Umzugskosten absetzen, aber wie?

Von ambitionierten Arbeitnehmern wird heute eine große Flexibilität hinsichtlich des Arbeitsortes verlangt. Für eine gute Arbeit oder um überhaupt arbeiten zu können, kommt es häufig vor, dass man in eine andere Stadt ziehen muss. Dies kann nicht nur nach einen Studium sein: Auch wenn man zum Beispiel eine neue Position in einer globalen Firma einnimmt, die beispielsweise ihren Unternehmenssitz in München hat, kommt man um einen Umzug oft nicht herum. Doch wie sieht es hier mit den Umzugskosten aus. In wie weit können diese von der Steuer abgesetzt werden. Bei dieser Frage hilft Ihnen auch gerne eine Steuerberatung in München weiter.

Welche Kosten kann man steuerlich absetzen
Ist der Umzug beruflich und nicht aus rein privaten Gründen bedingt, hat man gute Chancen, diese Kosten auch steuerlich absetzen zu können. Hierbei muss natürlich auch bedacht werden, wie weit man nun von seiner neuen Arbeitsstelle entfernt wohnt. Denn unter Umständen wäre der tägliche Arbeitsweg in Kauf zu nehmen und ein Umzug, der absetzungsfähig wäre, käme sodann nicht in Frage. Ein Umzug aus diesen Gründen kann daher nur steuerlich abgesetzt werden, wenn er die tägliche Fahrt zur Arbeit um mindestens eine Stunde reduzieren würde. Es kann auch ein Umzug in eine Dienstwohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes steuerlich abgesetzt werden. Ein wenig schwieriger gestaltet sich die steuerliche Absetzung des Umzuges jedoch, wenn der Arbeitnehmer am Ort des Arbeitsplatzes eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim bezieht. Dann kann unter Umständen vom zuständigen Finanzamt dieser Umzug als privat eingestuft werden und man bekommt sodann keine steuerlichen Vergünstigungen.

Einfach, rechtssicher & digital vermieten!

Mit Vermieter+ hast du uneingeschränkten Zugang auf eine Vielzahl essentieller Funktionen und Services, die du als Vermieter brauchst. Du sparst viel Zeit und schaffst dir damit ein sorgenfreies Vermieterleben.
Mehr erfahren >>

Welche Umzugskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden
Zieht man nun überwiegend aus beruflichen Gründen um, können verschiedene belegbare Kosten als Werbungskosten bei der nächsten Steuererklärung angegeben werden. Als allererstes sind hier natürlich die Transportkosten für die Möbel zu nennen. Auch die eigenen Reisekosten, wenn man in eine weit entfernte Stadt umzieht, können abgesetzt werden, sofern sie mit dem Umzug im direkten Zusammenhang stehen. So können hier auch alle Reisekosten mit erfasst werden, die man auf sich nehmen musste, um eine geeignete Wohnung in der neuen Stadt zu finden. Auch die Maklergebühren können mit angesetzt werden, die fällig wurden, um eine geeignete Wohnung zu finden. Muss man die alte Wohnung noch weiter behalten, weil der Mietvertrag noch andauert, ist aus beruflichen Gründen allerdings schon in die neue Wohnung bezogen, so können auch die Mieten für die alte Wohnung im Steuerbescheid mit angegeben werden, denn hierbei handelt es sich um nicht vermeidbare Mehrkosten.

Wie sieht es beim privaten Umzug aus?
Wenn man aus rein privaten Gründen umzieht, dann hat man nur geringe Chancen, die Kosten von der Steuer absetzen zu können, es gibt jedoch Sonderfälle, wie zum Beispiel bei einer Behinderung oder einer Krankheit, manchmal auch ein Umzug nach Scheidung oder Trennung. Hierbei handelt es sich um die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Zieht man privat mit einem Umzugsunternehmen um, kann man 20 % von diesen Kosten in der Steuererklärung geltend machen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert