Zensus 2022: Das müssen Mieter und Vermieter wissen

Zensus 2022 - Volkszählung

Zensus 2022: Diese Daten werden abgefragt

Für viele ist unklar, was bei der Gebäude- und Wohnungszählung abgefragt werden darf. Beim Zensus 2022 werden Daten erfasst, die einen Überblick über die wohnlichen Situationen der Vermieter und Mieter in Deutschland geben. Viele Fragen sind unzulässig. Angst vor der Befragung muss aber niemand haben.

Müssen Sie überhaupt an der Befragung teilnehmen?

Durch die Corona-Pandemie wurde die eigentlich für 2021 angesetzte Befragung auf 2022 verschoben. Nun ist sie im vollen Gange. Jeder der ausgewählt wird, muss am Zensus 2022 teilnehmen, sonst drohen hohe Strafen. Auch falsche Angaben können mit einer Geldbuße bestraft werden. Die Auskunft verweigern kann also sehr teuer werden. In NRW wird ein Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro verhängt. Falsche Angaben müssen laut Statistikgesetz in NRW mit bis zu 5000 Euro Geldbuße bestraft werden. Doch das Zwangsgeld wird nicht sofort verhängt. Wird auf das Anschreiben nicht reagiert, gibt es zuerst eine Erinnerung. Sollten daraufhin noch immer keine Angaben gemacht werden, wird abgemahnt. Erst danach wird das Zwangsgeld angeordnet.

Einfach, rechtssicher & digital vermieten!

Mit Vermieter+ hast du uneingeschränkten Zugang auf eine Vielzahl essentieller Funktionen und Services, die du als Vermieter brauchst. Du sparst viel Zeit und schaffst dir damit ein sorgenfreies Vermieterleben.
Mehr erfahren >>

Der Zensus 2022 ist die größte Bevölkerungsbefragung in Deutschland. Die Post kommt vom Bundesamt für Statistik. Dabei gibt es jedoch einige Probleme. Die Daten sind nicht immer alle bekannt. Aus Datenschutzgründen mussten Vermieter manche Daten auch nie preisgeben. Genau das ist sicher ein Grund, warum die Befragung für viele so viel Stress bedeutet.

Was genau wird abgefragt?

Der Aufwand ist jedoch überschaubar. Laut Zensus werden rund zehn Minuten für den Online-Fragebogen eingerechnet. Hier werden sieben Angaben abgefragt. Die Postleitzahl, die Gemeinde und der Gemeindeschlüssel. Außerdem wird die Art des Gebäudes, die Anzahl der Wohnungen, der Gebäudetyp, das Baujahr, die Heizungsart und die Eigentumsverhältnisse erfragt. Bei vermieteten Wohnungen müssen zusätzlich noch die Art der Nutzung, die Fläche der Wohnung, die Zahl der Räume und die Nettokaltmiete angegeben werden. Ebenso wird nach eventuellen Gründen für Leerstand gefragt. Sogenannte „Hilfsmerkmale“ müssen ebenfalls verpflichtend angegeben werden. Das bedeutet konkret: Die Namen von bis zu zwei Bewohnern der Gebäude müssen weitergegeben werden. Zudem soll angegeben werden, wie viele Personen in der Wohnung oder im Haus leben.

Wer muss die Angaben machen?

Vom Gesetzgeber werden gesammelte Angaben für alle Gebäude oder vermieteten Wohnungen angefordert. Das heißt, dass nur der Eigentümer oder Verwalter der Objekte antworten muss. In der Regel bekommen die Hauseigentümer die Post. In Großstädten kann das zu Problemen führen. In größeren Objekten kennen die Hausverwalter oft nur die Mieter. Die Angaben zu Ehepartnern, Kindern oder weiteren Mitbewohnern fehlen. Daher ist es ratsam, mit allen Betroffenen zusammenzuarbeiten, damit es nicht zu unterschiedlich übermittelten Daten kommen kann.

Was bringt die Befragung überhaupt?

Durch die Fragebögen können verschiedene Fragen geklärt werden. Eine Datenbasis zu Planungen des Bundes ist das Ziel. Die Daten können hilfreich sein, um herauszufinden, wie viele Kitas eine Stadt oder ein Kreis benötigt. Sie geben auch Aufschluss über die zukünftig benötigten Arten der Wohnungen. Trotz der Online-Fragebögen werden auch gespeicherte Daten bei den Behörden abgefragt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert