Pressemitteilung – Wer zahlt die Zeche bei der Grundsteuer?

Berlin, 04.04.2019 (lifePR) – In der Diskussion über die Reform der Grundsteuer hat Bayern seine Zustimmung davon abhängig gemacht, dass es eine sogenannte Öffnungsklausel gibt, nach der es einem Bundesland gestatten würde, eigene Regelungen bei der Erhebung der Grundsteuer zu beschließen.

Dazu erklären Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Alexander Blazek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein:

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„Eine Öffnungsklausel ermöglicht die Anpassung der Grundsteuer an regionale Besonderheiten und ist der richtige Weg, Bundesländern wie Bayern und Hamburg, aber auch Schleswig-Holstein zu ermöglichen, auf den Wert eines Grundstücks zur Berechnung der Steuerhöhe zu verzichten. Stattdessen kann das sogenannte Flächenmodell umgesetzt werden, wonach die Grundsteuer auf der Grundlage der Grundstücksfläche festgesetzt wird.

Mit einer Öffnungsklausel könnten die betroffenen Bundesländer verhindern, dass Wohnen in besonders nachgefragten Regionen noch teurer wird. Wer bei der Festsetzung der Grundsteuer hingegen die zuletzt dramatisch gestiegenen Bodenwerte berücksichtigt, sorgt dafür, dass Ottonormalverbraucher sich in Hamburg, auf den Nordseeinseln, in Kiel, Lübeck und im Hamburger Rand eine Wohnung oder gar ein eigenes Haus nicht mehr leisten können.

Die Tatsache, dass am Ende die Mieterinnen und Mieter sowie die Hauseigentümer die Zeche zahlen müssen, geht in der aktuellen politischen Debatte unter. So wird nur darüber diskutiert, wie Einnahmeausfälle für die Kommunen verhindert werden können. In der gleichen Intensität müssten die Politikerinnen und Politiker darüber streiten, wie eine weitere Erhöhung der Wohnkosten für die Menschen vermieden werden kann.

Die Lage ist wirklich ernst, denn es geht darum, ob Wohnen hierzulande über viele Jahre hinaus bezahlbar bleibt. Wer das sogenannte Wertemodell präferiert, sorgt für eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Dass Hamburg – sein Erster Bürgermeister Peter Tschentscher hatte erst vor einigen Tagen die Berücksichtigung der besonderen Lage in den Großstädten gefordert – und Bayern sich nicht von Gerechtigkeitsaposteln wie der grünen Finanzministerin Schleswig-Holsteins Monika Heinold bevormunden lassen wollen, ist nur allzu verständlich – und auch im Sinne der Mieterinnen und Mieter sowie der Hauseigentümer im Norden.

Auch wenn die Idee einer Öffnungsklausel ein Schritt in die richtige Richtung ist, so halten wir die Abschaffung der Grundsteuer nach wie vor die beste Lösung. Um die Steuerausfälle der Kommunen zu kompensieren, sollte auf die Abschaffung des Solidaritätszuschlags verzichtet werden. Die Grundsteuer bringt den Kommunen derzeit jährlich rund 14 Milliarden Euro ein. Das jährliche Aufkommen des Solidaritätszuschlags liegt bei rund 18 Milliarden Euro. Das wäre im Übrigen die sozial gerechteste Lösung: schließlich zahlt derjenige mehr, der ein höheres Einkommen hat.

In Schleswig-Holstein würden rund 1,5 Millionen und in Hamburg rund 950.000 Haushalte von der Abschaffung der Grundsteuer profitieren.“

Der VNW vertritt in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg insgesamt 359 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 732.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 5,74 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen des privaten Grundeigentums und hat landesweit rund 69.000 Mitglieder. Die privaten Vermieter bieten rund 2/3. der Mietwohnungen in Schleswig-Holstein an und tragen damit den Großteil der Wohnraumversorgung.

Unternehmen
Haus & Grund Deutschland e.V.

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