Pressemitteilung – Mieter haftet für Stromkosten

Stuttgart, 07.07.2020 (lifePR) – Verfügt eine Mietwohnung über einen separaten Stromzähler, haftet nicht der Vermieter, sondern ausschließlich der Mieter für die Stromkosten. Die Wüstenrot Bausparkasse AG, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 165/18) hin.

Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter eines Mehrfamilienhauses jede Wohnung mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet. Da die Mieter einer Wohnung ihre Stromrechnungen nicht bezahlten, verklagte das Stromversorgungsunternehmen den Eigentümer des Hauses, die rückständigen Stromkosten zu übernehmen. Die Klage wurde abgewiesen. Laut dem Urteil kommt der Stromlieferungsvertrag in der Regel mit demjenigen zustande, der den Strom entnimmt. Bei vermieteten Wohnungen seien dies die Mieter. Voraussetzung sei jedoch, dass die Wohnungen über separate Stromzähler verfügen, sodass eine Abrechnung des Stromverbrauchs pro Wohnung möglich ist.

Unternehmen
Wüstenrot & Württembergische AG

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