Pressemitteilung – Grundsteuerreform: Wohnungswirtschaft fordert Einigung auf einfach umsetzbares Modell – Umlagefähigkeit muss bleiben

Frankfurt am Main, 14.03.2019 (lifePR) – „Die Politik muss bei der Grundsteuerreform Tempo machen. Wir brauchen ein Modell, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt und zudem aufkommensneutral ist. Es darf nicht zu einseitigen und ungerechten Mehrbelastungen führen. Wir plädieren daher für ein möglichst einfaches Modell, das die Bodenwerte außen vor lässt. Die Finanzminister aus Hessen und Rheinland-Pfalz sollten sich hierfür einsetzen,“ erklärte Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft, anlässlich des heutigen Treffens der Finanzminister zur Grundsteuerreform. Sollten bei einem Kompromissmodell durchschnittliche Mieten einbezogen werden, fordert die Wohnungswirtschaft in Hessen und Rheinland-Pfalz für Anbieter von niedrigeren Mieten eine Nachweismöglichkeit zur Verringerung der Steuer. Nur so könne eine gerechte Erhebung der Grundsteuer gewährleistet und bezahlbare Wohnungen erhalten werden.

„Neben der konkreten Ausgestaltung des Grundsteuermodells beunruhigen uns darüber hinaus auch die Rufe nach einem Ende der Umlagefähigkeit der Grundsteuer, die aus Teilen der SPD kommen. Wenn die Grundsteuer zukünftig allein vom Vermieter getragen werden müsste, würde das die Investitionsmöglichkeiten unserer Mitgliedsunternehmen erheblich treffen. Das würde konkret dazu führen, dass diese mehrere hundert neue Wohnungen weniger bauen könnten – und zwar jedes Jahr. Wir brauchen aber dringend mehr neue Wohnungen. Das ist also der falsche Weg. Zudem würde ein Ende der Umlagefähigkeit die Grundsteuer zu einer reinen Vermögenssteuer machen. Das dürfte verfassungswidrig sein,“ so Tausendpfund. Dies belegen auch Untersuchungen des Steuerrechts-Experten Prof. Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg.

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Unternehmen
VdW südwest Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V.

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