Pressemitteilung – Für das Dach ist der Urlaub gestrichen

(lifepr) Mintraching, 12.07.2017 – Wenn von „den schönsten Wochen des Jahres“ die Rede ist, gönnt sich das Dach keine Auszeit. Ganz im Gegenteil: Der Sommer ist für Dächer eine – nicht nur im wahrsten Sinne des Wortes – heiße Zeit.

In den Hochsommerwochen und -monaten kann durch die direkte Sonneneinstrahlung die Oberflächentemperatur auf dem Dach auf bis zu 70o C ansteigen. Die Qualität der Wärmedämmung und deren fachgerechte Verarbeitung entscheidet dann über den Wohnwert der Räume unter dem Dach. Denn grundsätzlich sorgt eine gute Wärmedämmung für den Winter auch für einen guten sommerlichen Wärmeschutz im Dachgeschoss.

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Keine Sekunde „Urlaub“ machen darf das Dach auch, wenn im Sommer die Zeit der Unwetter gekommen ist. Denn im Zuge der Klimaveränderung hat die Häufigkeit und Heftigkeit der Wetterextreme in den letzten Jahren permanent zugenommen. Ein Wolkenbruch fordert die Dacheindeckung in doppelter Hinsicht: So ist die thermische Belastung enorm, wenn die bis auf 70o C aufgeheizte Dachfläche binnen weniger Minuten durch Starkregen um 40 oder 50o C heruntergekühlt wird. Hinzu kommt, dass die Regenmassen sicher abgeführt werden müssen. Dazu sind – je nach Dachneigung nach dem Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerks – Unterspannbahnen oder sogar regen- oder wasserdichte Unterdeckungen – vorgeschrieben. Als Faustregel gilt: Je geringer die Dachneigung ist, desto aufwändiger muss die Unterkonstruktion ausgeführt werden. Zur zuverlässigen Wasserabführung gehören auch richtig dimensionierte Dachrinnen und Fallrohre. So müssen bei Starkregen-mengen von 40 Litern auf einer 180 m2 großen Dachfläche eines 1-Familienhauses binnen einer Stunde demnach 7.200 Liter Wasser abgeführt werden. Das ist nur möglich, wenn Rinnen und Fallrohre frei von Ablagerungen durch Laub und Äste sind.

Eine weitere große Herausforderung für das Dach sind Sturmspitzen. Nicht etwa der Winddruck, sondern der Windsog auf der dem Sturm abgewandten Seite und vor allem in den Randbereichen der Dachflächen, stellt die größte Gefahr dar. Deshalb sind verbindlich für alle Dächer, die nach dem Stichtag 1.3.2011 errichtet oder saniert wurden, entsprechende Sicherungsmaßnahmen nach DIN 1055-4 vorgeschrieben. Je nach Windzone der Region, den topografischen Gegebenheiten und der Nachbarbebauung z. B. durch Hochhäuser sind Dachziegel und Dachsteine gegen Windsog zu sichern. Dies geschieht meist mit sogenannten Sturmklammern an einer exakt vorgeschriebenen Anzahl von Eindeckungselementen. Aber auch bei Flachdächern sind geeignete Maßnahmen zur Windsogsicherung einzuhalten.

Natürlich gibt es keine absolute Sicherheit gegen alle Wetterextreme. Wenn das Dach aber entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und dem Fachregelwerk ausgeführt ist, wird es im Schadensfall zu einer problemlosen Regulierung durch die Gebäudeversicherung kommen. Erst recht natürlich, wenn das Dach regelmäßig einem DachCheck unterzogen wurde, der von Dachdecker-Innungsbetrieben angeboten wird. Dann kann der Hausbesitzer beruhigt in die Ferien fahren, während sein Dach keinen Urlaub macht.

Die Adressen von Dachdecker-Fachbetrieben in der Nähe gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und unter www.dachdecker.bayern

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