Ein Mietvertrag regelt die beidseitigen Verpflichtungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Es gibt viele wichtige Dinge, die in einem solchen Vertrag zwischen Vermieter und Mieter geregelt sind. Diese Regelungen sind für beide Seiten bindend, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
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Hamburger Mietvertrag
Als Standard für die rechtssichere Vermietung gilt oft der sogenannte Hamburger Mietvertrag. Er ist trotz seines Namens ist er überall einsetzbar und wird ständig aktualisiert.
Informationen zum Mietvertrag
Mieter und Vermieter
Im Vertrag müssen Vermieter/-in und Mieter/-in namentlich aufgeführt werden. Andere Personen, die darüber hinaus mit in das Mietobjekt einziehen wollen, müssen ebenfalls aufgeführt sein.
Mietobjekt
Das Mietobjekt muss genau beschrieben werden. Dazu gehört natürlich auch die Anschrift. Außerdem sollten die Anzahl der Zimmer, die Fläche in Quadratmeter und ein eventuell vorhandener Garten, eine Dachterrasse, Garagen und Kellerräume mit in den Vertrag aufgenommen werden. Zusätzliche Absprachen müssen ebenfalls im Vertrag festgehalten werden.
Miethöhe und die Nebenkosten
Im Vertrag muss die vereinbarte Kaltmiete aufgeführt werden. Hinzu kommen noch die monatlichen Nebenkosten, die vom Mieter oder der Mieterin zu zahlen sind.
Beginn des Mietverhältnisses
Der Mietbeginn ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil eines Vertrages. Dementsprechend muss das konkrete Datum klar aus dem Mietvertrag hervorgehen.
Die Kaution
In den meisten Fällen muss eine Kaution gezahlt werden. Diese soll eventuelle Schäden abdecken, die durch den Mieter entstehen. Die Kaution muss auf ein gesondertes Konto eingezahlt werden. Es dürfen höchstens drei Kaltmieten für die Kaution veranschlagt werden. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Vermieter auf die Kaution verzichtet. Das ist meistens dann der Fall, wenn der neue Mieter die komplette Renovierung der Wohnung aus eigener Tasche bezahlt. Dieser Umstand muss jedoch gesondert in den Vertrag aufgenommen werden.
Zahlung der Miete
Im Mietvertrag steht auch der Zeitraum, in dem die Miete gezahlt werden muss. Neben einer monatlichen Zahlung können auch andere Zeiträume vertraglich vereinbart werden. Grundsätzlich gilt jedoch die gesetzliche Regelung, dass die Miete spätestens am 3. Werktag des Zahlungszeitraums gezahlt werden muss. Andere Regelungen müssen schriftlich festgehalten werden.
Die Betriebskosten
Hier müssen die Betriebskosten aufgelistet sein, die in der Regel im Voraus gezahlt werden müssen. Am Ende des Jahres erfolgt dann eine abschließende Abrechnung, der der tatsächliche Verbrauch zugrunde liegt. Falls diese Abrechnung fehlerhaft sein sollte, kann der Mieter Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen.
Die Zeitmiete
Es besteht die Möglichkeit, ein Objekt nur für einen bestimmten Zeitraum zu vermieten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Vermieter für einen bestimmten Zeitraum den Wohnraum nicht benötigt. Dann wird von einem Zeitmietvertrag gesprochen. Dieser läuft automatisch nach Erreichen der vereinbarten Mietzeit aus und bedarf keiner weiteren Kündigung. Die Befristung muss in jedem Fall schriftlich festgehalten werden.
Die Verwendung der Wohnung
Der Vermieter kann zum Beispiel eine gewerbliche Nutzung der Wohnung schriftlich ausschließen. Außerdem kann er auch eine Untervermietung auf diesem Weg untersagen.
Die Schlüsselübergabe
Zu einer Wohnung gehören auch die passenden Schlüssel. Diese müssen für die Wohnung, Keller, Dachboden, Briefkasten und Garage (falls vorhanden) beim Einzug übergeben werden. Das muss ebenfalls in den Vertrag aufgenommen werden. Wohnt eine Person alleine in der Wohnung, so hat sie ein Recht auf je zwei Schlüssel. Sind mehrere Bewohner vorhanden, muss für jede Person ein Schlüssel ausgehändigt werden. Wie viele Schlüssel insgesamt ausgegeben wurden, muss ebenfalls vertraglich festgehalten werden.
Die Hausordnung
In jedem Haus gibt es in der Regel auch eine Hausordnung. Diese muss zu jedem Mietvertrag ausgehändigt werden und der Mieter muss den Erhalt quittieren. Eine Hausordnung ist für alle Parteien bindend. Sie schreibt zum Beispiel die Ruhezeiten und die Streudienste im Winter vor, sofern keine externe Firma oder ein Hausmeister diese Tätigkeit übernimmt. In dieser steht zum Beispiel auch die Regelung zur Treppenhausreinigung. In Häusern, in denen keine Firma dafür eingesetzt, müssen die Mieter oft in einem bestimmten Turnus die Hausreinigung übernehmen. Das beinhaltet in der Regel die Reinigung vom Dachboden über das Treppenhaus bis hin zum Keller. Je mehr Parteien im Haus wohnen, umso seltener muss ein Mieter die Hausreinigung übernehmen. Es bleibt diesem beispielsweise aber auch selbst überlassen, sich um einen Ersatz zu kümmern, wenn er körperlich nicht dazu in der Lage ist.
Klein- und Schönheitsreparaturen
Für Kleinreparaturen gibt es eine gesetzliche Obergrenze. Diese darf 100 Euro pro Reparatur nicht überschreiten. Außerdem muss eine Höchstgrenze für solche Reparaturen im Jahr festgelegt werden. Der Höchstsatz der vom Mieter zu zahlenden Kosten für Kleinreparaturen beträgt acht Prozent der Kaltmiete im Jahr oder alternativ dazu 200 Euro pro Jahr. Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. Es kann jedoch im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden, dass der Mieter bestimmte Schönheitsreparaturen aus eigener Tasche zahlen muss. Das sind unter anderem Renovierungsarbeiten, zu denen zum Beispiel Streichen und Tapezieren gehört.
Regelungen zur Tierhaltung
Auch die Haltung von größeren Tieren kann im Mietvertrag nicht prinzipiell verboten werden. Laut BGH-Urteil muss der Mieter im Einzelfall eine Erlaubnis einholen. Der Vermieter kann diese jedoch verweigern. Eine Erlaubnis kann zudem widerrufen werden, falls die Haltung der Tiere Nachbarn oder Mietobjekt beeinträchtigt. Zu beachten ist aber, dass die Kleintierhaltung von solchen Regelungen nicht betroffen ist. Dazu gehören zum Beispiel Hamster, Vögel oder Schildkröten. Grundsätzlich dürfen Mieter Kleintiere in der Wohnung halten, solange diese niemanden stören (wie beispielsweise laut schreiende Papageien). Sollte ein Verbot als Klausel im Mietvertrag stehen, so ist dieses Tierhaltungsverbot unwirksam – was von vielen Hausbesitzern gerne übersehen wird.
Mieterselbstauskunft
Die Mieterselbstauskunft ist in der Hauptsache dazu gedacht, dass der Vermieter einen kurzen und aussagekräftigen Überblick über die Person beziehungsweise Personen bekommt, die in die Wohnung einziehen möchten und deren aktuelle finanzielle Situation einschätzen kann. Da es keine gesetzlich bindende Verpflichtung gibt, muss man eine solche Mieterselbstauskunft nicht ausfüllen. Allerdings liegt es im Interesse des Wohnungssuchenden, zulässige Fragen zu beantworten, da man sonst einfach aus dem Bewerberpool ausscheidet. Wichtig ist dabei, welche Fragen der Vermieter stellen darf und welche nicht:
Erlaubt sind Fragen…
…zur Anzahl der Personen, die in das Mietobjekt einziehen möchten.
…zum aktuellen Arbeitsverhältnis.
…zum (Netto-)Einkommen.
…ob Haustiere mit in das Mietobjekt einziehen sollen und falls ja, welche und wie viele.
-ob eine gewerbliche Nutzung der Räumlichkeiten geplant ist.
Nicht zulässig sind Fragen…
…zur Familienplanung.
…zum Gesundheitszustand.
…zu religiösen und/oder politischen Ansichten.
…Mitgliedschaften in Vereinen oder vergleichbaren Institutionen.
…zur sexuellen Orientierung und Geschlechteridentität.
…zu persönlichen Hobbies.
Eine Besonderheit der Mieterselbstauskunft ist dabei, dass unzulässige Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Lügen werden also nicht rechtlich bestraft, solange die Frage selbst unangemessen in die Privatsphäre oder die Persönlichkeitsrechte der Mietinteressenten eingreift. Wenn man erlaubte Fragen wissentlich falsch beantwortet, kann man unter Umständen jedoch sogar mit einer fristlosen Kündigung oder Schadensersatzforderungen rechnen.
Verschiedene Arten von Mietverträgen
Es gibt unterschiedliche Arten von Mietverträgen, die sich unter anderem durch die Vertragsinhalte und die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Mieters unterscheiden. Dazu gehören zum Beispiel der befristete Mietvertrag oder ein Vertrag, der speziell für Wohngemeinschaften gedacht ist.
Der unbefristete Mietvertrag
In der Regel ist ein Mietverhältnis in Deutschland unbefristet – das heißt, dass ohne anderweitige schriftliche Absprache eine Befristung nicht gültig ist. Das Mietverhältnis wird erst dann beendet, wenn eine Partei dieses unter Einhaltung der Fristen oder in schwerwiegenden Fällen fristlos aufkündigt.
Der befristete Mietvertrag
Dieser ist von Anfang an auf einen bestimmten Mietzeitraum festgelegt. Das ist meistens der Fall, wenn der Vermieter ab diesem Zeitpunkt selbst den Wohnraum nutzen will oder aufwendige Renovierungsarbeiten plant. Nach Ablauf dieses Zeitraums bedarf es keiner Kündigung. Der Mieter muss dann vielmehr die Wohnung an den Vermieter zurückgeben. Außerordentliche Kündigungen, zum Beispiel beim Ausbleiben der Mietzahlungen, sind jedoch auch bei einem befristeten Mietvertrag möglich.
Der Staffelmietvertrag
Der gestaffelte Mietvertrag kann schriftlich vereinbart werden und regelt eine jährliche prozentuale Mieterhöhung. Diese darf nicht höher als 20 Prozent der üblichen Ortsmiete sein. Mehr zum Staffelmietvertrag finden Sie hier.
Indexmietvertrag
Beim Indexmietvertrag handelt es sich um eine Miete, dessen Höhe sich nach dem Verbraucherpreisindex richtet. Die Indexmiete ist variabel und unterliegt Schwankungen. Die Indexmiete kann sowohl bei Gewerberäumen als auch bei Wohnungen vereinbart werden.
Mietvertrag für eine WG
Viele Vermieter überlassen ihre Wohnung gerne Studenten. Hier gelten besondere Regelungen, die zu beachten sind. Besonders wichtig ist die Nachfolgeregelung, falls ein oder mehrere Mitglieder der Wohngemeinschaft wieder ausziehen und ein Ersatz gefunden werden muss.
Mietvertrag bei Einliegerwohnungen
Diese Art von Mietvertrag unterliegt besonderen Regelungen. Diese betreffen zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung und den Kündigungsschutz.
Die Dauer des Mietvertrages
Für Mieter wie Vermieter ist wohl die Dauer des Mietvertrags – neben dem Mietzins selbst – die wesentlichste Komponente. Dabei gilt: Zeitlich befristete Mietverträge sind auf eine Dauer von bis zu 30 Jahren zulässig. Dabei muss der Vermieter allerdings triftige Gründe für die Befristung angeben. Diese sind beispielsweise:
- Eigenbedarf, für sich selbst oder auch Familienangehörige
- Geplante weitgehende Umbau- bzw. Abrissmaßnahmen
- Verwendung als Dienstwohnung
Bei Wegfall dieser vom Gesetz vorgegebenen Gründe ist ein Mietvertrag grundsätzlich unbefristet abzuschließen.
Die Kündigung des Mietvertrages
Die Kündigungsfristen für einen Mietvertrag sind laut dem deutschen Mietrecht für Mieter und Vermieter unterschiedlich. So hat der Mieter beispielsweise das Recht, das Mietverhältnis mit einer dreimonatigen Frist zu kündigen. Bei Vermietern erhöht sich jedoch die Länge der Kündigungsfrist je nach Dauer des Mietverhältnisses. So gelten bis zu einer Mietdauer von fünf Jahren ebenfalls die drei Monate, ab einem achtjährigen Mietverhältnis steigt die Kündigungsfrist hingegen auf neun Monate. Der Vermieter darf jedoch im Mietvertrag die Kündigung für eine Dauer von bis zu vier Jahren ausschließen. Gleichzeitig gelten auch für den Mieter Einspruchsrechte bei Kündigung: So kann eine Kündigung in besonderen Situationen – wie etwa bei einer Schwangerschaft oder auch bei drohender Obdachlosigkeit – beeinsprucht werden.
Sonderfall Kündigungsausschluss:
Zwischen Vermieter und Mieter kann eine Vereinbarung getroffen werden, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums – maximal jedoch für fünf Jahre –von beiden Seiten keine Kündigung erfolgt. Beide Parteien müssen sich daran halten. Einzige Ausnahme ist ein Sonderkündigungsrecht, beispielsweise wegen fehlender Mietzahlungen oder grundsätzlichem Fehlverhalten des Mieters.
Hallo,
ist der Mietvertrag auch als Word-Datei zum bearbeiten verfügen?
Hallo,
haben Sie auch einen Staffelmietvertrag ?
Gruß
Sebastian
Der Staffelmietvertrag ist in Kürze verfügbar
Kann man dem Mietvertrag eine Hausordnung anhängen, oder muss diese direkt im Mietvertrag inkludiert sein?
Sie können dem Mietvertrag eine gesonderte Hausordnung beifügen, das ist aus unserer Sicht auch der Normalfall
Vielen Dank – Der Mietvertrag ist genau wie ich erhofft hatte.
Klaus
Gibts den Mietvertrag auch als Word Dokument ?
Was steht im Vertrag zu Mieterhöhungen? Muss ich da einen gesonderten Vertrag auswählen ?
Wann muss der Mietvertrag unterschrieben werden?
Vielen Dank für Ihre Frage: Ein Mietvertrag sollte immer schriftlich und zu Beginn des Mietverhältnisses unterschrieben werden.
Gibt es spezielle Bestimmungen zur Kündigung des Mietvertrages?
Vielen Dank für Ihre Frage: Die Kündigung des Mietvertrages muss fristgemäß sein, es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Welche Regelungen gibt es bezüglich der Mietzahlungen und wie werden eventuelle Mieterhöhungen festgelegt?
Die Regelungen bezüglich der Mietzahlungen sollten im Mietvertrag festgelegt sein. In der Regel wird eine monatliche Mietzahlung vereinbart. Mieterhöhungen können gemäß den gesetzlichen Vorschriften erfolgen, beispielsweise durch eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Der Vermieter muss eine Mieterhöhung schriftlich ankündigen und begründen. Hier zum Mieterhöhung Rechner
Gibt es Beschränkungen oder Vorschriften bezüglich der Nutzung der Mietwohnung, wie beispielsweise Haustierhaltung oder Untervermietung?
Hallo Andrea,
Es können Beschränkungen oder Vorschriften bezüglich der Nutzung der Mietwohnung im Mietvertrag festgelegt sein. Dies kann beispielsweise die Haustierhaltung oder die Untervermietung betreffen. Der Mieter sollte den Mietvertrag sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass er sich an diese Vorschriften hält.
Also ich hab da noch ne Frage, und zwar welche Regelungen gibt es bezüglich der Rückgabe der Mietwohnung am Ende des Mietverhältnisses, einschließlich eventueller Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen?
Hallo Lukas,
Die Regelungen bezüglich der Rückgabe der Mietwohnung am Ende des Mietverhältnisses sollten im Mietvertrag festgelegt sein. In der Regel wird der Mieter verpflichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Eventuelle Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen können im Mietvertrag vereinbart sein.
Es ist wichtig, dass der Mieter den Zustand der Wohnung bei Einzug und Auszug dokumentiert, um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden.
Welche Regelungen gibt es bezüglich der Kaution und wie wird sie am Ende des Mietverhältnisses zurückgegeben?
Hallo Katharina F.
die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die Mieter bei Abschluss eines Mietvertrags an den Vermieter zahlen. Sie dient dazu, eventuelle Schäden oder ausstehende Zahlungen abzudecken. Es gibt bestimmte Regelungen bezüglich der Kaution. In Deutschland darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen, zum Beispiel auf einem Kautionskonto. Er muss dem Mieter außerdem schriftlich mitteilen, wo und wie die Kaution angelegt wurde. Am Ende des Mietverhältnisses wird die Kaution zurückgegeben, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Der Vermieter hat in der Regel sechs Monate Zeit, um eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Wenn keine Ansprüche vorliegen, muss der Vermieter die Kaution vollständig zurückerstatten. Es ist wichtig, dass Mieter bei Auszug den Zustand der Wohnung dokumentieren und eventuelle Mängel dem Vermieter melden. So können mögliche Streitigkeiten über Schäden vermieden werden. Schauen Sie doch mal in den Blogbeiträgen rein, dort finden Sie noch mehr Informationen bzgl. dem Thema Mietkaution:
-GESETZE & GERICHTSURTEILE / LEXIKON / MIETKAUTION / MIETVERTRAG
-MIETKAUTION / MIETVERTRAG
Was sind die rechtlichen Verpflichtungen des Vermieters im Mietvertrag, insbesondere in Bezug auf Reparaturen und Wartung?
Hallo Jochen,
der Vermieter hat bestimmte rechtliche Verpflichtungen in Bezug auf Reparaturen und Wartung. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Instandhaltungspflicht: Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Das bedeutet, dass Reparaturen durchgeführt werden müssen, um sicherzustellen, dass die Mietwohnung oder das Mietobjekt bewohnbar bleibt.
Kleinreparaturen: Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter für kleinere Reparaturen bis zu einer bestimmten Kostenhöhe selbst verantwortlich ist. Dadurch wird der Vermieter von kleinen Instandhaltungsarbeiten entlastet.
Wartung von Gemeinschaftseinrichtungen: Wenn es gemeinschaftliche Einrichtungen wie Aufzüge, Heizungsanlagen oder Treppenhausbeleuchtung gibt, ist der Vermieter für deren regelmäßige Wartung und Instandhaltung verantwortlich.
Mängelanzeige: Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel oder Schäden unverzüglich mitzuteilen. Sobald der Vermieter Kenntnis von einem Mangel hat, sollte er angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu beheben.
Fristen für Reparaturen: Es gibt keine festgelegten gesetzlichen Fristen für Reparaturen. Allerdings sollte der Vermieter angemessene Zeitrahmen einhalten, um Reparaturen durchzuführen und den Mangel zu beheben.
Haftungsausschluss: Im Mietvertrag können bestimmte Reparaturen oder Wartungsarbeiten von der Haftung ausgeschlossen werden, wenn der Mieter diese verursacht hat. Dies muss jedoch klar und eindeutig im Vertrag vereinbart werden.
Welche Rolle spielen lokale Mietgesetze und -vorschriften bei der Gestaltung eines Mietvertrags? Gibt es Mietverträge speziell für die Stadt Düsseldorf ?
Kann ich als Mieter von einen Mietvertrag mit Vergleichsmiete auf einen Indexmietvertrag wechseln ?
Hallo Gabriel,
ja, als Mieter ist es grundsätzlich möglich, von einem Mietvertrag mit Vergleichsmiete auf einen Indexmietvertrag zu wechseln. Ein Indexmietvertrag basiert auf einer Mietpreisbindung, die an einen bestimmten Index gekoppelt ist, wie zum Beispiel den Verbraucherpreisindex oder den Preisindex für Lebenshaltungskosten. Dadurch wird die Miete regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Um den Wechsel von einem Mietvertrag mit Vergleichsmiete auf einen Indexmietvertrag durchzuführen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss der Vermieter dem Wechsel zustimmen. Es empfiehlt sich daher, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und die Gründe für den gewünschten Wechsel darzulegen. Des Weiteren kann es sein, dass im Mietvertrag selbst Regelungen zur Anpassung der Miete enthalten sind. In diesem Fall müssen diese Regelungen beachtet und gegebenenfalls angepasst werden, um den Wechsel auf einen Indexmietvertrag zu ermöglichen. Es ist ratsam, sich bei einem solchen Wechsel rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden und keine rechtlichen Konsequenzen entstehen.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Vermietung meiner Immobilie, und welche Abzüge oder Steuervergünstigungen stehen mir als Vermieter zur Verfügung?
Hallo Manuela M,
als Vermieter einer Immobilie haben Sie verschiedene steuerliche Auswirkungen zu beachten. Hier sind einige wichtige Punkte:
Einnahmen aus der Vermietung: Die Mieteinnahmen, die Sie von Ihren Mietern erhalten, unterliegen der Einkommensteuer. Sie müssen diese Einnahmen in Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben.
Werbungskosten: Als Vermieter können Sie bestimmte Ausgaben als Werbungskosten geltend machen, um Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungen, Verwaltungskosten und Zinsen für Darlehen zur Finanzierung der Immobilie.
Abschreibungen: Sie können auch die Abschreibung auf den Wert Ihrer Immobilie geltend machen. Dies ermöglicht es Ihnen, den Wertverlust im Laufe der Zeit steuermindernd anzusetzen.
Steuervergünstigungen: Je nach Land oder Region gibt es möglicherweise spezielle Steuervergünstigungen für Vermieter. Diese können beispielsweise eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Bauleistungen oder eine erhöhte Abschreibung für energetische Sanierungsmaßnahmen umfassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Regelungen je nach Land und individueller Situation variieren können. Daher empfehle ich Ihnen, sich mit einem Steuerberater oder einer Steuerbehörde in Verbindung zu setzen, um genaue Informationen zu den steuerlichen Auswirkungen der Vermietung Ihrer Immobilie zu erhalten
Kann der Mieter Untermieter ohne meine Zustimmung aufnehmen?
Hallo Chris,
nein, in der Regel kann der Mieter keinen Untermieter ohne die Zustimmung des Vermieters aufnehmen. Die Zustimmung des Vermieters ist wichtig, da er das Recht hat zu entscheiden, wer in seiner Immobilie lebt. Wenn ein Mieter einen Untermieter ohne Zustimmung aufnimmt, kann dies als Vertragsverletzung angesehen werden und rechtliche Konsequenzen haben. Es ist daher ratsam, dass Mieter und Vermieter sich über mögliche Untervermietungen im Voraus abstimmen und eine schriftliche Vereinbarung treffen.
Erhalte ich den Mietvertrag auch als PDF zum Download?
Ja, der Mietvertrag steht als PDF zur Verfügung.