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Rund ums Thema Miete

Mietspiegel:
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er wird von Städten (selten auch von größeren Gemeinden) in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (z. B. Mieter- und Vermieterverbände, Immobilienmakler usw.) aufgestellt und bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde. [Quelle: Wikipedia Mietspiegel]

Vergleichsmiete:
Die Vergleichsmiete, als ortsübliche Vergleichsmiete wird aus den üblichen Entgelten (geregelt im § 558 Abs. 2 BGB), die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind, gebildet. In den Gemeinden in Deutschland, in denen es einen Mietspiegel gibt (ca 450 von 20.000) wird die Vergleichsmiete im Mietspiegel wiedergegeben. Nicht berücksichtigt wird bei der Ermittlung Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz (Kostenmiete) oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage (Bewilligungsmiete) festgelegt worden ist (sozialer Wohnungsbau, Mietpreisbindung). Existiert kein Mietspiegel, kann sie alternativ über eine unabhängige Mietdatenbank (nur in Hannover), mindestens drei vergleichbare Objekte und/oder ein Sachverständigengutachten vom Vermieter dem Mieter gegenüber nachgewiesen werden, § 558a Abs. 2 BGB. [Quelle: Wikipedia Vergleichsmiete]

Mietvertrag:
Miete ist die Gebrauchsüberlassung auf Zeit gegen Entgelt. Der Mietvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung des vereinbarten Mietzinses besteht. Mögliche Mietgegenstände sind bewegliche und unbewegliche Sachen oder Sachteile, die gebrauchstauglich sind (beispielsweise auch Hauswand als Werbefläche oder ). Für das Mietrecht gelten die §§ 535 bis 580aVorlage:§§/Wartung/alt-URL BGB. [Quelle: Wikipedia Mietvertrag]

Mietshaus:
Ein Mietshaus (auch: Miethaus oder Zinshaus) ist ein Gebäude, in dem die einzelnen Einheiten vom Vermieter gegen ein (meist monatliches) Entgelt - dem Mietzins - zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird zwischen Vermieter und Mieter ein Vertrag geschlossen, in dem sich der Vermieter verpflichtet, den Gebrauch der Mietsache einschließlich aller dazugehörenden baulichen und technischen Einrichtungen zu gewährleisten, während sich der Mieter verpflichtet, die hierfür vereinbarte Miete einschließlich aller anfallenden Nebenkosten (in Österreich und der Schweiz Mietzins) regelmäßig fristgerecht zu entrichten. [Quelle: Wikipedia Mietshaus]

Mietrecht - Nebenkosten:
Hier werden vornehmlich nach der Betriebskostenverordnung die umlagefähigen Betriebskosten von den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten unterschieden. Wobei zu beachten ist, dass bei vermieteten Wohnräumen nur die Betriebskosten entsprechend der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden können, sofern dies zwischen den Parteien vereinbart ist. [Quelle: Mietrecht - Nebenkosten]

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