Pressemitteilung – Klimaschutzprogramm im Steuerrecht: ZIA fordert Nachbesserung

Berlin, 29.11.2019 (lifePR) – Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, fordert eine Nachbesserung beim Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht. Diesem hatte der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Grund dafür ist insbesondere die bislang zwischen Bund und Ländern noch nicht geklärte Frage der Finanzierung der vorgesehenen Steuerbegünstigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen. Die Länder fordern eine Kompensation der erwarteten Steuerausfälle.

Unabhängig von der Finanzierungsfrage muss das Gesetz dringend auch Vermietungs- und Wirtschaftsimmobilien erfassen, um die klimapolitisch gewollte Zielstellung zu erreichen. Denn bisher wird mit dem selbst genutzten Wohneigentum nur einem Teil des Immobiliensektors ein Anreiz zur Sanierung gesetzt. „Wir brauchen jetzt nicht nur eine finanzielle Einigung für die Wohneigentumssanierung, sondern auch eine weitsichtige Anpassung des steuerrechtlichen Rahmens für die gesamte Immobilienwirtschaft. Neben der klassischen Sanierungstätigkeit muss beispielsweise auch für Mieterstrommodelle und die Einführung von Landeinfrastrukturen eine zeitgemäße Anpassung des Steuerrechts vorgenommen werden“, so ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Deutschland kann es sich nicht leisten, noch länger auf die vom ZIA seit Jahren geforderte und von der Politik versprochene steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zu verzichten, wenn es die Klimaziele erreichen will. Hier steckt enormes Potenzial, um die Energiewende im Gebäudesektor zu stemmen und die Klimaziele zu erreichen – sie schließt eine große Lücke im Programm zur Vermeidung von CO2.“

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Unternehmen
ZIA Zentraler Immobilien-Ausschuss e.V.

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