Pressemitteilung – BKU fordert Unterstützung für den Bau von Firmenwohnungen

Köln, 10.04.2019 (lifePR) – „Das Instrument der Enteignung von Wohnungsunternehmen ist kein Weg, um die Probleme auf dem Wohnungsmarkt zu lösen. Dadurch wird keine einzige Wohnung neu geschaffen und der Wohnungsmarkt funktioniert damit auch nicht besser. Im Gegenteil: Potenzielle Investoren werden abgeschreckt“, betont der Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel.

Der Bund Katholischer Unternehmer fordert stattdessen von der Politik Anreize und neue Gestaltungsmodelle für den sozialen Wohnungsbau. Darüber hinaus sieht die Unternehmerorganisation die Notwendigkeit der politischen Unterstützung für den Bau von Firmenwohnungen. Wenn diese durch eine erhöhte Abschreibung steuerlich gefördert würden, entstünden schnell viele neue Wohnungen. Neben diesem finanziellen Vorteil gebe es aber eine wichtige weitere Motivation: „Unternehmen, die Firmenwohnungen anbieten, steigern damit ihre Attraktivität für Fachkräfte, die sonst oftmals nur schwer eine bezahlbare Wohnung finden.“

„Die Situation auf dem Wohnungssektor ist nicht allein den Wohnungsunternehmen anzulasten. Deshalb dient eine Enteignung weder zur Lösung des Problems noch dürfte sie juristisch einfach durchsetzbar sein“, ergänzt der BKU-Vorsitzende. Er sieht politische Fehleinschätzungen und das Versagen politischer Verantwortungsträger auf unterschiedlichen Ebenen als eine der zentralen Ursachen. Viele Kommunen hätten ihre Bestandswohnungen verkauft, um ihre überschuldeten Haushalte zu entlasten und damit die Möglichkeit aus der Hand gegeben, preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Als ebenso falsch schätzt Hemel den nahezu völligen Ausstieg aus dem Bau von Sozialwohnungen ein. Das sei sehenden Auges geschehen, da sich die Gentrifizierung seit mindestens 10 bis 20 Jahren abzeichne. „Der Staat ist häufig eben gerade nicht der bessere Unternehmer“, macht Hemel an diesen Beispielen deutlich.

Gleichwohl sei die aktuelle Debatte wichtig, um den Wohnungseigentumsgesellschaften vor Augen zu führen, dass das Grundgesetz aus gutem Grund eine Sozialbindung des Eigentums festgeschrieben habe. Diese finde ihre Grundlage in der Christlichen Gesellschaftslehre. „Die personale Freiheit, die der Einzelne hat, auch die Freiheit mit seinem Eigentum nach den eigenen Vorstellungen umzugehen, findet seine Grenze dort, wo der Eigennutz das Gemeinwohl gefährdet“, erklärt Hemel.

 

Unternehmen
Bund Katholischer Unternehmer e.V.

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