Neue Briefkästen für Mieter – darf das die Miete teurer machen?

Die Zustellung der Post ist auch in einem Mehrfamilienhaus nur mit einem gültigen Namensschild am Briefkasten gestattet. Was geschieht aber, wenn das Namensschild fehlt oder der Briefkasten gar nicht mehr nutzbar ist? Braucht jeder Mieter einen eigenen Briefkasten oder ist auch die gemeinschaftliche Briefkastenanlage (innen liegend) gestattet? Der Briefkasten mag auf den ersten Blick unscheinbar sein, bringt aber manchen Rechtsstreit mit sich, wenn die Vermieter beispielsweise Kosten unrechtmäßig umlegen. Hier gibt es alle Informationen, was der Vermieter im Zusammenhang mit dem Briefkasten darf und was nicht.

Diese Kosten können Vermieter umlegen

Bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung erleben viele Mieter häufig eine böse Überraschung, denn plötzlich erscheinen dort Kosten, welche die Vorjahreshöhe deutlich übersteigen. Sind diese Kosten ungerechtfertigt oder nicht? Vermieter können viele, jedoch längst nicht alle Kosten auf ihre Mieter umlegen. Wie hoch die Höhe der Mietnebenkosten ist, hängt von regionalen Begebenheiten und der Aufwendungen der Vermieter ab. Umlagefähig sind u. a.:

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Ein Briefkasten ist Bestandteil des Wohnungsgebrauches und zählt zur Grundausstattung. Ist der Briefkasten defekt und wird vom Vermieter nicht repariert, können Mieter durchaus eine Minderung geltend machen.

Briefkasten: Wo muss er befestigt sein?

Es gibt diverse Briefkastentypen für Mehrfamilienhäuser, welche innen oder außen liegen. Grundsätzlich können die Mieter nicht bestimmen, wo sich der Briefkasten befindet, solange er überhaupt vorhanden ist. Die Beschriftung des Briefkastens ist ebenfalls wichtig und muss durch den Vermieter vorgenommen werden. Wichtig ist, dass der Vermieter eine zuverlässige Postzustellung an die Mieter ermöglichen kann.

Mieter bestimmt, was in den Briefkasten kommt

Die namentliche Beschriftung muss zwar durch den Vermieter vorgenommen werden, allerdings haben Mieter ein Mitspracherecht, wenn es um Werbemaßnahmen geht. Wer keine Prospekte und andere unaufgefordert Werbemittel in seinem Briefkasten haben möchte, sollte einen Vermerk „keine Werbung“ an seinem Briefkasten anbringen. Der Vermieter ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

Wer zahlt die Kosten für den Briefkasten? Meist ganz klar: die Vermieter.

Der Briefkasten ist defekt: Welche Kosten fallen für Mieter an?

Da ein Briefkasten grundsätzlich zur Wohnung als Grundausstattung zählt, ist ein Tausch/eine Reparatur des Briefkastens Sache des Vermieters. Wichtig ist, dass der Briefkasten nach den Vorgaben des Postgeheimnisses nutzbar ist. Das bedeutet, er muss zumindest abschließbar sein. Ist das Schloss bei Briefkasten defekt oder lässt er sich gar nicht mehr nutzen, muss dies dem Vermieter (beispielsweise auch über die Hausverwaltung) angezeigt werden, sodass er die Reparatur beauftragen kann.

Wird die Aufforderung zur Reparatur vom Vermieter ignoriert, können Mieter sogar eine Mietminderung anstreben. Hierzu gibt es bereits unzählige Urteile, beispielsweise vom Amtsgericht Mainz (Urteil vom 06.05.1996).

So wird der Mangel am Briefkasten angezeigt

Mieter haben natürlich mit Unterschrift ihres Vertrages einige Rechte, wozu auch die Mängelbehebung gehört. Aber auch die Vermieter haben Rechte und müssen die Möglichkeit bekommen, den Mangel zu beheben, ohne dass die Mieter sofort eine Minderung ihres Mietzinses herbeiführen. Deshalb ist der Ablauf der Mängelanzeige besonders wichtig:

  • schriftlich den Mangel formulieren und an den Vermieter/die Hausverwaltung senden,
  • eine Frist zur Behebung setzen,
  • ankündigen, dass bei Verfristung eine Minderung erfolgt.

Die Mieter können bei der schriftlichen Mängelanzeige ebenfalls darauf aufmerksam machen, dass sie bei Verfristung selbst für eine Abstellung sorgen und ein Unternehmen beauftragen, die Kosten dafür muss der Vermieter tragen.

Wer Schwierigkeiten hat, solch eine Mängelanzeige selbst zu verfassen, kann auch auf zahlreiche Musterbeispiele zurückgreifen, wie sie online kostenlos zur Verfügung stehen. Schließlich geht es darum, die Rechtskonformität einzuhalten, denn wird der Mangel nicht korrekt angezeigt, könnte es deutlich länger dauern, bis er behoben wird.

Wird beispielsweise der Verweis im Schriftstück auf die Frist zur Mängelbehebung, könnte der Vermieter sich Zeit lassen und das wäre sogar rechtlich konform, da er keine konkrete Frist erhielt. Für spätere Ansprüche auf etwaige Mietminderungen ist deshalb besonders wichtig, die Frist zu nennen und nachzuweisen, dass der Vermieter das Schreiben erhalten hat (bestenfalls durch ein Schreiben mit Rückschein oder persönlicher Übergabe gegen Quittierung).

Gemeinschaftliche Briefkastenanlage: Müssen andere Mieter mit zahlen?

Gerade bei Mehrfamilienhäusern befinden sich großer Briefkastenanlagen, die meist über ein einheitliches System verfügen. In einigen Mietverträgen gibt es die sogenannte Kleinreparaturenklausel, welche jedoch nicht immer wirksam ist.

Hierzu stellte das AG Brandenburg in seinem Urteil am 03.06.2008 (Az: 31 C 306/07) fest, dass Vertragsklauseln, welche die Kostenaufteilung für gemeinschaftlich genutzte Anlagen theoretisch vorsehen, unwirksam sind, da sie einzelne Mieter benachteiligen könnten. Es kommt jedoch auch darauf an, welcher Briefkastenteil von der Reparaturmaßnahme betroffen ist.

Handelt es sich um das Schloss, das natürlich jeder Mieter individuell nutzt, so trägt er zur Abnutzung/zu möglichen Defekten bei. Hier kann, in Einzelfällen, durchaus eine Kostenbeteiligung durch den Vermieter auf Basis der Kleinreparaturenklausel eingefordert werden.

In der Praxis zeigte sich allerdings, dass die meisten Gerichtsurteile in diesem Bereich zugunsten der Mieter ausgingen und der Ansatz des Briefkastens als Gebrauchsgegenstand zur Wohnung als Urteilsgrundlage genommen wurde.

Wo haben Mieter die geringsten Nebenkosten zu befürchten?

Wie hoch die Nebenkosten genau sind, hängt von mehreren Faktoren ab, dazu zählen die Region, die Wohnungsgröße, Kosten für Müllabfuhr und Hausmeister, Aufwendungen für Wasser, Heizung.

Zu den teuersten Städten, basierend auf den Mietkostenzahlungen, gehört u. a. Bad Schwartau. Hier liegt die Nebenkostenhöhe mit ca. 3,61 €/m² um ein Vielfaches höher als beispielsweise bei einer der günstigsten Städte, Warburg (Westfalen) mit 1,23 €/m².

Ein Kommentar zu “Neue Briefkästen für Mieter – darf das die Miete teurer machen?”

  1. Gut zu wissen, dass Mieter die Lage der Briefkästen nicht neu bestimmen können. Ich möchte mir für mein Grundstück neue Briefkästen besorgen. Dafür wende ich mich zuerst an einen Anbieter für qualitative Briefkastenanlagen.

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