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen.
(3) …
Urteil vom 19. Mai 2010 – VIII ZR 122/09
AG Bad Homburg v. d. H. – Urteil vom 26. September 2008 – 2 C 1613/08
LG Frankfurt am Main – Urteil vom 21. April 2009 – 2-17 S 127/08
Karlsruhe, den 19. Mai 2010
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
BGB – § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
BGB § 535 Absatz 1:
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
BGB § 535 Absatz 2
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Der Traum vom eigenen Haus
Ein großes Haus oder eine schöne Wohnung sein Eigen zu nennen, ist der Traum vieler Menschen. Lohnt sich der Kauf jedoch verglichen mit dem Komfort, den das Wohnen zur Miete bietet? Können die Vorteile des Eigentümers die Flexibilität des Mieters ersetzen? Wem die Entscheidung schwerfällt, der sollte sich gründlich informieren und schauen, ob ein Wohnungskauf für ihn persönlich sinnvoll ist.
Ein Plus für den Eigentumserwerb ist natürlich die feste Anlage- und Wertsteigerungsmöglichkeit sowie die Tatsache, dass nur einmal und nicht monatlich gezahlt werden muss. Davon kann allerdings nur profitieren, wer für die entsprechende Finanzierung gesorgt hat. Die meisten müssen für den Haus- oder Wohnungskauf einen Kredit aufnehmen, der über viele Jahre hinweg abbezahlt werden will und den Käufer über einen langen Zeitraum an die Immobilie bindet. Der Mieter ist da wesentlich flexibler: Ob er den Job in der neuen Stadt annehmen, sich mehr Wohnraum gönnen möchte oder einfach einen Tapetenwechsel braucht, innerhalb weniger Monate kann er seine Mietwohnung verlassen. Wer hier auch noch vorweisen kann, dass der Umzug aus beruflichen und damit absolut notwendigen Gründen erfolgt, kann möglicherweise sogar die vom Vermieter auferlegte Kündigungsfrist umgehen.
Viele Haus- und Wohnungssuchende lockt bei der Entscheidung zwischen Kauf und Miete auch die Freiheit, die sie als Eigentümer erwartet. Hier eine Trennwand, da ein Kamin, dort ein neuer Anstrich – es kann nach Lust und Laune gestaltet und verbessert werden, ohne dass nervige Vermieter die kreativen Pläne veredeln können. Dafür müssen allerdings sämtliche Reparaturen am eigenen Haus oder der Eigentumswohnung selbst durchgeführt werden, in der Mietwohnung genügt ein Anruf zur Hausverwaltung.
Während heute außerdem viele Vermieter in weiser Berücksichtigung des Klimawandels Wohnungen und Häuser auf einen sparsamen Energieverbrauch umrüsten, sodass weniger Nebenkosten anfallen, müssen Eigentümer für Modernisierungsmaßnahmen selbst sorgen.
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