Pressemitteilung – Bautätigkeit zieht im Frühjahr weiter an

Wiesbaden, 07.06.2018 (lifePR) – Die Auswertung der von den Unternehmen der Bauwirtschaft an SOKA-BAU übermittelten Beitragsmeldungen1 hat ergeben, dass das effektive Arbeitsvolumen im April saisonbereinigt2 gegenüber dem Vormonat um 3,2 % gestiegen ist. Im Vormonat waren die geleisteten Arbeitsstunden bereits um 3,1 % gestiegen. Auch die Bruttolohnsumme stieg an, und zwar um 4,6 %, während die Zahl der gewerblichen Arbeitnehmer noch leicht sank (– 0,4 %, vgl. Tabelle 1).

Die Frühindikatoren fielen zuletzt etwas schwächer aus. Die (volumenmäßigen) Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe haben im März stark um 15,5 % nachgegeben. Zwar war der Vormonat durch Großaufträge überzeichnet, im weniger schwankungsanfälligen Quartalsvergleich sind die Auftragseingänge im ersten Quartal aber ebenfalls gesunken (–1,6 %). Die Baugenehmigungen im Hochbau haben im März wieder zugelegt (6,9 %), im gesamten ersten Quartal haben sie allerdings nur stagniert.

Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Wochen kaum verändert. So hat sich der leichte Anstieg der Zinsen für neu zu vergebende Wohnungsbaukredite zuletzt nicht weiter fortgesetzt. Allerdings haben sich Wohnimmobilien durch den fortgesetzten Anstieg der Immobilienpreise bereits deutlich verteuert. Nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank lag das Verhältnis von Annuitätenzahlungen zum Einkommen der privaten Haushalte im ersten Quartal auf dem höchsten Niveau seit 2014.3 Unterdessen hat sich die Stimmung bei den Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes weiter verschlechtert, was an der Verschärfung des Handelsstreits mit den USA liegen dürfte. Bei weiterhin hohem Produktionswachstum haben sich die Lieferzeiten allerdings erneut verlängert4, was für weitere Kapazitätserweiterungen und damit Investitionen in Wirtschaftsbauten spricht. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sowie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie erwarten für dieses Jahr einen Anstieg des Umsatzes

im Bauhauptgewerbe um 4,0 % bzw. 6,0 %.

1 Die Unternehmen der Bauwirtschaft sind verpflichtet, bis zum jeweils 15. Kalendertag des Folgemonats die Bruttolohnsumme, die Arbeitsstunden und die Zahl der gewerblichen Arbeitnehmer an SOKA-BAU zu melden. Die Auswertung durch SOKA-BAU erfolgt zum zweiten Arbeitstag des darauf folgenden Monats. Die Definition der Bauwirtschaft unterscheidet sich dabei von der Definition des Baugewerbes des Statistischen Bundesamtes. Grundsätzlich sind alle Unternehmen beitrags- und damit meldepflichtig, in denen mehr als 50% der Arbeitszeit auf in den Tarifverträgen genauer definierte Bautätigkeiten entfällt. Ein Vergleich der Unternehmens- und Beschäftigungszahlen mit denen des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass die Zahl der von der SOKA-BAU erfassten Unternehmen die Zahl der Unternehmen des Baugewerbes nach WGZ 2008 unterschreitet, aber deutlich größer ist als die Zahl der Unternehmen des Bauhauptgewerbes (Hoch- und Tiefbau ohne Ausbaugewerbe).

2 Saison- und kalenderbereinigt mit Census X-12-Arima.

3 Vgl. dazu das Indikatorensystem der Deutschen Bundesbank unter https://www.bundesbank.de/ Navigation/DE/Statistiken/Unternehmen_und_private_Haushalte/Indikatorensystem_ Wohnimmobilienmarkt/indikatorensystem_wohnimmobilienmarkt.html.

4 Vgl. IHS Markit (2018), Spürbare Abkühlung der deutschen Industrie im Mai. Presseinformation vom 01.06.2018.

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