Pressemitteilung – Mietrückstände: Fristlose Kündigung jederzeit möglich

ARAG Experten warnen Mieter:

Wer seine Miete schuldig bleibt, muss unter Umständen auch später noch mit einer Kündigung rechnen. Selbst wenn die versäumten Mietzahlungen schon Monate zurück liegen. In einem konkreten Fall blieb eine Küsterin ihrer katholischen Kirchengemeinde zwei Monatsmieten aus Februar und April schuldig. Die Gemeinde kündigte jedoch erst im November, also sieben Monate nach der letzten säumigen Miete. Die zuvor ausgesprochenen Mahnungen hatte die Mieterin ignoriert. Die erstaunte Küsterin wehrte sich dennoch gegen die fristlose Kündigung, da sie der Ansicht war, die Ansprüche der Vermieterin seien nach so langer Zeit verwirkt. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es keine Zeitspanne gibt, die eingehalten werden muss, um eine frsitlose Kündgung wegen Mietrückständen auszusprechen (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 296/15).

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