Pressemitteilung – Haus & Grund Kiel rät zum Widerspruch

Kiel, 05.02.2019 (lifePR) – Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat jetzt zwei Klagen gegen Zweitwohnungs­steuern in Schleswig-Holstein stattgegeben. Dieses Urteil ist auch für Zweitwohnungseigentümer in Kiel und einigen Umlandgemeinden von Bedeutung.

Dort, wo sich die Zweitwohnungssteuer nach der sog. „Jahresrohmiete“ bemisst, führt das nach An­sicht des OVG zu ungerechtfertigten Ergebnissen. Zweitwohnungen würden trotz erheblicher Unter­schiede im aktuellen Mietwert gleich hoch besteuert wie andere Wohnungen. Die Satzung der Lan­deshauptstadt zur Zweitwohnungssteuer bestimmt ebenfalls die „Jahresrohmiete“ zur Grundlage des Mietwerts. Auch diese Satzung wäre gemäß der aktuellen Rechtsprechung des OVG rechtswidrig.

Haus & Grund  Kiel empfiehlt daher allen Betroffenen, gegen die aktuellen Bescheide zur Zweitwoh­nungssteuer Widerspruch einzulegen. Dies kann auch für Eigentümer aus den Umlandgemeinden lohnen. Deshalb sollte man die Beratung auf der Vereinsgeschäftsstelle im Sophienblatt 3 nutzen. Da die Zweitwohnungssteuerbescheide in diesen Tagen versendet werden, wäre zu langes Zögern schädlich: Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Bei der Formulierung des Widerspruchs sind die Rechtsberater/innen des Vereins gern behilflich.

Unternehmen
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein von Kiel und Umgegend e.V.

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