Mietrecht – Rolläden und Jalousien

Oft stellt man sich die Frage, ob Rolläden und Jalousien im Mietrecht inbegriffen sind. Welche Rechte und Verpflichtungen hat man in diesem Fall als Mieter und Vermieter überhaupt. Was darf man? Was darf, man nicht? Diese Fragen wird in dem Beitrag lückenlos geklärt. Die Ausstattung einer Wohnung mit Jalousien ist nicht zwingend notwendig. Es ist jedem Mieter selber überlassen, ob er nur Dachfenster mit einem Sicht- und Sonnenschutz versehen will oder nicht. Klar ist auch, das solche Materialien einen gewissen Wohnstandard bieten.

Kein Mieter hat das Anrecht auf Anbringung von Rolläden an einem Dachfenster, die der Vermieter bezahlen muss. Waren jedoch selbige vor einer Renovierung vorhanden, so ist der Vermieter gezwungen, funktionsfähige Jalousien an den Fenstern zu montieren. Sollte der Vermieter dies nicht tun und stattdessen Gardinen anbringen, ist dies nicht zulässig. Der Mieter kann mit Einverständnis des Vermieters auf Eigenregie Jalousien anbringen. Der Vermieter ist verpflichtet eine Genehmigung zu Erteilen wenn seine Interessen gewahrt werden. Der Ursprungszustand einer jeden Wohnung muss wiederhergestellt. werden. Mängel beim Heben und Senken der Jalousien kann mietmindernde Auswirkungen haben. Was allerdings nicht mietmindernde Auswirkungen hat ist, wenn der Nachbar morgens oder abends seine Jalousien zu laut betätigt.

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Der Mieter ist dazu gezwungen, die Jalousien in seiner Wohnung, in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Er ist daher gezwungen sachgemäß die Jalousien zu betätigen und nicht mutwillig zu zerstören. Bei defekten die auf keine Fremdeinwirkung des Mieters zurückzuführen sind, haftet der Mieter nicht. Gibt es im Mietvertrag eine Kleinreperaturklausel, so ist der Mieter gezwungen sich daran zu halten, und kleine Reparaturen muss er dementsprechend bezahlen. Muss ein Rollädenkasten repariert werden, so ist diese Reparatur von der Klausel ausgenommen. Wichtig ist, dass sich jeder Mieter über diese Klausel informiert. Die Reinigung der Außenseite ist Sache der Vermieters. Der Mieter lediglich für die Sauberkeit der Innenseite sorgen. Die Außenreinung muss regelmäßig statt finden.

25 Kommentare zu “Mietrecht – Rolläden und Jalousien”

  1. Interessant, dass der Vermieter für die Kosten aufkommen muss, falls vor einer Renovierung Jalousien vorhanden waren. Genau dieses Problem hatte ein guter Freund von mir neulich, dessen Vermieter ihm neue Jalousien verweigern wollte. Ich werde ihm empfehlen sich rechtlich genauer zu informieren, damit der Vermieter die Jalousien kaufen muss.

  2. Wie Sie bereits anführen, muss eben der Ursprungszustand der Wohnung beim Auszug wieder hergestellt werden. Wir haben mit unserem Vermieter vereinbart, dass wir Rollläden anbringen lassen dürfen. Diese werden wir bei Auszug aber auch mitnehmen und die Bohrlöcher verputzen lassen. Vielen Dank für Ihren Beitrag!

  3. In meiner Wohnung müssen die Fenster komplett saniert werden. Der Eigentümer hat sich bereits einverstanden erklärt, die Arbeiten zu bezahlen. Gut zu wissen, dass der Vermieter gezwungen ist, funktionsfähige Jalousien an den Fenster zu montieren, wenn diese vor der Renovierung vorhanden waren. Man könnte auch die Gelegenheit nehmen und neue Jalousien anbringen lassen.

  4. Interessant, dass man eine Einwirkung des Mieter nachweisen müsste, damit er für beschädigte Rollläden oder Jalousien haftbar gemacht werden kann. Ich denke ich werde mal fragen, ob mein Vermieter mir den Rolladen ersetzt. Aber ich denke es sollte kein Problem sein, da der Gurt einfach durch Verschleiß gerissen ist.

  5. Wie Sie bereits sagen, hat der Mieter kein Anrecht auf Kostenübernahme seitens des Vermieters. Ich denke, dass man beim Kaufen von Rollläden dies mit dem Vermieter absprechen sollte. Immerhin kommt dies der Aufwertung der Wohnung zugute und ist denke ich auch im Sinne eines jeden Vermieters.

  6. Gut zu wissen, dass der Mieter für kleine Reparaturen nicht bezahlen soll. Mein Rollädenkasten soll repariert werden. Ich werde auf jeden Fall nochmal meinen Vertrag überprüfen und am besten meinen Vermieter kontaktieren. Danke für den Beitrag!

  7. Gut zu wissen, dass der Vermieter für die Anbringung von einem neuen Sonnenschutzsystem verantwortlich ist, falls es schon vorhanden war. Ich brauche neue Jalousien und ich werde darüber definitiv mit meinem Vermieter reden. Danke für den Beitrag, hat mir einen guten Überblick über das Thema angeboten!

  8. Gut zu wissen, dass ich dazu gezwungen bin den Zustand der Jalousien zu erhalten. Ich werde durch Ihre Tipps vermehrt darauf achten alles einwandfrei zu halten. Bald werde ich hier aber Aluminiumrollläden einbauen, da die Jalousien zu viel Wärme rein lassen.

    1. Wir haben neue Fenster mit Dreifachverglasung und elektronischen Rollläden angebracht. Da in der Rollade ein ganz kleiner Spalte (ca. 0,5 cm) vorhanden war, hat unser Mieter mit Tesa und zusammendrücken versucht, den Spalt zu beseitigen. Durch das auffällige betätigen der elektronischen Rollade, musste wir heute feststellen, dass die obere Hälfte komplett zerrissen ist. Nun besteht unser Mieter darauf, dass wir den Schaden zeitnah beseitigen. Darf er das?

  9. Gut zu wissen, dass der Mieter das Einverständnis des Vermieters haben soll, um Jalousien anzubringen. Ich wusste es nicht! Ich werde bald umziehen und allein in einer Mietwohnung wohnen. Inzwischen informiere mich zum Thema, um alles am besten zu planen. Danke für den Beitrag!

  10. Hallo,
    danke für das Bereitstellen der Informationen.
    Könnten Sie mir bitte mitteilen welches Gesetz (Paragraph) den Punkt:
    „Der Mieter kann mit Einverständnis des Vermieters auf Eigenregie Jalousien anbringen. Der Vermieter ist verpflichtet eine Genehmigung zu Erteilen wenn seine Interessen gewahrt werden“
    regelt?
    Meine Hausverwaltung will mir das Anbringen von Vorbaurolladen auf eigenkosten nicht genehmigen, obowhl in der Wohnanlage bereits der selbe Typ Rolladen verbaut wurden.
    Die begründung lautet:
    „Dieser Typ Rolladen ist für Ihre Wohnanlage nicht vorgesehen“.

    Würde mich über eine kurze Info freuen.
    Vielen Dank

  11. Danke für diesen ausführlichen Beitrag zum Thema Rollläden. Interessant ist besonders der Hinweis auf eine eventuelle Kleinreparaturklausel im Mietvertrag. Da mir Rollläden wegen des Schutzes vor Blicken und Hitze sehr wichtig sind, würde ich nie in eine Mietwohnung ohne Rollläden ziehen bzw. sie selbst einbauen lassen.

  12. Danke für die Infos über Rollläden und Jalousien. Ich möchte Fensterläden für mein Haus bekommen. Ich werde diese Informationen berücksichtigen, wenn ich nach einer Möglichkeit suche, Rollläden zu bekommen.

  13. Das Thema Rollläden interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche Informationen.

  14. Vielen Dank für den Beitrag. Interessant, dass Vermieter keine Rolläden für Dachfenster bereitstellen müssen, wenn diese nicht vorhanden waren. Es beruhigt mich, denn wir haben unserer Mieterin Rollos die sie unbedingt haben wollte nachträglich eingebaut. Jetzt möchte sie andere, da ihr diese nicht ausreichend erscheinen und leider auch schon etwas beschädigt sind. Ich gehe davon aus, dass die Wohnung also keinen Mangel hat, wenn die auf Wunsch nachträglich angebrachten Rollos keine Zustimmung mehr finden.

  15. Ein Neumieter hat bei Wohnungsübergabe die Rollos an den Dachfenstern vom Vormieter übernommen, Er wurde gefragt, ob er die Rollos übernehmen möchte, sonst hätte der Vormieter die Rollos entfernt. Leider wurde dies nicht im Übergabeprotokoll festgehalten. Jetzt wurde die Wohnung verkauft, der neue Eigentümer hat neue Dachfenster einbauen lassen. Ist er verpflichtet wieder Rollos anzubringen?

    1. Die Rollos wurden nicht Vermieterseitig gestellt, sondern vom Vormieter übernommen, eventuell gegen eine Ausgleichszahlung. Dann ist es Eigentum des Mieters und nicht des Vermieters. Wenn der Mieter neue Rollos haben möchte, weil die Alten nicht mehr passen, muss er diese meiner Meinung nach auch selbst bezahlen. Der Vermieter ist hierzu nicht verpflichtet.

  16. Gut zu wissen, dass Mieter bei angebrachten Rollläden oder Jalousien mietrechtlich einiges zu beachten haben. Mir war nicht bewusst, dass die Jalousien auch in der Kleinreperaturklausel Miteinbegriffen sind. Ich werde dies in meinem Mietvertrag ich noch einmal nachlesen.

  17. Mieterhöhung auf ortsüblichen Vergleichsmiete.
    Darf mein Vermieter mir die Rollos mit berechnen,die schon 29 Jahre in der Wohnung in der Wohnung sind?

    1. Guten Abend Frau Blazevic, wurde Ihnen diese Frage beantwortet? Ich hätte gerne die gleiche Frage gestellt. Nach 25 Jahren Mieterin will der neue Vermieter nicht nur eine Mieterhöhung, sondern auch die alten Rolläden berechnen. Die habe ich aber doch in dem alten Mietvertrag bereits übernommen und die sind in der Miete mit eingerechnet. Auch die schöne Gegend will er jetzt auch noch bezahlt haben.

      1. Mir geht es ebenso…. Wohne fast 20 Jahre in der Wohnung. So richtig gut funktionierten die Holzjalousien aus der 70ger nicht. Vor ungefähr 10 Jahren darauf sogar eine Mieterhöhung. Alles in Begründung mit dem Mietspiegel. Ich finde das enorm, wieviel Geld das monatlich ausmacht. Jede paar Jahre kommt die Mieterhöhung und für die Jalousien. Ist das wirklich rechtens?
        Meine Jalousien funktionieren auch nicht mehr, jetzt sollen neue angebaut werden und natürlich für die Mieterhöhung.
        Freue mich auf Antworten. Ist ein echtes Problem.

  18. Wir lassen unsere Wohnung gerade renovieren. Gut zu wissen, dass, wenn Rollläden vor der Renovierung vorhanden waren, der Vermieter auch wieder funktionsfähige Rollläden an den Fenstern montieren muss. Natürlich nur, wenn die Renovierung auch vom Vermieter aus passiert.

  19. Hallo Dorothea, wie ist es bei Dir ausgegangen. Bei mir findet es gerade genauso statt. Was hast Du gemacht. Konntest Du eine Lösung finden. Liebe Grüße Petra

  20. Wir haben neue Dachfenster vom Vermieter erhalten, mit der Aussagen, wenn wir Innenrollos als Sonnenschutz haben möchten, müssen wir sie selbst bezahlen. Wir haben sie beim Einbau der Fenster mit anbringen lassen. Nun sind wir 6 Monate danach ausgezogen. Da es Velux-Fenster in Kunststoff sind, kann man diese auch nicht wieder entfernen ohne die Dachfenster zu beschädigen. Unser Vermieter wollte uns nicht entgegenkommen und uns die Rollos abnehmen gegen Bezahlung. Wir durften Sie aber auch nicht wegmontieren, Wie kann man da vorgehen? Bitte um Rückantwort.

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