Müllentsorgung und Mülltrennung – Pflichten des Vermieters

Mülltrennung

Als Vermieter sorgen Sie dafür, dass die Mieter ordnungsgemäß zur Müllentsorgung und Mülltrennung beitragen können. Um eine angemessene Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten, sollten die Maßnahmen im Mietvertrag geregelt sein. Kosten für die Müllentsorgung liegen in Ihrer Verantwortung, können aber auf die Mieter umgelegt werden. Welche Mülltonnen Sie bereitstellen müssen und wer sich um die Mülltrennung kümmert, erfahren Sie hier.

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Welche Tonnen müssen Sie bereitstellen?

Als Vermieter sind Sie dazu verpflichtet, den Mietern die Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung und Mülltrennung zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt gemäß KrWG die Pflicht, eine Restmülltonne sowie eine Biomülltonne mit angemessener Kapazität, das heißt genug Platz zur Müllentsorgung und Mülltrennung, bereitzustellen. Je nach Gemeinde sind blaue Mülltonnen für Papier und Pappe sowie gelbe Mülltonnen für Kunststoff üblich. Wie Sie die Entsorgung und Mülltrennung von Sperrmüll handhaben, lesen Sie in unteren Abschnitten.

Wer zahlt die Kosten zur Anschaffung der Mülltonnen?

Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass die Mieter ihrer Pflicht der Müllentsorgung und Mülltrennung geregelt umsetzen können. Sie tragen somit die Kosten sowohl für die Anschaffung der bereitgestellten Mülltonnen als auch für die Erstanmeldung. Außerdem sorgen Sie für einen angemessenen Stellplatz. Welche Plätze angemessen sind, lesen Sie unten.

Wie groß sollten die Tonnen sein?

Sollten die Mülltonnen regelmäßig überfüllt sein, sorgen Sie dafür, dass den Mietern größere oder entsprechend mehr Tonnen zur Müllentsorgung zur Verfügung stehen, sodass die richtige Mülltrennung möglich ist. Umgekehrt können Sie bei zu geringer Auslastung kleinere Tonnen besorgen, dann kostet die Müllentsorgung weniger . Somit werden die Mieter von unnötig hohen Entsorgungskosten entlastet.

Wo dürfen die Mülltonnen stehen?

Die Müllbehälter müssen jedem Mieter zugänglich sein, um eine angemessene Mülltrennung und Müllentsorgung zu gewährleisten. Außerdem darf der Stellplatz die Notausgänge, Flucht- oder Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten nicht versperren. Darüber hinaus sollten die Tonnen die Mieter im Erdgeschoss weder geruchs- noch lärmbedingt stören, sodass sie die Fenster problemlos öffnen können.

Wer kümmert sich um die Bereitstellung zur Müllentsorgung und Pflege der Mülltonnen?

Die Arbeiten zur Reinigung vom Stellplatz und Bereitstellung der Tonnen zur Abholung können auf die Mieter umgelegt werden. Dies sollte in der Hausordnung verankert sein, die im Mietvertrag festgeschrieben wird. Geregelt wird der Turnus von Ihnen als Vermieter. Sollten Sie oder die Mieter sich entscheiden, eine externe Reinigungshilfe oder einen Hausmeister dafür zu beauftragen, dürfen Sie die Kosten als Nebenkosten auf die Mieter verteilen. Für die angemessene Müllentsorgung und Mülltrennung sorgen weiterhin die Mieter.

Wer bezahlt die Entsorgungsgebühr?

Als Vermieter zahlen Sie vorerst die Gebühren zur Müllentsorgung an die Entsorgungsbehörde. Diese dürfen Sie allerdings anteilig an die Mieter als Nebenkosten umlegen. Die Voraussetzung dafür ist, dass es im Mietvertrag festgeschrieben ist.

Darf der Vermieter die Tonnen kontrollieren?

Da es Ihre Pflicht ist, für ausreichend Kapazität der Mülltonnen zu sorgen, damit eine angemessene Mülltrennung und Müllentsorgung erfolgt, dürfen Sie die Menge des anfallenden Mülls kontrollieren. Darüber hinaus haben Sie das Recht nachzuprüfen, ob die Mülltrennung vernünftig umgesetzt wird. Ansonsten steht es Ihnen nicht zu, den Müll regelmäßig durchzusehen.

Was, wenn die Mülltonnen von Unbefugten genutzt werden?

Unter Umständen kann es vorkommen, dass Unbefugte ihren Müll in den privaten Tonnen entsorgen. Im schlimmsten Fall können Ihre Mieter keine Mülltrennung mehr vornehmen. Sollte dies regelmäßig passieren, sollten Sie diejenigen Personen auffordern, die Kosten für die Müllentsorgung zu tragen. Tritt keine Besserung ein, dürfen Sie eine Unterlassungsklage unternehmen. Um dies zu vermeiden, können Sie einen abschließbaren Stellplatz wählen.

Gewerbe mit im Wohnhaus – wie fallen die Betriebskosten aus?

Sofern Sie ein Gewerbe im Haus haben, werden dessen Kosten zur Müllentsorgung aus den Betriebskosten herausgerechnet. Sollte der Gewerbetreibende sich selbst um die Entsorgung des Mülls kümmern und nur den eigenen Hausmüll in den gemeinsamen Mülltonnen entsorgen, bleiben die Betriebskosten unberührt.

Ist der Vermieter für Sperrmüll verantwortlich?

Sperrmüll wird nicht regelmäßig abgeholt und je nach Region nach Eigenverantwortung vom Mieter selbst bei der Stadtverwaltung beantragt. An vielen Orten wird Sperrmüll mindestens einmal jährlich kostenlos abgeholt. Sofern die Müllentsorgung Kosten mit sich zieht, zahlt der verantwortliche Mieter dafür.

Sperrmüll über Betriebskosten?

Grundsätzlich gibt es keine Regelung darüber, dass Sperrmüll über die Betriebskosten abgerechnet werden kann. Sollten Sie jedoch feststellen, dass eine regelmäßige Abholung für Ihr Wohnhaus sinnvoller ist, als einzelne Bestellungen der Mieter, können Sie diese organisieren. Sorgen Sie dann für einen entsprechenden Stellplatz für die Müllentsorgung und Mülltrennung von Sperrmüll. In diesen Fällen können die regelmäßigen Ausgaben am Ende des Abrechnungszeitraums über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Müll im Treppenhaus – was tut der Vermieter?

Falls die von Ihnen beauftragten Bauarbeiter Müll im Treppenhaus hinterlassen, sind Sie für die Müllentsorgung verantwortlich und tragen die Kosten dafür eigenständig.
Es kommt jedoch auch vor, dass Sie einen Mieter dazu auffordern müssen, seinen hinterlassenen Müll zu beseitigen und die geregelte Mülltrennung umzusetzen. Falls sich dieser nach mehrfacher Aufforderung nicht um die Müllentsorgung kümmert, entsorgen Sie diesen oder stellen jemanden in Auftrag, dessen Kosten auf den verantwortlichen Mieter umgelegt werden.

Treten diese Fälle bei einem bestimmten Mieter häufiger ein, sind Sie dazu verpflichtet, Ihm eine Abmahnung zu erteilen. In Extremfällen kann es zu regelmäßiger Geruchsbelästigung führen oder gar Ungeziefer anziehen, wenn Müll im Treppenhaus hinterlassen wird und weder eine Müllentsorgung noch Mülltrennung erfolgen. Die anderen Mieter haben in dem Fall das Recht, Mietminderungen einzufordern. Sollten Abmahnungen nicht zu einer Besserung führen, können Sie diesem Mieter eine Kündigung vorlegen.

Fazit – Die Pflichten des Vermieters zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung und Mülltrennung

Als Vermieter sorgen Sie in erster Linie für die Anschaffung und Bereitstellung der Mülltonnen, damit die Mieter ihre Pflicht zur Mülltrennung erfüllen können. Um eine saubere und angemessene Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten, sollten Sie eine im Mietvertrag stehende Hausordnung festlegen. Diese bestimmt die Verantwortung der Vermieter für die Müllentsorgung, Mülltrennung und Säuberung der Tonnen zu sorgen. In Ihrer Verantwortung liegt lediglich die offene Kommunikation mit den Mietern sowie die Kontrolle angemessener Tonnenkapazität, um die Mülltrennung und Entsorgung zu ermöglichen.

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2 Kommentare zu “Müllentsorgung und Mülltrennung – Pflichten des Vermieters”

  1. Danke für den Hinweis, dass man die Größe der Tonne je nach der Menge bestimmten kann. Die Fassade meines Geschäfts wird aktuell überarbeitet und für die Abfälle muss ich noch diese Woche einen Container mieten. Hoffentlich finde ich später einen kompetenten
    Containerdienst.

  2. Danke für den Hinweis, dass man die Größe der Tonne je nach der Menge bestimmten kann. Die Fassade meines Geschäfts wird aktuell überarbeitet und für die Abfälle muss ich noch diese Woche einen Container mieten. Hoffentlich finde ich später einen kompetenten Containerdienst.

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