Mieterrechte: Das sollten Sie als Vermieter wissen

Bauen, Kaufen, Mieten

Für einen fairen Umgang zwischen Ihren Mietern und Ihnen als Vermieter sorgen gesetzlich festgelegte Regeln. Das Einhalten von zusätzlich getätigten Absprachen führt ebenfalls zu einer Konfliktvermeidung. Sie als Vermieter sollten die Rechte Ihrer Mieter kennen, da mit diesen oft eine Pflicht auf Ihrer Seite entsteht. Rechte und Pflichten sind im Mietvertrag festgehalten. 

Fakt 1: Rechte des Mieters – das Hausrecht der Wohnung

Am Tag der Wohnungsübergabe treten Sie das Hausrecht an Ihren neuen Mieter ab. Das bedeutet, dass von nun an nur Ihr Mieter entscheidet, wen er in seine gemietete Wohnung lässt. Sie dürfen die Wohnung demnach nur betreten, wenn Ihr Mieter in Kenntnis gesetzt wurde und dem Betreten zugestimmt hat. Sie als Vermieter haben jedoch in bestimmten Fällen ein Besichtigungs- bzw. Zutrittsrecht. Dieses tritt in Kraft, wenn beispielsweise Reparatur- und Modernisierungsarbeiten anstehen oder Besichtigungen mit möglichen Nachmietern oder Kaufinteressenten durchgeführt werden müssen. In solchen Fällen müssen Sie den Termin jedoch mindestens einen Tag im Voraus mit Ihrem Vermieter abstimmen. 

Fakt 2: Pflichten des Vermieters – die Instandhaltung der Wohnung

Die generelle Instandsetzung und -Haltung der Wohnung ist ein grundsätzliches Mieterrecht und muss von Ihnen als Vermieter übernommen werden. Allerdings ist es Ihnen möglich, Sonderklauseln in den Vertrag mit aufzunehmen, die Ihren Mieter verpflichten, einen Teil der Kosten für Klein- und Schönheitsreparaturen selbst zu tragen. Studieren Sie hierfür unbedingt das aktuelle Mietrecht, damit die Klauseln rechtskräftig sind. 

Sollten Sie dauerhafte Mängel in der Wohnung nicht fristgerecht beseitigen, hat Ihr Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Allerdings hat Ihr Mieter nicht das generelle Recht auf eine Modernisierung nach Stand der Technik. 

Fakt 3: Rechte des Mieters – der Einzug von nahen Familienangehörigen

Der Einzug von nahen Familienangehörigen ist Ihrem Mieter per Gesetz gestattet. Allerdings muss Ihr Mieter darauf achten, dass hierbei die Wohnung nicht überbelegt wird. Entfernte Familienangehörige oder Freunde dürfen jedoch nur mit Ihrer Zustimmung als Vermieter in die gemietete Wohnung mit einziehen. Detailliertere Informationen erhalten Sie bei Eigentümerverbänden.

Fakt 4: Rechte des Mieters – die Haltung von Tieren

Um die Frage der Tierhaltung zu klären, bietet es sich an, dieses Thema bereits im Mietvertrag zu hinterlegen. Allerdings gibt es auch bei diesem Thema Ausnahmeregelungen. Beispielsweise dürfen Sie eine Kleintierhaltung nicht durch eine Klauseln im Mietvertrag verbieten. Hierunter fallen unter anderem Wellensittiche, Zierfische, Hamster oder Meerschweinchen. Sollten Sie einem Mieter in Ihrem Haus das Halten einer Katze oder eines Hundes freistellen, muss diese Regelung ebenfalls für die übrigen Mieter dieser Immobilie gelten.

Bild von Jens Neumann auf Pixabay

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