Pressemitteilung – Mieterverein begrüßt Kieler Ratsvotum für die Kappungsgrenze

Kiel, 22.09.2017 (lifePR) – „Wir sind zufrieden, dass die Ratsversammlung am 21.09.2017 endlich ihr Votum für eine Kappungsgrenze in der Landeshauptstadt Kiel abgegeben hat“, reagierte der Geschäftsführer des Kieler Mietervereins Carsten Wendt, nachdem die Ratsversammlung den ursprünglich für November geplanten Beschluss aufgrund der Ergebnisse des Wohnungsmarktberichtes vorgezogen hat.

Drei Jahre nach Inkrafttreten der Kappungsgrenzen-Verordnung gibt es nun die Hoffnung für viele, die jeden Cent umdrehen müssen, dass sich die Preisspirale in den nächsten 2 Jahren bis zum neuen Mietspiegel langsamer dreht und vom Haushaltseinkommen nach Abzug der Miete ein wenig mehr übrig bleibt.

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Bei Mieterhöhungen ist die Preissteigerung dann auf 15% in 3 Jahren begrenzt. Bisher galt eine 20%-Grenze, die nach den aktuellen Erfahrungen des Kieler Mietervereins, insbesondere nach Veröffentlichung des Mietspiegels 2017, im Rahmen einer Flut von Erhöhungserklärungen weitgehend ausgenutzt wurde.

Nun ist das Land Schleswig-Holstein aufgefordert, die Landeshauptstadt Kiel bis zum Jahresende in die Liste der Kommunen mit einer Kappungsgrenze von 15 % aufzunehmen. Der Wohnungsmarktbericht der Stadt, der durchschnittliche Preissteigerungen von 12% ausweist und das Votum der Kieler Ratsversammlung sind für den Mieterbund auch ein deutliches Signal an die Landesregierung. „Schützen Sie die Haushalte in Schleswig – Holstein jetzt und sofort vor Preissteigerungen, die nur aufgrund tausender fehlender Wohnungen möglich sind –  und nehmen Sie mehr Kommunen in die Liste der Verordnung auf.“, appelliert Geschäftsführer Carsten Wendt.

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