Pressemitteilung – Expertenrat: Wasserzähler – Messdifferenzen

Koblenz, 19.07.2017 (lifePR) – Auch wenn in einem Mietshaus alle Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet sind, ist zunächst die Anzeige des Hauptwasserzählers für die Betriebskostenabrechnung entscheidend. Nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. werden der am Hauptwasserzähler angezeigte Wasserverbrauch und die daraus resultierenden Wasserkosten, die an das Versorgungsunternehmen gezahlt werden müssen, als Gesamtwasserkosten in die Betriebskostenabrechnung eingestellt. Da der Hauptwasserzähler in aller Regel mehr Verbrauch anzeigt als alle Wohnungswasserzähler im Haus zusammen, kann für die Aufteilung der Wasserkosten auf die Wohnungen und Mietparteien das gemessene Ergebnis der Wohnungswasserzähler nichts eins zu eins übernommen werden. Stattdessen werden die Gesamtwasserkosten dann anteilig nach dem Verhältnis der Anzeigewerte der Wohnungszähler auf die Mieter im Haus verteilt.

Anders allerdings bei extrem hohen Differenzen zwischen Haupt- und Wohnungszählern. Zeigt der Hauptwasserzähler über 20 Prozent mehr an als die Summe aller Wohnungszähler, ist das nicht mehr mit Messtoleranzen zu erklären. Dann spricht alles für einen Fehler im Versorgungssystem. Abgerechnet wird dann nach dem Ergebnis der Wohnungszähler (AG Rheine 10 C 331/14).

Messdifferenzen zwischen Haupt- und Wohnungszählern sind nach Angaben der dritten Vorsitzenden und Geschäftsführerin des Mieterbundes Mittelrhein e. V., Frau Andrea Meierhans, normal und werden von der Rechtsprechung bis zu 20 Prozent akzeptiert. Der Hauptzähler ist technisch aufwändiger konstruiert und alle eichpflichtigen Wasserzähler haben Messtoleranzen.

Tipp: Rechtsberatung zu mietrechtlichen Fragen erhalten Mitglieder kostenlos beim Mieterbund Mittelrhein e. V. (Telefon: 0261 / 15096 – oder – 02631 / 24547).

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