Pressemitteilung – IVD-Rechtskongress für Makler, Bauträger und Immobilienverwalter stieß auf großen Anklang

München, 05.12.2018 (lifePR) – Der wie üblich von Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts, moderierte IVD-Rechtskongress für Makler, Bauträger und Immobilienverwalter bot erneut eine breite Mischung aktueller Rechtsthemen, vorgetragen von spezialisierten Fachanwälten.

Der IVD-Fachkongress wurde mit dem Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grandtner-Kohler „Vom Exposé zum Kaufvertrag und letztendlich zur Maklervergütung“ eröffnet. Dabei erläuterte er, wie die Haftungsthemen vermieden werden können. Gleichzeitig widmete er sich den notariellen Abwicklungsmodalitäten und beleuchtete diese in Bezug auf Gestaltungsmöglichkeiten, Kostenfragen, Solperfallen und den Maklerpassus. In seinem dritten Vortrag beschäftigte sich Dr. Grandtner-Kohler mit dem „Rohdiamant Baurecht“.

Im „Crash-Kurs: Chancen und Risiken in der Zwangsversteigerung von Immobilien“ erläuterte Rechtsanwalt Erich A. Helm folgendes: „Seien Sie sensibilisiert, wenn im Gutachten vermerkt ist, dass eine Innenbesichtigung verweigert wurde und machen Sie deutliche Risikoabschläge. Dasselbe gilt, wenn bleibende Rechte bestehen, wie Wohnrechte aber auch möglicherweise Grundschulden übernommen werden müssen und Sie die Konditionen einer Ablösung noch nicht verhandelt haben. Und denken Sie daran, dass Sie ab Zuschlag Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten und allen Risiken sind. Wenn dann der Alt-Eigentümer die Wohnung nicht räumt und es Probleme gibt, ist es Ihr Risiko. Hier gilt: Lieber im Zweifelsfall verzichten, als sich unkalkulierbare Risiken einzukaufen.“

Im weiteren Vortrag referierte Rechtsanwalt Erich A. Helm über seinen spannendsten Immobilien-Rechtsfall „Die missglückte Erbplanung – Welcher Rettungsanker hilft?“ Er warb eindringlich darum, im Falle von Übertragungen von Grundstücken aufgrund vorweggenommener Erbfolge Rücktrittsgründe für den Schenker aufzunehmen. Diese können eine verunglückte Schenkung noch retten! Unbedingt müssen die Rücktrittsgründe im Grundbuch als Rückauflassungsvormerkung gesichert werden, damit kein Gutglaubenserwerb möglich ist.

Die DSGVO – das Dauerbrenner-Thema 2018 – war ebenfalls Bestandteil des Rechtskongresses. Mirko Tasch von der ituso GmbH berichtete über erste Erfahrungen und Auswirkungen auf die tägliche Arbeit von Immobilienunternehmen.

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