Pressemitteilung – Urban Gardening – Grün in der Stadt

Kiel, 15.09.2017 (lifePR) – „Städte sind sexy, aber ein wenig Grün wäre natürlich – im wahrsten Sinne des Wortes – auch ganz schön. Darum ist „urban gardening“ der richtige Ansatz, um die Vorzüge der Stadt mit einer individuelle grünen Oase zu verbinden.“ Das sagte Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein anlässlich des Tages des Bauministers bei der Nordbau. Entwicklungspotential gebe es dabei insbesondere in städtischen Innenhöfen. Diese böten derzeit regelmäßig keine Aufenthaltsqualität für die Bewohner des Wohnungsblocks. Dabei könnte man hier Erholungsräume und Kinderspielplätze schaffen, um das Wohnen attraktiver zu machen.

„Die Städtebauförderung muss hier einen Anstoß liefern,“ forderte der Verbandschef. Bei einer heterogenen Eigentümerstruktur in der typischen Blockrandbebauung von innerstädtischen Quartieren würde eine externe Planung und Moderation benötigt. Wie das funktioniere, könne man im benachbarten Aarhus besichtigen. Eine Exkursion von Haus & Grund Schleswig-Holstein habe hier interessante Erkenntnisse geliefert. Eine Reportage mit tollen Bildern sei im zur Nordbau herausgegebenen Magazin „Mein Haus & Grund – Grün in der Stadt“ nachzulesen (http://www.haus-und-grund-sh.de/meinmagazin.html).

„Die Wohnungsbauförderung des Landes ist auf einem guten Weg.“ Blažek lobte die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung. Es dürfe nicht einseitig auf den sozialen Wohnungsbau gesetzt werden, da die Fehlbelegung hoch sei. Vielmehr müsse das Land auch die Eigentumsbildung fördern. Die eigenen vier Wände seien nach wie vor die beste Altersversorgung. In Ballungszentren könne die hohe Nachfrage nach bezahlbaren Wohnraum durch den Dachgeschossausbau und die Umwandlung von leer stehenden Büro- und Geschäftsräumen in Wohnungen gelindert werden. Dafür sei es sinnvoll, entsprechende Investitionen ebenso zu fördern wie den Neubau.

Haus & Grund Schleswig-Holstein hat landesweit rund 67.500 Mitglieder und vertritt die Interessen des privaten Grundeigentums.

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