Arbeitslosengeld II und die Miete – Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II

Voraussetzungen für Mietzuschüsse bei Arbeitslosengeld 2

Beziehen Sie Arbeitslosengeld 2 und möchten sie Wohnung wechseln, sollten Sie die Grundlagen der Bezuschussung kennen und sich im Vorfeld darüber in Kenntnis setzen, ob der neue Wohnraum die Kriterien von Beihilfen erfüllt. Auch bei einer bereits bewohnten Wohnung kann die ARGE Einspruch erheben und beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 fordern, dass Sie in einen kleineren Wohnraum umziehen oder sich für eine Wohnung mit ortsüblicher Grundmiete entscheiden. Es gibt viele Faktoren, die in eine Bezuschussung einfließen und zu den Bedingungen zählen, die Sie als Arbeitslosengeld 2 Bezieher erfüllen müssen.

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Wie groß darf der Wohnraum sein?

Hier entscheidet die Arge sehr streng und spricht Arbeitslosengeld 2 Beziehern eine Maximalgröße der Wohnung zu. Leben Sie allein, darf Ihre Wohnung 50 Quadratmeter betragen. Für zwei Personen sind es 60 Quadratmeter und im 3-Personenhaushalt dürfen Sie 75 Quadratmeter bewohnen. Eine vierköpfige Familie erhält den Zuspruch bei einer Wohnungsgröße von 90 Quadratmetern. Bei diesen Angaben handelt es sich um eine Faustformel, die aber nicht als alleinige Grundlage dient. Sind Sie bereits Mieter und beantragen Unterstützung von der ARGE, können Sie von einer Anerkennung ausgehen, wenn jedem Bewohner ein Raum zur Verfügung steht.

Besonderheiten in einer Bedarfsgemeinschaft

Alle in einer Wohnung lebenden Personen werden bei der ARGE als Bedarfsgemeinschaft geführt. Darum zählen die Einkommen anderer Familienmitglieder oder WG-Partner in Ihrem Antrag und werden der Berechnung Ihres Bedarfs zugrunde gelegt. Bei Wohngeld wird das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft errechnet und in seiner Gemeinschaft in die Höhe der Zuschüsse einbezogen. Verdient ein Familienmitglied viel und Sie beziehen Arbeitslosengeld 2, kann dies zu einer Kürzung oder der Verweigerung eines Mietgeldzuschusses führen.

Wo ist mit Kürzungen zu rechnen?

ALG 2 Empfänger unter 25 Jahren haben kein Anrecht auf eine eigene Wohnung. Wenn sie im Elternhaus leben, wird der Zuschuss um 20 Prozent gekürzt. Ebenso fließt das Einkommen eines Lebenspartners in die Berechnung ein, egal ob der Antragsteller selbst oder sein Lebenspartner den Mietvertrag unterschrieben haben. Wer länger als ein Jahr mit einem Partner zusammenlebt, wird als eheähnliche Gemeinschaft berechnet. Auch hier kommt es zu Kürzungen, vor allem wenn die Lebenspartner ein gemeinsames Konto führen. Als Antragsteller müssen Sie den Beweis erbringen, dass es sich bei Ihrer Partnerschaft nicht um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt. Ist der Beweis nicht erbringbar, wird auch eine Wohngemeinschaft ohne Paarbeziehung wie eine eheähnliche Gemeinschaft behandelt und zieht die gegenseitige finanzielle Verantwortung der Wohnpartner nach sich.


Verpflichtungen von Arbeitslosengeld 2 Empfängern

Jeder Sozialleistungsbezieher ist verpflichtet, seine Aufwendungen zu senken. Ausnahmen bestätigen die Regel, wenn es sich um den vorübergehenden Bezug von ALG 2 und nicht um eine Dauerleistung bei Langzeitarbeitslosigkeit handelt. Eine Untervermietung von Räumlichkeiten in größeren Wohnungen kann ebenso vorgeschlagen werden wie ein Umzug, wenn die Wohnung zu groß ist und die Karrenzzeit von einem halbe Jahr überschritten wurde. Wenn Sie untätig bleiben, kürzt die ARGE nach Ablauf der Frist Ihre Leistungen, sodass Sie für den mehr zur Verfügung stehenden Raum selbst aufkommen und keine Wohngeldunterstützung in Anspruch nehmen können.

Tipps für Eigentümer und Vermieter

Wenn Sie an einen ALG 2 Empfänger vermieten, sollten Sie sich vor der Vertragsunterzeichnung die Zustimmung zur Kostenübernahme vorlegen lassen. Bei einem bedarfsgerechten Wohnraum ist die Zustimmung durch die ARGE in der Regel gewährleistet, sodass Sie sich auf sichere Mietzahlungen verlassen können. Ob die ARGE einem Umzug zustimmt oder den Wohnort- sowie Wohnraumwechsel für nicht wirtschaftlich erachtet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zieht ein Arbeitslosengeld 2 Empfänger aufgrund höherer Jobchancen in eine neue Stadt oder hat sich von seinem bisherigen Lebenspartner getrennt, übernimmt die ARGE meist einen Wohngeldzuschuss und gegebenenfalls auch die Kaution für den Eigentümer sowie die Umzugskosten, die mit dem Wohnortwechsel in Verbindung stehen.

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