Schönheitsreparatur

Schönheitsreparaturen sind keine Reparaturen, sondern Renovierungsarbeiten. Darunter fällt alles, was in der Zeit des Mietverhältnisses abgenutzt wird, und mit Farbe, Tapete und Gips renoviert werden kann.

Was ist eine Schönheitsreparatur ?

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Man versteht unter dieser Reparatur, die eigentliche eine Renovierung ist, Decke und Wand zu Tapezieren und zu Streichen, sowie Türen zu streichen, oder Fußleisten, und Heizkörpern, wie auch das Streichen der Innenseiten von Fenstern, Balkontüren und Wohnungseingangstüren. Zudem gehört auch die Pflege der Fußböden dazu. Die so genannten Schönheitsreparaturen sind vom Gesetz her eigentlich Sache des Vermieters, denn sie dienen dazu, um die Mietsache instandzuhalten. Oft wird aber dem Mieter die Renovierung aufgezwungen. Dies wird durch Mietvertragsklauseln, die vorgdruckt sind, gefordert.

Wann und wie oft muss man renovieren?

Ist im Mietvertrag keine Klausel vermerkt, so hat der Mieter die Schönheitsreparatur in den üblichen regelmäßigen Zeitabständen auszuführen. Dies bedeutet in Küchen, Bädern, und Duschen soll alle drei Jahre renoviert werden, in den Wohn- und Schlafräumen alle fünf Jahre. Die Abstände können länger oder kürzer sein, je nachdem wie stark die Abnutzung ist. Beweist der Mieter, dass die Renovierung nicht notwendig ist, weil keine Schäden entstanden sind, muss er diese auch nicht veranlassen.

Wie ist zu renovieren?

Es darf nicht um Schränke herum tapeziert oder gestrichen werden. Außerdem muss in den einzelnen Räumen die Tapete oder der Anstrich einheitlich sein. Nägel und Dübel müssen entfernt werden und Dübellöcher sind zu schließen. Die Tapeten müssen gut und genau auf Stoß geklebt sein,
Die Anstriche müssen deckend sein. Deckenverkleidungen, vor allem aus Styropor, müssen entfernt werden. Wir deine Rückgabe in „besenreinem“ Zustand gefordert, bedeutet dies, dass nur grobe Verschmutzungen zu entfernen sind.

Keine Schlussrenovierung beim Auszug

Viele Vermieter verlangen von ihren Mietern bei Auszug eine Schlussrenovierung und das der Mieter in jedem Fall die Wände streichen muss. Jedoch kann eine derart häufige Renovierungspflicht für den Mieter per Formular nicht verlangt werden. Verlangt der Vermieter eine Schlussrenovierung, obwohl die Wohnung vor kurzem neu gestrichen wurde, kann der Mieter dies verweigern.

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