Zusammenziehen leicht gemacht: Das müssen Frischvermählte beachten

– Der Ehepartner eines Mieters darf mit in die Wohnung ziehen
– Die Aufnahme in den Mietvertrag ist möglich, aber nicht zwingend
– Bei Überbelegung kann der Vermieter sein Veto einlegen

„Alles neu macht der Mai, macht die Seele frisch und frei“, das alte Volkslied erzählt von einem Erwachen der Natur, von Aufbruch und Neuanfang. Der Wonnemonat ist damit der klassische Monat zum Heiraten: die Bäume erscheinen im zarten Frühlingsgrün, alles blüht, Feiertage und damit lange Wochenenden erleichtern zudem die Hochzeitsplanung. Viele Paare geben sich in diesem Monat das Jawort: ein Neuanfang und der Beginn einer hoffentlich lebens-langen Gemeinschaft. Damit die Romantik möglichst lange erhalten bleibt, sollte man, bevor die Hochzeitsglocken läuten, einige Dinge regeln. Etwa: Wie und wo wollen wir wohnen?

Will ein frisch verheiratetes Paar eine Wohnung anmieten, stellt sich schon die erste Frage: Unterschreiben beide den Mietvertrag oder nur einer? „Ein Vertrag ist ein wichtiges Dokument“, sagt Max Niklas Gille von Vonovia, Deutschlands führendem bundesweit aufgestellten Wohnungsunternehmen, „deshalb will das wohl überlegt sein“. Denn unterschreibt nur einer, kann er den anderen im Falle einer Trennung leichter vor die Tür setzen – auch wenn man frischvermählt daran nicht denken mag. Stehen aber beide Eheleute als gleichberechtigte Hauptmieter im Vertrag, gilt: mitgehangen, mitgefangen, also gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Für den Vermieter bleiben beide Mieter Gesamtschuldner, auch wenn einer auszie-hen sollte. Daher bevorzugt er häufig diese Variante. Bei aller Romantik, hier sollte man abwägen.

Zu dir oder zu mir?

Ein anderes Szenario: Zwei Menschen verlieben sich, werden ein Paar und wollen heiraten. Sie beschließen, künftig gemeinsam in der Wohnung des einen Partners zu leben, weil sie groß genug ist und passt. Das Gesetz sagt: Der Ehepartner des Mieters darf ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen, denn seine Aufnahme ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung in der Regel umfasst. Das betrifft auch eingetragene Partnerschaften. Der Vermieter kann nur dann Nein sagen, wenn dadurch eine Überbelegung der Wohnung droht.

Will das Paar ohne Trauschein zusammenziehen, gilt der Freund oder die Freundin als Dritter, dessen Aufnahme unbedingt der Zustimmung des Vermieters bedarf: Dieser muss immer und zu jeder Zeit wissen, wer wann und wie lange in seiner Wohnung wohnt. Der Mieter hat aber ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ daran, mit seinem Partner zusammen zu wohnen. Seine Motive sind dabei höchst-persönlich und bedürfen keiner Begründung. „Der Vermieter kann eine Erlaubnis nicht ohne triftigen Grund verweigern“, sagt Gille. Ein Grund könnte eine Überbe-legung der Wohnung sein, ein anderer in der Person dieses Dritten selbst liegen. Der Vermieter muss also nicht alles und jeden dulden.

Aus zwei mach eins

Sollte der zugezogenen Partner nachträglich in den Mietvertrag mit aufgenommen werden? Erforderlich ist es nicht und es hat – wie oben bereits gesehen – Vor- und Nachteile. Auf jeden Fall müssen alle Vertragspartner damit einverstanden sein. Rechtlich ist man damit aber auf der sicheren Seite – umso mehr, wenn auch andere Dinge vertraglich geregelt werden: Wem gehören im Fall einer Trennung die Küche, der Fernseher, die Waschmaschine? Und was passiert mit der Kaution? Nur die Romantik bleibt da ein bisschen auf der Strecke…

Apropos Fernseher, Küche, Waschmaschine: Werden zwei Haushalte zusammen gelegt, gibt es viele Einrichtungsgegenstände plötzlich doppelt oder sie passen nicht gut zusammen. Bei Elektrogeräten sollte die Wahl auf das neuere, energie-sparende Stück fallen, bei Möbeln wird die Entscheidung, was verkauft, verschenkt oder entsorgt werden muss, oft schwieriger. Damit sich der neu Zugezogenen nicht als Gast auf Dauer sondern richtig zu Hause fühlt, hier ein Tipp: Einfach mal die Wohnung komplett umräumen, vielleicht neu streichen und umdekorieren. So entsteht ein neues, gemeinsames Heim, ein Neuanfang.

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Vonovia SE
Philippstraße 3
D-44803 Bochum

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