Pressemitteilung – Barrierefrei geprüfte Türen

Ampfing, 08.03.2018 (lifePR) – Nachdem Schörghuber 1962 als erster Hersteller eine Brandschutztür aus Holz auf den Markt brachte, beweist das Unternehmen heute erneut Pioniergeist und bietet als einer der ersten Hersteller barrierefrei geprüfte Türelemente an. Anders als vergleichbare am Markt erhältliche Produktlösungen ist bei Schörghuber das komplette Türelement nach DIN 18040 barrierefrei geprüft und zertifiziert und nicht nur einzelne Komponenten wie Türdrücker oder Schlösser.

Türen sind verbindende und zugleich raumtrennende Elemente. Damit diese vor allem in öffentlichen Bauten nicht zu einer Barriere werden, verlangt der Gesetzgeber über die DIN 18040, dass Türen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher zu passieren sein müssen. Um Architekten, Händlern und Verarbeitern auch in diesem Bereich Planungssicherheit zu bieten, hat Schörghuber als einer der ersten Hersteller auf Barrierefreiheit geprüfte und zertifizierte Türlösungen auf den Markt gebracht. Diese sind als Komplettelemente, also Türblatt, Zarge, Drücker, Schloss, Bänder, Türschließer und Bodendichtung, in dem für dieses Nachweisverfahren akkreditierten Prüfinstitut für Bauelemente (PFB) geprüft worden. Dabei wurden die Bedienkräfte der Türen nach DIN EN 12217 getestet. Diese geben Auskunft darüber, wie viel Kraft erforderlich ist, um eine Tür zu öffnen. Bei Brandschutztüren gilt dies beispielsweise auch gegen die Kraft eines Türschließers. Das Ergebnis des Prüfverfahrens: Alle von Schörghuber geprüften Türelemente haben die nach dieser Norm erforderliche Klasse 3 erreicht und gelten damit nach DIN 18040 nachweislich als barrierefrei.

Wie alle Schörghuber Produkte sind auch diese in ihrer Zusammenstellung nicht in Stein gemeißelt, sondern untereinander kombinierbar, sodass Funktionen wie Brand-, Rauch- und Schallschutz, verschiedene Zargenvarianten und Designs je nach Anforderung gewählt werden können. Entscheidend für die Zulassung als barrierefreie Tür sind neben Größe und Gewicht die Anzahl an Dichtungen und die Art der Beschläge. Durch die vielen Kombinations- und Anwendungsmöglichkeiten eignet sich der Einsatz der Türen überall dort, wo es auf Barrierefreiheit ankommt: beispielsweise in Büro- und Verwaltungsgebäuden, Hotels, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen oder im privaten Wohnungsbau.

Zwar sind auch Türkomponenten anderer Hersteller auf Barrierefreiheit geprüft, jedoch oftmals nicht in Kombination mit anderen Bauteilen, wie Schlössern oder Bodendichtungen. Ob die Türen dann im eingebauten Zustand die für barrierefreie Produkte vorgeschriebene Bedienkraft einhalten, ist ungewiss und kann – anders als bei den barrierefrei geprüften Türen von Schörghuber – nicht gewährleistet werden. Sollte es somit zu einer nachträglichen Prüfung kommen und festgestellt werden, dass die Türelemente als Ganzes nicht die barrierefreien Anforderungen nach DIN 18040 erfüllen, müssen diese gegebenenfalls kosten- und zeitaufwendig nachgerüstet werden. Planungssicherheit im barrierefreien Bauen haben Architekten, Händler und Verarbeiter somit nur mit als Element geprüften Türlösungen, wie es beispielsweise bei Schörghuber der Fall ist.

Da die Anforderungen an Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden sehr komplex sind und sich nicht nur auf die Bedienkraft der Türen beziehen, bietet Schörghuber seinen Partnern neben speziell für diesen Bereich entwickelten Produkten verständlich aufbereitete Tipps, Hinweise und Richtlinien für barrierefreies Bauen. Diese finden Schörghuber Kunden in der zu jeder Tür mitgelieferten Einbauanleitung und auf der Schörghuber Webseite.

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