Pressemitteilung – Haus & Grund Rodgau fordert Senkung der Grundsteuer in Rodgau

Wiesbaden/Rodgau, 20.04.2018 (lifePR) – Der Landesverband Haus & Grund Hessen hält seinen diesjährigen Landesverbandstag am 20. und 21. April 2018 in Rodgau ab. Die Vertreter der angeschlossenen Ortsvereine beraten dort aktuelle Probleme der Wohnungswirtschaft. Veranstalter und Gastgeber ist der noch junge, Ende 2010 gegründete Mitgliedsverein Haus & Grund Rodgau. Dieser aktive Verband möchte „ein Interessenverband für alle Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer vor Ort sein und gleichzeitig mit einem ‚Netzwerk Immobilie‘ zahlreiche kompetente Ansprechpartner aus möglichst vielen Bereichen rund um die Immobilie versammeln“. Anlässlich des Landesverbandstages äußert sich der Rodgauer Vereinsvorsitzende Dr. Thomas Kilz zu einem lokalen Rodgauer Thema und fordert die Senkung der Grundsteuer in der Stadt Rodgau.

Dr. Kilz zum Hintergrund: „Rodgau hatte ab 01.01.2011 für alle Kindergartenkinder von drei bis sechs Jahren die Kindergartengebühren abgeschafft. Beim damaligen Haushaltsdefizit von 13 Millionen Euro hatte die Stadtverordnetenversammlung als Ausgleich für den Einnahmeausfall die Grundsteuer B erhöht von bisher 290 auf den Hebesatz von 330 Punkten“. Es sei vom „Rodgauer Generationenvertrag“ gesprochen worden und einem „Alleinstellungsmerkmal“ der Stadt Rodgau in Hessen. Bekanntlich sei dann die Grundsteuer B kurz hintereinander weitere zweimal erhöht worden: Von einem Hebesatz von 330 auf 390 in 2014 und zum 01.01.2015 abermals von 390 auf 450. Begründung war wiederum die Haushaltslage sowie die Tatsache, dass in Rodgau das zweite Kindergartenjahr seitens der Stadt kostenfrei gestellt wurde.

Die Situation habe sich aber grundlegend geändert, so Dr. Kilz: „Nunmehr wird zum 01.08.2018 das Land Hessen den Kommunen die Kosten für 6 Stunden pro Tag für Kindergartenbetreuung erstatten, 136 Euro pro Kind und Monat, mithin ca. 5000 Euro für ein Kind in drei Jahren.“ Da sei es nur konsequent, die letzten Grundsteuererhöhungen zurückzunehmen und den Faktor Wohnen für alle ein klein wenig günstiger zu gestalten.

So lamentierten Bund, Länder und Kommunen seit Jahren über die teilweise in den Ballungsräumen steigenden Mieten und fehlenden Wohnraum, ohne zu berücksichtigen, dass sie selbst die größten Preistreiber sind. Sie seien für einen Anstieg der Kosten bei der Neuschaffung von Wohnraum verantwortlich als auch der laufenden Wohnkosten. Mit Grunderwerbsteuer und Grundsteuer, den zahlreichen Sondersteuern und Abgaben für Energie würden die Wohnkosten für alle, also für Hauseigentümer und Mieter, stark verteuert, und zwar weit mehr als die Kaltmieten.

Stadt zu Senkung schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit verpflichtet

Der Rodgauer Vorsitzende von Haus & Grund: „Wenn in 8 Jahren die Grundsteuer B in Rodgau um mehr als 55 % (!) erhöht wurde, wird es Zeit, diese fatale Entwicklung umzukehren. Verträge sind einzuhalten, auch wenn die Vertragspartner, nämlich die Bürgerinnen und Bürger Rodgaus, vor ‚Vertragsschluss‘ gar nicht gefragt worden waren, ob sie diesen ‚Generationenvertrag‘ überhaupt abschließen wollten. Wenn nun ab August 2018 durch die Gelder des Landes Hessen die Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag weggefallen ist, ist seitens der Stadtverordnetenversammlung schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit der Politik in Rodgau eine Anpassung erforderlich – zugunsten der Steuerzahler, nämlich Haus- und Wohnungseigentümer und Mieter, welche über die Betriebskosten die Grundsteuer ja ebenfalls zu zahlen haben. Und zwar jetzt und nicht erst bis 2024, wenn nach dem Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer neu gestaltet werden muss“.

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