Pressemitteilung – Mindestlohn steigt ab Januar 2019 – Auch in der Pflege zu Hause

Hildesheim, 17.12.2018 (lifePR) – Bisher betrug der gesetzliche Mindestlohn in der Bundesrepublik Deutschland pro Stunde 8,84 Euro. Der Vorschlag der Mindestlohn-Kommission im Juni 2018 wurde im Oktober 2018 Bundesregierung verabschiedet. Zum 1 Januar 2019 sollen die Arbeitnehmer mindestens 9,19 Euro pro Stunde erhalten. Arbeitet ein Arbeitnehmer 40 Stunden pro Woche und wird nach Mindestlohn vergütet, so verdient er monatlich etwas mehr als 1600 Euro brutto. Ab 2020 wird der Satz nochmals auf 9,35 Euro pro Stunde erhöht.

Die monatlichen Kosten einer 24 Stunden Pflege werden der Pol-Pflege24 Vermittlungsagentur https://www.pol-pflege24.de durch die Erhöhung des Mindestlohnes steigen. Es ist zu beachten, dass durch die Erhöhung auch die Sozialabgaben und Steuern für die polnischen Pflegekräfte im ihren Heimatland parallel steigen. Schon heute kostet eine legal beschäftigte polnische Pflegekraft zwischen 2150 und 2600 Euro je nach Pflegeaufwand und Sprachkenntnisse. Bei manchen Agenturen sogar bis 2700 Euro. Vermittlungsagenturen die Kräfte unter 2100 Euro anbieten, drängt sich der Verdacht einer nicht mit dem Mindestlohn konformen Vergütung der Betreuungskräfte auf, die zu erheblichen Sanktionen für alle Beteiligten führen kann.

Es ist zu beachten, dass obwohl die Pflegekräfte im Ausland angestellt und nach Deutschland im Rahmen einer Entsendung ihre Tätigkeit ausführen, gilt für diese der gesetzliche deutsche Mindestlohn.

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