Mietpreiserhöhungen

Der Hauptgrund von Mieterhöhungen ist ein volkswirtschaftliches Ungleichgewicht:

Dort wo es viel Arbeit gibt ist die Nachfrage nach Wohnungen höher, daher werden diese in solchen Regionen teurer vermietet. Zugleich sinken die Löhne, da immer mehr Bewerber auf den Arbeitsmarkt kommen. Die Folge ist ein Ungleichgewicht zwischen Gehalt und Miete. Zusätzlich steigen die Mietnebenkosten immer weiter an. Dadurch wird es schwerer eine geeignete und bezahlbare Wohnung zu finden.

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Es gibt jedoch auch andere Gründe für eine Mieterhöhung.

Wenn der Vermieter seine Immobilie aufwertet, indem er zum Beispiel Balkone anbringt oder einen Aufzug einbauen lässt, kann er die Kosten für diese Modernisierung auf die Miete umlegen. Das bedeutet dementsprechend einen Mehraufwand für den Mieter.

Wie stark die Miete steigen darf, hängt allerdings von der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Gesetzgebung ab. Mietpreiserhöhungen kann der Vermieter nicht einseitig „anordnen“. Er muss diese dem Mieter schriftlich mitteilen. Danach wird die Mieterhöhung nur wirksam, wenn der Mieter zustimmt. Ein Gericht kann einen Mieter aber in besonderen Fällen auch zur Zustimmung verurteilen.

Im Falle einer Mieterhöhung steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu, für den Fall, dass dieser die Mieterhöhung nicht leisten kann. Diese gesetzliche Regelung dient also dem Schutz des Mieters.

 

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Ein Kommentar zu “Mietpreiserhöhungen”

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