Pressemitteilung – Haus & Grund Hessen fordert Abschaffung der Straßenbeiträge

Rodgau/Wiesbaden, 20.04.2018 (lifePR) – Haus & Grund Hessen fordert auf seinem Landesverbandstag in Rodgau die Abschaffung der Straßenbeiträge, mit denen bisher in hessischen Kommunen Anlieger zur Kostenbeteiligung an Straßensanierungen herangezogen werden können. Somit bezieht der Eigentümerverband Position in der aktuellen Diskussion, die im Hessischen Landtag, aber auch in Nachbarbundesländern wie Bayern stattfindet, so der stellvertretende Landesverbandsvorsitzende Wolfram Kieselbach. Mit der Forderung zur generellen Abschaffung der Straßenbeiträge geht Haus & Grund Hessen über die Forderung der FDP-Landtagsfraktion hinaus, die die Gemeinden lediglich von der Pflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen entbinden will. Damit stellt sich der Eigentümerverband auch gegen den Hessischen Städte- und Gemeindebund, der die Straßenbeiträge beibehalten will.

„Die Straßenbeitragssatzungen, zu deren Erlass hessische Kommunen mit schwachem Haushalt bislang verpflichtet sind, empfinden wir als zutiefst ungerecht“, so Kieselbach. Schließlich habe jeder Straßennutzer etwas von funktionsfähigen Straßen, vor allem der vorbeifahrende Verkehr. Die unseligen Diskussionen um Anlieger- oder Durchgangsstraßen könnten unter Umständen betroffenen Hausbesitzern in manchen Kommunen bis zu 75 % der Kosten aufbürden.

In nicht wenigen Fällen würden solchermaßen anfallende Gebührenbescheide zu großen sozialen Härten führen, wenn beispielsweise ältere Hausbesitzer mit geringer Rente auf einen Schlag mehrere 10.000 Euro zu bezahlen hätten. Auch eine Stundung oder Aufteilung in mehrere Raten helfe hier nicht weiter. Unter Umständen müsse sogar das Haus verkauft werden, das als Altersdomizil geplant war. Denn einen Kredit hierfür zu bekommen, ist für Senioren nahezu unmöglich. Jüngstes Extrembeispiel ist ein Fall aus Eichenzell, wo einem Eigentümer die absurd hohe Summe von 125.000 Euro abverlangt wird.

Kieselbach: „Es muss berücksichtigt werden, dass die Anlieger die erstmalige Herstellung der im Eigentum der Kommunen stehenden Straßen zu 90 Prozent bezahlt haben, über die Grundsteuer Erhalt und Ausbau der Gemeindeinfrastruktur mitfinanzieren und das Eigentum an den Straßen die Kommunen zur Erhaltung mit eigenen Mitteln verpflichtet“.

Viele Kommunen unterließen notwendige Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Folgen seien dann umso größere Kosten weil dadurch zeitiger eine grundlegende Sanierung unter Beteiligung der Anlieger nötig werde. Damit ist diese Praxis für Kieselbach gleichermaßen „unsozial wie kontraproduktiv“.

Wenn man den eingangs Bayern streifenden Blick abschließend nach Baden-Württemberg wende, könne man feststellen: Straßenbeiträge existieren dort nicht. Es habe nie der Bedarf bestanden, sie einzuführen, berichtet ein Sprecher des Innenministeriums in Stuttgart. Die Kommunen bekommen dort über den kommunalen Finanzausgleich mit dem Land einen Verkehrsausgleich, daher besteht kein Bedarf, die Beiträge zu erheben. Die SPD kündigte anlässlich der jüngsten Expertenanhörung im Hessischen Landtag an, dieses Modell in Form eines Investitionszuschusses für die Kommunen aufgreifen zu wollen. Mit dieser Regelung könnte vor dem Hintergrund sprudelnder Steuereinnahmen in Hessen wohl auch die Blockadehaltung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes aufgelöst werden, so abschließend Wolfram Kieselbach.

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