Als Mieter die Mietwohnung kündigen

Wenn Sie als Mieter einen bestehenden Mietvertrag kündigen möchten, soll das natürlich möglichst reibungslos vonstatten gehen und nicht etwa mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Wie Sie das am besten machen, erfahren Sie hier.

Wie kündige ich als Mieter richtig?

Kündigen Sie immer schriftlich. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass die Kündigung ankommt, übergeben Sie sie dem Vermieter persönlich und lassen sich quittieren, dass er sie von Ihnen erhalten hat. Natürlich können Sie Ihre Kündigung auch per Einschreiben schicken. Dann haben Sie einen amtlichen Nachweis für die Überstellung Ihres Schriftstücks. Wollen Sie die Kosten dafür vermeiden, können Sie die Kündigung unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters einwerfen.

Eine formlose Kündigung genügt

Die Form der Kündigung ist nicht vorgeschrieben. Es genügt also, dass Sie (formlos) Ihren Willen bekunden, das Mietverhältnis zu beenden. Es ist auch nicht nötig, die Kündigung zu begründen. Wichtig ist aber, dass alle im Mietvertrag genannten Hauptmieter die Kündigung unterschreiben, sonst ist sie nicht rechtswirksam. Auf Ihrem Schriftstück sollten Sie die Namen aller Mieter und die genaue Adresse der Mietsache sowie den Zeitpunkt der Kündigung anzugeben, um Missverständnisse zu vermeiden. Bitten Sie den Vermieter, Ihnen die Kündigung schriftlich zu bestätigen und stellen Sie in Aussicht, dass Sie sich wegen des Wohnungsübergabetermins mit ihm in Verbindung setzen werden.

Fristen, die bei einer ordentlichen Kündigung zu beachten sind

Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen sein. Verpassen Sie diese Frist, wird die Kündigung erst zum folgenden Monat fällig. Beispiel: Erhält der Vermieter die Kündigung bis zum 3. Januar, dann endet der Mietvertrag zum 31. März; bekommt er sie erst am 4. Januar, dann endet der Vertrag erst am 30. April. Per Gesetz ist die Kündigungsfrist auf 3 Monate festgelegt. Dieser Zeitraum gilt, wenn Sie über einen unbefristeten Mietvertrag verfügen. Benennt der Mietvertrag eine verkürzte Kündigungsfrist, dann ist diese wirksam.

Innerhalb einer so genannten individuellen Vereinbarung im Mietvertrag kann eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart werden. Diese darf aber zeitlich nur unter 3 Monaten liegen – nicht etwa darüber.

Haben Sie sich mit dem Vermieter im Mietvertrag auf einen Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum geeinigt, ist dieser wirksam.

Die fristlose Kündigung

Unabhängig von der ordentlichen Kündigung ist eine fristlose Kündigung  möglich, die, wie der Name sagt, sofort wirksam wird. Dafür müssen ganz bestimmte, schwer wiegende Gründe vorliegen. Solche können sein:

  • Vermieter vertößt grob gegen den Mietvertrag, indem er z. B. die Nebenkostenabrechnung fälscht
  • Die Wohnung stellt sich als gesundheitsgefährdend heraus, wenn z. B. giftige Baustoffe verwendet wurden oder ein Pilzbefall vorliegt. Allerdings muss dem Vermieter in diesem Fall eine angemessene Frist zur Beseitigung eingeräumt werden, wenn absehbar ist, dass dieser willens und imstande ist, den Mangel in dieser Zeit zu beheben
  • Die Wohnung kann nicht genutzt werden oder ist nicht bewohnbar: Wenn zum Beispiel bauliche Mängel vorliegen oder die Wohnung nicht rechtzeitig übergeben wurde

Und die Kosten?

Hat der Vermieter seine Pflichten gegenüber dem Mieter nicht erfüllt, kann der Mieter Kosten geltend machen, die ihm dadurch entstehen. Das betrifft z.B. Kosten für die Einrichtungen (in der zu kündigenden Wohnung), für Umzug, höhere Neu-Miete und einen eventuellen Rechtsstreit. Lesen Sie dazu auch den Artikel:

Kündigung einer Mietwohnung

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Wir können jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Eine Haftung ist somit ausgeschlossen.

 

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