Besichtigungsrecht für Vermieter

Wohnungsbesichtigung

Das Besichtigungsrecht für Vermieter ist in Deutschland für beide Seiten gut geregelt.

Der Deutsche Mieterbund sagt klar, ein Mieter hat das Hausrecht über seine Wohnung. Dieses Hausrecht gilt auch seinem Vermieter gegenüber.

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Ein Recht zur Besichtigung und Betreten der Wohnung ist dem Vermieter nur in Ausnahmefällen gestattet, es müssen sachliche Gründe vorliegen.

Ohne Zustimmung des Mieters darf der Vermieter die Wohnung nicht betreten. also muss der Vermieter vor jeder Wohnungsbesichtigung die Zustimmung des Vermieters haben.
Auf der anderen Seite ist aber auch bekannt, dass der Vermieter einen Rechtsanspruch auf eine Besichtigung der Wohnung hat. Dieses Recht ergibt sich aus Treu und Glauben unter bestimmten Umständen.

Jeder Vermieter hat aber das Recht eine Mietwohnung zu betreten, wenn ein oder mehrere begründete Anlässe dafür vorliegen. Das wären bestimmte Mängel an den Wohnräumen, die vom Mieter angezeigt wurden oder auf andere Weise bekannt wurden. Des weiteren hat der Vermieter das Recht zur Besichtigung, wenn die Wohnung verkauft werden soll oder ein neuer Interessent da ist, also wenn die Wohnung verkauft werden soll.

Sollte ein Mieter seine Sorgfaltspflicht verletzen in dem er die Mieträume vernachlässigt oder die Räume vertragswidrig nutzt, auch dann muss er seinem Vermieter das Recht der Besichtigung einräumen. Zudem sollte noch erwähnt werden, dass ein Vermieter in bestimmten Abständen ein Besichtigungsrecht hat. Die Abstände liegen zwischen 1 – 2 Jahren. Diese periodischen Besichtigungen sind auch zum Vorteil für den Mieter, denn so können beginnende Mängel aufgenommen werden.

Eine Vorankündigung des Besichtigungstermins sind auf jeden Fall Bedingung. Sie muss mündlich oder schriftlich erfolgen. Sollte aber Gefahr in Verzug sein, dann hat der Vermieter das uneingeschränkte Recht die Wohnung sofort zu betreten.

Möchte Ihr Vermieter die Wohnung am Wochenende besichtigen, dann muss der Termin eine Woche vorher vereinbart werden. Zusätzlich sind die Zeiten der Vorankündigung abhängig davon wie lange der Mietvertrag schon besteht.

Fragen und Antworten

Der Mieter besitzt das Hausrecht

Herr Maier ist pragmatisch. Schon lange wollte er sich mal den Keller seines Mieters Herrn Stein anschauen. Nun ist er gerade mal in der Gegend und klingelt bei ihm. Schließlich besitzt er das Hausrecht. Herr Stein ist überrascht und teilt ihm mit, dass er sich anzukündigen hat. Schließlich hat der Vermieter mit der Vermietung seiner Wohnung das Hausrecht abgegeben.

Herr Stein ist nach dem Gesetz im Recht. Der Vermieter hat sich anzukündigen. Der Vermieter besitzt ein Besichtigungsrecht, doch lediglich in bestimmten Fällen. Das Grundgesetz besagt, dass die Wohnung unverletzlich ist. Der Mieter entscheidet, wer seine Wohnung betreten darf. Bekanntlich bestimmen die Ausnahmen die Regel. Die Ausnahmen sind mit dem Hausrecht geregelt.

Der Vermieter hat Besichtigungsrecht

Der Mieter darf nach dem Hausrecht störungsfrei wohnen. In Ausnahmefällen darf der Vermieter die Räumlichkeiten betreten. Grundlage hier ist die rechtzeitige Ankündigung.

Wird die Wohnung verkauft oder neu vermietet, darf der Vermieter diese nach Ankündigung betreten. Der Mieter darf sich vor Massenbesichtigungen sowie zu häufigen Terminen schützen. Der Gesetzgeber regelt die wöchentlichen Besuche sowie die Zeiten.

Instandhaltungs- sowie Sanierungsmaßnehmen am Mietobjekt

Der Vermieter plant die Modernisierungsmaßnahmen. Um sich einen Überblick mit dem Handwerker zu verschaffen, darf der Vermieter sein Besichtigungsrecht ausüben. Der Mieter muss zudem die Modernisierungsmaßnahmen vollumfänglich dulden. Die Handwerker dürfen zu den auszuführenden Arbeiten die Wohnung betreten.

Selbstverständlich muss der Vermieter die Termine vorab ankündigen und mit dem Mieter absprechen. Neben den Modernisierungsmaßnahmen darf der Vermieter für Instandhaltungsmaßnahmen die Räumlichkeiten besichtigen. Ein Wasserschaden ist entstanden. In diesem Falle ist es notwendig, dass der Vermieter zügig sein Besichtigungsrecht ausüben darf. Genauso müssen die Messgeräte im Haushalt abgelesen werden. Der Zugang ist den Angestellten der Ablesefirma zu gewähren.

Der Vermieter darf lediglich die Räumlichkeiten betreten, welche die Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen betreffen.

Streit um das Besichtigungsrecht

So mancher Einzelfall zur Ausübung des Besichtigungsrechts endet vor Gericht, wenn keine Einigung stattgefunden hat. Generell gilt, nur im Notfall ist keine Voranmeldung möglich. Bei einem Wasserrohrbruch geht es um Schnelligkeit. Ist der Mieter nicht im Hause, wird der Vermieter handeln müssen, um Schaden von seiner Wohnung und den Nachbarwohnungen abzuwenden.

In einem anderen Fall ist die Rechtslage eindeutig. Würde sich der Vermieter Zugang mit einem Zweitschlüssel unerlaubt in die Wohnung verschaffen, so begeht dieser Hausfriedensbruch. Liegt beim Vermieter der Verdacht nahe, sein Mieter hat Vertragsbruch begangen, so muss er sich trotzdem ankündigen. Der Vermieter hat keine Haustiere erlaubt und der Verdacht liegt nahe, dass doch im Haushalt eine Katze lebt, dann muss er sich ankündigen. Genauso betrifft es den Fall der unerlaubten Untervermietung.

Es gilt die vorzeitige Ankündigung

Der Vermieter darf alle durchaus im Abstand von Jahren die Mietsache kontrollieren. Sogenannte Kontrollbesuche regelt das Mietrecht nach entsprechender Vorankündigung. Sämtliche Begehung sind rechtzeitig anzukündigen und unterliegen wie bei Besichtigungsterminen klaren Vorgaben. Im Streitfall variieren die Zeiten, doch ein roter Faden zeichnet sich ab.

Besichtigungstermine haben werktags zu erfolgen. Dabei sieht die Rechtsprechung den Samstag als Werktag. In der Regel sind Besichtigungen zwischen 10 und 18 Uhr zu dulden. Der Mieter hat trotzdem das Recht, bei einer Verhinderung einen Ersatztermin anzubieten. Dem Vermieter ist es untersagt, ohne die Erlaubnis des Vermieters Fotos von der Wohnung zu machen. Es ist ratsam, sich zu erkundigen. Der Spielraum wird unterschiedlich betrachten. Durchaus gab es Gerichte, welche es als zumutbar ansahen, dass einmal im Monat eine Besichtigung am Abend nach 18 Uhr möglich ist. Die Länge der Besichtigung muss zudem in einem angemessenen zeitlichen Rahmen stattfinden.

Schloss austauschen

Im Falle, dass der Vermieter sich durch einen Zweitschlüssel Zutritt in die Räumlichkeiten verschafft hat, kann neben etwaigen rechtlichen Konsequenzen das Schloss ausgetauscht werden. Der Mieter kann den Zylinder des Schlosses auf Kosten des Vermieters austauschen lassen.

Genauso verhält es sich in dem Fall, wenn der Vermieter einen Zweitschlüssel besitzt und der Mieter dies ablehnt, kann der Mieter das Schloss austauschen lassen, falls dieser nach Aufforderung die Herausgabe verweigert. Beim Auszug ist der Ursprungszustand durch den Einbau des alten Zylinders wieder herzustellen.

Der Vermieter ist auch nicht berechtigt, einen Zweitschlüssel für die Wohnung zu behalten.

4 Kommentare zu “Besichtigungsrecht für Vermieter”

  1. Gut, dass ein Mieter das Hausrecht über die Wohnung hat und dass ein Vermieter erst Zustimmung braucht um die Wohnung zu betreten können. Ich werde bald zum ersten Mal ein Haus mieten und möchte wissen, was meine Rechte sind. Deshalb lese ich solche Texte, damit ich gut informiert bin.
    http://www.ra-kruck.de/rechtsgebiete.html

  2. Ich finde es gut, dass der Vermieter nur in Ausnahmefällen die Wohnung betreten darf. Der Mieter ist heutzutage gut geschützt und deshalb verstehe ich, dass man nicht einfach eine Wohnung mieten kann, aber dafür viele Papiere braucht, sowie eine Schufa-Auskunft. Sie sagen, dass der Vermieter nicht berechtigt ist, einen Zweitschlüssel für die Wohnung zu behalten, aber wie kann man das nachprüfen?

    1. Mein Vermieter hat mir auch nur zwei Schlüssel übergeben. Da mir bekannt ist, dass in der Regel mehr als zwei Schlüssel zu einer Wohnung bzw. in meinem Fall ein Haus, gehören, habe ich das Schloss ausgetauscht. Beim Auszug baue ich das Originalschloss wieder ein und gut ist.

  3. Guten Tag:
    Ich habe mal eine Frage, und zwar habe ich vor ca. 2 Jahren eine Mietswohnung angemietet, mein Partner wohnt gleich neben an, im gleichen Haus, wir sind ständig zusammen in einer Wohnung, da ich bei ihm ständig bin, und auch in meiner Wohnung bin ich um nach dem rechten zu sehen…oder zu Lüften, Sachen holen u.s.w
    Mein Vermieter schrieb mich an über Haus und Grund, das sie eine Besichtigung haben möchten, ich habe es sofort eingeräumt, das sie die Wohnung ansehen dürfen.
    Die Vermieter wollten die Wohnung sehen weil sie meinten ich würde nicht Lüften, und es könnte Schimmelbefall sein oder Nässe was aber nicht ist.
    Es würde zu wenig Licht in meiner Wohnung rein kommen, da ich die Jalousie immer unten habe, und es sich Leute melden ob die Wohnung noch frei wäre.
    Es würde von Aussen Assihaft aus sehen,…???
    Wie sieht es aus???
    Muss ich jetzt das machen was die Vermieter wollen???
    ES ist kein Schimmelbefall, keine Nässe, meine Wohnung u.s.w
    Danke im Voraus.

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