Pressemitteilung – Gemeinsam den Alltag stemmen – mit Flatmating

(lifepr) Bochum, 06.07.2017 –

Auf Wohnungsbörsen kann man nette Mitbewohner kennenlernen

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Alleinerziehende können sich so gegenseitig unterstützen

Der Vermieter muss einer WG-Gründung zustimmen

Es gibt Wertpapierbörsen, Fahrradbörsen – und es gibt Wohnungsbörsen. Alle Börsen haben miteinander gemein, dass sich dort Gleichgesinnte treffen. Mal geht es um Aktienhandel, mal ums Radeln, mal eben ums Wohnen.

Einfach ins Gespräch kommen

Auf einer Wohnungsbörse kommen Menschen zusammen, die Wohnraum anbieten oder suchen. Ziel ist es, einen Mitbewohner zu finden, neue Wohngemeinschaften zu gründen. Deswegen heißt dieser neue Trend auch Flatmating (von englisch flatmate gleich Mitbewohner).

Im zwanglosen Rahmen kommt man ins Gespräch und lernt sich kennen. Ist mein Gegenüber mir sympathisch? Könnte ich mir vorstellen, mit ihm in einer WG das Bad zu teilen und ihn frühmorgens beim Kaffee in der Küche zu treffen? Mit ihm einen Putzplan zu vereinbaren? Dort, wo die Interessen aufeinandertreffen, können die Beteiligten das weitere Vorgehen besprechen. Vor allem: Wo wollen beide künftig leben – in einer der vorhandenen oder in einer gemeinsamen neuen Wohnung?

In vielen Städten werden solche Wohnungsbörsen angeboten. In der Regel muss man sich anmelden, kommt dann zu dem Treffen und sondiert die Lage. Wenn sich ein Kontakt entwickelt, gut. Wenn nicht, dann vielleicht beim nächsten Mal. Alles ohne Zwang.

Mietrechtliche Fragen zuerst klären

Gibt es einen Treffer und konkrete Pläne, zusammenzuziehen, führt der nächste Weg zum Vermieter der anvisierten Wohnung. „Dieser muss Bescheid wissen und grünes Licht geben“, betont Jana Kaminski, Pressesprecherin von Vonovia, Deutschlands führender bundesweit aufgestellter Wohnungsgesellschaft. „In der Regel wird der Vermieter zustimmen, er muss es aber nicht.“

Triftige Gründe für eine Ablehnung können in der Person des Untermieters selbst liegen, etwa wenn es sich um einen Drogendealer oder stadtbekannten Randalierer handelt. Oder wenn die Aufnahme einer weiteren Person zu einer Überbelegung führt.

Drei Vertragsvarianten

Kommt es zu einer Wohngemeinschaft, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: Variante eins: Ein weiterer Mieter steigt in den Vertrag ein. Es gibt dann also zwei Hauptmieter und gleichberechtigte Vertragspartner des Vermieters. Mieterhöhungen, Kündigungen etc. müssen dann immer beiden zugestellt werden. Im laufenden Mietverhältnis ist diese Variante allerdings nur möglich, wenn es sich bei dem Einziehenden um den Ehemann bzw. Lebenspartner oder einen Verwandten handelt.

Im Falle von Mietausfällen hat der Vermieter nunmehr zwei Schuldner  und kann gegebenenfalls von jedem die volle Miete pro Monat verlangen – insgesamt natürlich nur einmal.Allerdings sind bei einem solchen Vertrag Ein- und Auszüge von Mietern nicht ohne Weiteres möglich und müssen jedes Mal vertraglich mit dem Vermieter geregelt werden. Eine Teilkündigung eines Mieters ist dann unzulässig.

Deutlich flexibler ist Variante zwei, bei der es einen Haupt- und einen Untermieter gibt. Dann bleibt für beide Seiten alles wie gehabt. Der ursprüngliche Mieter bleibt der Ansprechpartner des Vermieters. Auf die neu eintretende Person hat er allerdings keinen direkten Einfluss.

Als dritte Variante können die potenziellen Mieter auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen, also eine Zweckgemeinschaft, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag schließt. Da diese juristische Person Vertragspartner ist, ist damit ein Mieterwechsel (hinter dieser Gesellschaft) ohne Weiteres möglich.

Ist alles Mietrechtliche geklärt, kann man sich um Details kümmern, zum Beispiel: Wer bekommt welches Zimmer? Wer stellt den Esstisch, das Sofa oder die Waschmaschine? Und wann ist Umzugstag?

Wohnungsbörsen für Menschen mit Kindern

Es gibt auch ganz spezielle Wohnungsbörsen, die das Ziel haben, Menschen mit Kindern zusammenzubringen. Man stelle sich folgende Situation vor: Eine Familie bricht auseinander. Der Mann zieht aus, die Frau bleibt mit den Kindern zurück. Oder umgekehrt. Von jetzt auf gleich ist für sie oder ihn das Leben schwierig geworden.

Neben den Belastungen für die Psyche drängen nun auch finanzielle Probleme: Der oder die Alleinerziehende kann die Miete für die große Wohnung nicht stemmen. Die Suche nach einer kleineren Wohnung gestaltet sich schwierig, denn Alleinerziehende haben generell schlechtere Chancen auf dem Wohnungsmarkt als Familien. „Es werden auch mehr große als kleine Wohnungen angeboten“, sagt Kaminski.

Hinzu kommt, dass die Kinder mit einem Wohnungswechsel aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden. Gerade nach einer Trennung ist aber ein stabiles soziales Umfeld wichtig für sie. Will man seine Arbeitszeiten ausweiten, taucht das Betreuungsproblem auf, hinzu kommt die Einsamkeit.

Hilfe für Alleinerziehende

Flatmating kann hier eine Lösung sein. Zwei oder mehr Menschen mit Kindern, die sich gut verstehen, teilen sich eine Wohnung und deren Kosten. Gemeinsam lässt sich der Alltag besser bewältigen: Man kann sich beim Einkaufen, Kochen, Putzen, Aufräumen gegenseitig unterstützen sowie wechselseitig die Kinder betreuen. Und man ist nicht so allein.

Und schließlich gibt es noch eine Sonderform des Flatmating, nämlich das Speed-Flatmating. Das funktioniert wie das Speed-Dating, bei dem Singles einen Partner suchen: Menschen unterhalten sich an Zweiertischen und klopfen sich innerhalb weniger Minuten auf Mitbewohnertauglichkeit ab: Bist du Langschläfer/Musiker/Schichtarbeiter? Arbeitest du zu Hause, liebst du Partys oder stundenlanges Baden? Wenn der Gong ertönt, wechseln die Pärchen. So lernt jeder jeden kennen und man verliert keine Zeit.

Ob man die normale oder die schnelle Variante des Flatmating wählt, ist Geschmacksache. In beiden Fällen trifft man auf Menschen, die andere nette Leute kennenlernen wollen. Und das ist ja schonmal was.

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