Pressemitteilung – Immobilienerbschaften nehmen zu

Stuttgart, 09.10.2018 (lifePR) – Wohneigentum ist für viele Deutsche Alters- und Generationenvorsorge zugleich. Prognosen zufolge werden 46 Prozent der Immobilienbesitzer ihr Objekt in den nächsten Jahren vererben – eine Steigerung um zehn Prozent seit der letzten Erhebung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) im Jahr 2001.

90 Prozent der Deutschen, die Wohneigentum besitzen oder dies anstreben, nennen als Hauptgrund dafür die Altersvorsorge. Statt Miete zu zahlen, sparen Eigentümer für sich selbst. Zudem können sie das eigene Zuhause schon ab dem Tag des Einzugs genießen und nicht erst im Rentenalter. „Die meisten sehen ihr Eigenheim aber nicht nur als Sicherheit fürs Alter an, sondern auch als einen Vermögenswert, den sie später an ihre Kinder oder Enkelkinder weitergeben können und möchten“, sagt Sven Schüler von der LBS. So halten dem aktuellen Kantar TNS Trendindikator zufolge 72 Prozent der Familien mit Kindern Haus- und Grundbesitz für die beste Anlageform. Ein möglicher weiterer Anreiz zur gelebten Generationenvorsorge mit Immobilien: Wohneigentum ist die einzige Vorsorgeform, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei an Partner, Kinder und Enkel vererbt oder verschenkt werden kann.

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Im Zeitraum von 2001 bis 2010 hat mehr als jeder dritte Erblasser (36 %) eine Immobilie an seine Erben weitergegeben, wie eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zeigt. In Zukunft könnte die Bedeutung von Immobilien in Nachlässen sogar noch weiter zunehmen: Der Anteil von Immobilienübertragungen an der Gesamterbmasse soll der Prognose des DIA zufolge bis 2024 um 10 Prozent auf 46 Prozent ansteigen.

„Wer in den eigenen vier Wänden leben möchte, sollte in erster Linie selbst die Initiative ergreifen und privat vorsorgen, anstatt auf eine Erbschaft zu bauen“, rät der LBSExperte. „Um aus eigener Kraft Wohneigentum erwerben zu können, ist es unerlässlich, rechtzeitig Eigenkapital aufzubauen. Ein Bausparvertrag hilft dabei. Gleichzeitig garantiert das Bauspardarlehen die bei Vertragsabschluss festgelegten Finanzierungskonditionen über die gesamte Laufzeit“, so Schüler.

Freibeträge bei Erbschaften

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad der Erben: So sind Ehegatten und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bis zu einem vererbten Vermögenswert in Höhe von 500.000 Euro von der Steuer befreit. Für Kinder, Stief- und Adoptivkinder liegt diese Grenze bei 400.000 Euro. Wer ein Eigenheim erbt, muss für die Berechnung der fälligen Erbschaftssteuer den Verkehrswert ansetzen. Für Ehegatten und Kinder gilt allerdings eine Ausnahme: Wenn sie mindestens zehn Jahre lang selbst darin wohnen, bleibt die geerbte Immobilie immer steuerfrei. Bei Kindern gilt diese Regelung aber nur, wenn die Wohnfläche kleiner als 200 Quadratmeter ist.

 

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