Steter Kontakt mit dem Vermieter sorgt bei Gartenhaus und Co für Klarheit

Ein Garten ist ein kleiner Ort für den Urlaub, zu dem es immer mehr Menschen hinzieht. Oft wird ein Garten gemietet. Bei der Gestaltung des gemieteten Gartens ist der Mieter innerhalb bestimmter Grenzen ziemlich frei in seinen Entscheidungen. Er kann zum Beispiel den Gesamtcharakter des Gartens verändern. Aus einem reinen Ziergarten kann ohne weitere Probleme ein ökologischer Garten gemacht werden. Andere Blumensorten können ohne Nachfrage beim Vermieter gepflanzt oder gesät werden. Büsche und Bäume, die der Vermieter gepflanzt hat, dürfen allerdings nicht beseitigt werden. Die Neupflanzung muss mit dem Vermieter abgestimmt werden. Sie muss dem Garten und seiner Umgebung entsprechen.

Viele Mieter wünschen sich ein Gartenhaus, doch das ist nicht so einfach möglich. In der Regel gehört der Bau eines Geräte- oder Gartenhauses nicht zur vertraglich vereinbarten Gartennutzung. In diesem Fall ist unbedingt die Zustimmung des Vermieters erforderlich. (AG Brühl WuM 1989, S.498). Hierbei spielt die Gartengröße eine wesentliche Rolle. Eine große Gartenfläche erfordert durchaus eine Gartenhütte, in der die verschiedenen Gerätschaften und Gartenmöbel untergebracht werden. Bei einer Hundehütte sind die Bestimmungen etwas lockerer. Ist sie nicht fest mit der Hauswand oder dem Erdreich verbunden, ist die Hundehütte erlaubt. Allerdings muss dann auch die Hundehaltung selbst erlaubt sein. (AG Hamburg-Wandsbek, WuM 1996, S. 401) Oft spielen aber neben den Vorschriften und Vorstellungen des Vermieters regionale Gestaltungssatzungen und kommunale Vorschriften eine Rolle. Das sollte auch erst überprüft werden, bevor ein Gartenhaus oder ein Gerätehaus aufgestellt wird. Hier kommt es auch auf die Größe an. Unter der Fläche von zehn Quadratmetern ist ein Aufstellen meist möglich. Eine Anfrage bei der Kommune spart viel Ärger im Nachhinein und schafft Klarheit.

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Ein weiterer wichtiger Punkt sind Zelte. Party- und Campingzelte können in der Regel kurzfristig und ohne Probleme aufgestellt werden, es sei denn, die Mietbedingungen sagen etwas anderes. Im Zweifelsfall gilt: Immer den Vermieter fragen. Dann können zum Beispiel die Dienste vom Zelte Shop in Anspruch genommen werden. Bei Gewächshäusern oder Folienzelten verhält es sich wieder etwas anders, denn sie stehen ja dauerhaft im Garten. Dieser Umstand zählt und muss unbedingt mit dem Vermieter abgestimmt werden. Oft sind solche Dinge nicht ausdrücklich im Mietvertrag geregelt.

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