Wohnungsvermietung – Wichtige Unterlagen

Mietvertrag Dokumente

Wohnungsvermietung – diese Unterlagen kann der Mieter dem Vermieter vorlegen

Sie möchten eine Wohnung oder ein Haus vermieten und sich erkundigen, welche Unterlagen Sie vom Mieter verlangen können? Oder Sie sind an einem bestimmten Objekt zur Miete interessiert und möchten sich informieren, welche Dokumente der Vermieter von Ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit sehen und überprüfen möchte? Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im folgenden Beitrag.

Grundsätzliche Informationen für den Vermieter

Wenn Sie eine Wohnung vermieten, können Sie als Vermieter vom Mietinteressenten bestimmte Unterlagen verlangen. Dennoch ist zu bedenken, dass der Mieter grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Ihnen als Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung oder bei Interesse für eine Vermietung Unterlagen vorzulegen. Wenn Sie vom Mieter eine sogenannte Selbstauskunft verlangen, und dieser die Selbstauskunft nicht einbringt, kann der Mieter in den seltensten Fällen mit einem Mietvertragsabschluss rechnen. Sie als Vermieter könnten auch eine Selbstauskunft als Mietkriterium festlegen. Eine Selbstauskunft enthält Informationen zu Person, zur Zahlungsfähigkeit und zum Mietobjekt. Wenn Sie mit dem Mieter noch keinen Vorvertrag abgeschlossen haben, können Sie die Auswahlkriterien für den Abschluss eines Mietvertrages festlegen

Welche Unterlagen Sie als Mieter dem Vermieter vorlegen können

Sind Sie in der Position des Mieters, kann der Vermieter von Ihnen folgende Unterlagen verlangen: Meistens wird vom Vermieter eine Gehaltsabrechnung verlangt, sowie eine Bonitätsauskunft. Der Vermieter kann, sofern ihm der Vorvermieter bekannt ist, auch dort Einkünfte einholen, ob Zahlungsrückstände bei Ihnen als Mieter bestanden haben. Als Alternative können Sie als Mieter eine sogenannte Vorvermieterbescheinigung bei Ihrem neuen Vermieter vorlegen. Zusammenfassend kann der Vermieter von Ihnen folgende Unterlagen verlangen:

  • eine Mieterselbstauskunft
  • eine Kopie des Personalausweises
  • einen Gehaltsnachweise und eine Bonitätsauskunft
  • den Namen des Vorvermieters oder alternativ eine sogenannte Mietschuldenfreitheitsbescheinigung

Wenn der Vermieter Formulare zur Selbstauskunft Ihrer Person anfordert, müssen Sie den Pass oder den Personalausweis vorlegen, sind aber nicht verpflichtet, weitere persönliche Informationen preiszugeben. Allerdings kann der Vermieter dies auch als negativ bewerten und Sie haben möglicherweise geringere Chancen, die Wohnung zu bekommen. Solange kein Mietvertrag besteht, kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen einen Mieter nach seinen persönlichen Kriterien und Vorstellungen wählen.

Weshalb der Vermieter einen offiziellen Lichtbildausweis verlangen wird

Um überprüfen zu können, ob die Person, welche die Wohnung mietet, auch die Person ist, die sie vorgibt zu sein, wird der Vermieter mit großer Wahrscheinlichkeit einen Blick auf den Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis, Führerschein) werfen. Der Vermieter kann sich davon eine Kopie zu machen.

Warum die Mieterselbstauskunft so wichtig ist

Wollen Sie selbst als zukünftiger Mieter eine Mieterselbstauskunft vorlegen, sollten Sie ein standardisiertes Formular verwenden. Sie machen durch das ordnungsgemäße Ausfüllen einen guten ersten Eindruck und der Vermieter läuft nicht Gefahr, Fragen zu stellen, die nicht im Formular enthalten sind. Sie können sich die Formulare kostenlos im Internet herunterladen und bestätigen mit Ihrer Unterschrift die von Ihnen gemachten Angaben. Wenn sich der Vermieter über eine Selbstauskunft über den Mieter, seine Lebensumstände und seine Zahlungsfähigkeit informieren möchte, muss er dies zur Vertragsunterzeichnung tun.

Warum der Vermieter Gehaltsnachweise und eine Bonitätsauskunft verlangen kann

Da der Vermieter im Normalfall sicher gehen möchte, dass sich der Mieter die Wohnung auch leisten kann, kann der Vermieter Ihren Arbeitsvertrag und einen Gehaltszettel verlangen. Es ist auch möglich, dass manche Vermieter zusätzlich vom Arbeitgeber eine aktuelle Bestätigung einholen möchten, dass das Arbeitsverhältnis auch weiterhin aufrecht ist. Will der Vermieter über die Zahlungsfähigkeit seines Mieters überprüfen, kann er eine sogenannte Bonitätsauskunft verlangen. Kreditauskunftsunternehmen und Gläubigerschutzverbände überprüfen die Zahlungsfähigkeit von Personen. Hierbei dürfen Mahnungen oder auch Klagen wegen Nicht-Bezahlung an berechtigte Personen weitergegeben werden.

Welche Unterlagen der Vermieter noch einfordern könnte

Ist der Vermieter sehr vorsichtig, kann er zusätzlich eine Strafregisterbescheinigung einfordern. Diese gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen oder nicht vorliegenden Verurteilungen einer Person. Wenn Sie eine Strafregisterbescheinigung brauchen, können Sie diese nur selbst beantragen.

Welche Dokumente ein Mieter mit wenig Einkommen vorlegen sollte

Verfügt der Mieter über ein geringes Einkommen, kann er dem Vermieter eine sogenannte Mietbürgschaft vorlegen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Student seine erste eigene Wohnung bezieht und seine Eltern aufgrund geringer oder gar keiner Einkünfte für ihn bürgen. Sucht ein Mieter eine Sozialwohnung, das heißt eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung, braucht eine sogenannten Wohnungsberechtigungsschein. Dieser bestätigt, dass das eigene Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt und der Mieter deshalb Anspruch auf eine Sozialwohnung hat. Beantragen können Sie diesen Nachweis beim Wohnungsamt der Gemeinde oder der eigenen Stadt.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Wir können jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Eine Haftung ist somit ausgeschlossen.

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